13.05.2026
ESTLAND

Vom e-Residency-Programm zur EU Inc.: Estlands Rolle als digitaler Pionier in Europa 

Mit seinem e-Residency-Programm ermöglicht Estland internationalen Gründer:innen bereits seit zehn Jahren eine volldigitale und ortsunabhängige Unternehmensverwaltung. Mats Kuuskemaa, Vertreter des Programms im DACH-Raum, erklärt, wie das Land durch eine historische Aufbruchstimmung zum europäischen Vorreiter bei digitaler Verwaltung und KI wurde – und welche Chancen dadurch für die EU Inc. entstehen.
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Mats Kuuskemaa lacht in die Kamera. Er hat blondes, lockiges Haar und ein pinkes Tshirt unter seinem schwarzen Blazer an. (c) e-Residency
Mats Kuuskemaa, Country Manager DACH, e-Residency (c) e-Residency

Auf der London Tech Week 2022 demonstrierte der österreichische Unternehmer Dominik Panosch die Schnelligkeit des e-Residency-Systems: Er gründete ein Unternehmen in 15 Minuten und 33 Sekunden – von der ersten Idee bis zur bestätigten Registrierung.

Das estnische Programm bietet internationalen Gründer:innen und Unternehmen eine vom Staat ausgegebene digitale Identität. Das Programm ermöglicht es, ortsunabhängig und vollständig online ein estnisches EU-Unternehmen zu gründen, rechtssicher Verträge zu unterzeichnen und die gesamte Verwaltung papierlos abzuwickeln.

„Wir haben sehr schnell gelernt, dass der größte Use Case für uns wirklich die Unternehmensgründung und -führung ist. Wir wussten in Estland nämlich nicht, dass das überall sonst in Europa so kompliziert ist“, so Mats Kuuskemaa. Seit dem Start des Programms im Jahr 2014 haben mehr als 139.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residenten-Status erhalten und zusammen etwa 40.000 Firmen gegründet. Bis heute zählen dazu laut e-Residency auch 1056 österreichische e-Residenten mit 363 Unternehmen.

Kein Steuerschlupfloch

Bei der e-Residency handelt es sich weder um ein Visum noch um eine Staatsbürgerschaft, sie gewährt somit kein physisches Aufenthaltsrecht. Zudem dient das Programm nicht als Steuerschlupfloch: Eine digitale Firmenanmeldung in Estland befreit Unternehmer:innen grundsätzlich nicht von ihren steuerlichen Pflichten in dem Land, in dem sie physisch ansässig sind und aus dem heraus sie die Geschäfte tatsächlich führen.

„Manchmal gründen Unternehmer zwar in Estland, sind mit ihrer Firma dann aber in ihrem Heimatland – wie etwa in Deutschland oder Österreich – steuerpflichtig. Das ist völlig normal, allerdings möchten wir in Zukunft noch umfassender über dieses Thema aufklären“, so Kuuskemaa.

Mit e-Residency haben über 139.000 e-Residents mehr als 40.000 Unternehmen gegründet. (c) e-Residency

Estlands Weg zur digitalen Führungsrolle

Wie Mathias Lipp-Rosenthal es in seinem Gastkommentar zu diesem Thema bei brutkasten schon erwähnte, nimmt Estland eine Vorreiterrolle bei digitaler Verwaltung und Public AI ein.

Estlands Bestrebungen als digitaler Staat und sein proaktiver Kurs bei der Künstlichen Intelligenz finden ihren Ursprung in einer historischen Aufbruchstimmung. Nach dem Ende der sowjetischen Besatzung nutzte das Land in den 1990er Jahren die Chance für einen radikalen technologischen Neustart, angetrieben von einer offenen Gesellschaft: „In den 90er Jahren hatten wir endlich Unabhängigkeit und damit die Gelegenheit, was Neues aufzubauen. Die ganze Bevölkerung wollte eine Veränderung“, so Kuuskemaa.

Dieser Zugang machte Estland zu einem First-Mover im Bereich der e-Staatsdienstleistungen. Das Land nutzt KI bereits für staatliche Prozesse, etwa Arbeitsvermittlung oder das Überprüfen von Agrarsubventionen via Satelliten. „Estland ist sehr, sehr ambitioniert. Wir haben einfach mehr integrierte Systeme, sodass wir in einer besseren Ausgangslage sind und wir sehen KI als große Chance“.

Die nächste Stufe der Digitalstrategie: „Eesti.ai“

Dass Estland seine Vorreiterrolle weiter ausbauen will, beweist die jüngste Offensive der Regierung: Im Januar 2026 rief Premierminister Kristen Michal die Initiative „Eesti.ai“ ins Leben. Das staatlich gelenkte Programm verfolgt ein äußerst ambitioniertes Ziel – bis zum Jahr 2035 soll der Wert der estnischen Arbeit durch den systematischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz verdoppelt werden. Indem der baltische Staat KI gezielt auch in seine öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen integriert, positioniert er sich einmal mehr als Standort, der speziell darauf ausgerichtet ist, die nächste Welle internationaler digitaler Unternehmen anzuziehen.

Vorzeigeprojekt für die EU Inc.

Was Estland mit der volldigitalen Unternehmensgründung durch sein e-Residency-Programm vorgemacht hat, kann heute als Grundlage für eine europäische Vision betrachtet werden.

Um europäische Startups auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger zu machen, zielt die Initiative der „EU Inc.“ darauf ab, eine standardisierte, grenzüberschreitende Unternehmensform zu etablieren (brutkasten berichtete). Die EU Inc. ist als sogenanntes „28. Regime“ konzipiert. Das bedeutet, sie ersetzt nicht die bestehenden nationalen Unternehmensformen (wie die österreichische GesmbH), sondern wird als zusätzliche, rein europäische Option parallel zu den 27 nationalen Systemen angeboten. Im aktuellen Entwurf zur EU Inc. ist der 28. Unternehmensrahmen nur bedingt umgesetzt, was zu Kritik am Entwurf führte.

Estland sieht sich als natürliches Testfeld für das 28. Regime und bietet seine bewährte digitale Infrastruktur sowie das e-Residency-Programm als skalierbaren Proof of Concept an. „Vieles von dem, was das vorgeschlagene 28. Regime ermöglichen soll, ist in Estland bereits Realität. Durch e-Residency können Unternehmer weltweit ein EU-Unternehmen vollständig online gründen und verwalten – und zwar innerhalb eines vertrauenswürdigen und vollständig digitalen EU-Rahmens. Damit ist die e-Residency auch zu einem zuverlässigen digitalen Zugangstor für Gründer aus Nicht-EU-Ländern und EU-Gründer geworden, die Zugang zum europäischen Binnenmarkt suchen”, so Kuuskemaa.

Erst 2027/2028 kann es frühestmöglich zur Verabschiedung der Rechtsvorschriften zum 28. Regime kommen.

EU-Kommission
Offene Fragen zur EU Inc. müssen von Seiten der EU noch geklärt werden (c) Guillaume Périgois/Unsplash

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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