16.05.2025
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Vom Architekturbüro zum Innovationsmotor einer ganzen Branche – die Erfolgsgeschichte von DELTA

Vom Welser Architekturbüro der 1970er zum Tech-Pionier am Bau: DELTA wickelt heute weit über die Ländergrenzen hinaus Projekte im Wert von fünf Milliarden Euro pro Jahr ab – wir blicken hinter die Kulissen des internationalen Branchenplayers.
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CEO Wolfgang Kradischnig und Doris Schmidtberger, Expertin für Integrierte Projektabwicklung im Bereich Baumanagement, im brutkasten-Studio | (c) brutkasten

Steigende Zinsen, fragile Lieferketten und härtere Klimavorgaben setzen die Bau- und Immobilienbranche unter Druck. In einem brutkasten-Studiotalk erläuterten CEO Wolfgang Kradischnig sowie DELTA Partnerin und Baumanagerin Doris Schmidtberger, weshalb die international aufgestellte DELTA-Gruppe diese Gemengelage nicht als Bedrohung, sondern als Chance interpretiert. Der Schlüssel liegt in einer breit gefächerten Aufstellung, einer kooperativen Projektkultur, datengetriebenen Prozessen und einem freiwilligen ESG-Reporting – getragen von einem klaren People-First-Selbstverständnis.

Von Wels in die Welt

Aus dem 1977 gegründeten Architekturbüro ist ein gesamtheitlicher Dienstleister mit zwölf Standorten in Österreich, Tschechien, der Slowakei und der Ukraine geworden. Mehr als 400 Beschäftigte betreuen heute ein jährliches Projektvolumen von rund fünf Milliarden Euro. Für Kradischnig fungiert diese Diversifikation als “eingebaute Resilienz-Reserve”: Während einzelne Märkte in der Pandemie erstarrten, konnten andere Länder und Services das Geschäft stabilisieren. Die Erfahrungen aus unterschiedlichen Rechts- und Kulturkreisen würden direkt in neue Produkte und Prozesse einfließen, sagt der CEO.​

„All-Star-Team ohne interne Gegner“

Schmidtberger ist Expertin für Integrierte Projektabwicklung im Bereich Baumanagement – ein Bereich, der allein in der Projektsteuerung, Begleitenden Kontrolle und Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) rund hundert Fachleute umfasst. „Im Baumanagement sind wir sicher einer der zentralen Player am österreichischen Markt“, betont sie und verweist auf eine eigene Rechtsabteilung, die auch im Baumanagement operativ in den Projekten mitarbeitet.​

Die Projektabwicklung will DELTA grundlegend verändern. Mit der sogenannten integrierten Projektabwicklung (IPA) sitzen Auftraggeber:innen, Planer:innen und Ausführende von Tag eins an einem Tisch. „Das generelle Ziel von IPA ist, das Projektziel zum Hauptinteresse aller Beteiligten zu machen“, erklärt Schmidtberger. „So entstehen Win-Win-Situationen – die Baufirma erhält, was sie tatsächlich leistet, und der Bauherr bezahlt nur den realen Wert.“​

Damit das funktioniert, brauche es „entsprechende Kulturbegleitung“, ergänzt die Managerin. Retrospektiven und Methoden wie LEAN Management ersetzen das in der Branche eingebrannte Claim-Management; Bauzeiten verkürzen sich messbar. Noch 2025 soll das Modell an möglichst vielen DELTA Standorten laufen. „Wir leisten hier Pionierarbeit“, sagt Schmidtberger.​

Daten, KI und der nächste Produktivitätsschub

Technologie diene dem Zweck, Prozesse zu beschleunigen, nicht dem Selbstzweck, betont Kradischnig. Ein praktisches Beispiel liefert die Technical Due Diligence: Statt Aktenordner zu wälzen, sortiert eine unternehmensinterne KI die Dokumente, markiert Risiken und stellt die Ergebnisse in Echtzeit-Dashboards dar – ein Zeitgewinn für Investor:innen und Berater:innen.​

Ein firmenweites KI-Programm erprobt parallel BIM-basierte Bauzeitprognosen und Algorithmen, die während der Ausführung Qualitäts-Hotspots antizipieren. „Unser Ziel ist, nicht nur High-Performance-Teams, sondern die gesamte Organisation mitzunehmen“, beschreibt Kradischnig die Aufstellung als Taskforce aus Digital-Talenten und Führungskräften.​

ESG aus eigenem Antrieb und Mensch im Mittelpunkt

Obwohl die jüngste EU-Rechtsnovelle kleine und mittlere Unternehmen von einer offiziellen Berichtspflicht ausnimmt, wird DELTA für 2025 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. „Jetzt berichten wir nicht mehr für jemand anderen, sondern für uns“, sagt der CEO. Anstelle generischer Checklisten erfasst das Unternehmen Kennzahlen zum CO₂-Ausstoß von Baustoffen, Zirkularitätsgrade und Social-Impact-Scores. Die benötigten Daten liefert derselbe digitale Unterbau, der Prozesse automatisiert.​

Und es geht auch um die Menschen. „Bauen ist und bleibt ein People Business“, erinnert Schmidtberger. LEAN-Coaches moderieren Daily-Stand-ups, und Reverse-Mentoring verbindet Digital Natives mit erfahrenen Praktiker:innen. Auch der Handwerker auf der Baustelle solle „Begeisterung spüren, etwas Wertvolles zu schaffen“, formuliert Kradischnig die Leitidee.​

Renommierte Referenzen und Blick in die Zukunft

Die Referenzliste zeigt, dass der Ansatz in unterschiedlichen Segmenten funktioniert. DELTA verantwortet (und hat bei bereits abgeschlossenen Projekten verantwortet) im Bildungsbereich den Campus Krems,  das Justizzentrum Josefstadt, im Gesundheitswesen das Ordensklinikum Barmherzige Schwestern Linz und das Anton-Proksch-Institut sowie im Kulturbereich die in Planung für den Bau befindliche Moldau-Philharmonie in Prag. In der Westukraine begleitet das Team die Revitalisierung des Industriegeländes Promprylad.Renovation.

2026 will DELTA die Integrierte Projektabwicklung (IPA) im gesamten österreichischen Raum verankern und die KI-Toolbox flächendeckend für alle DELTA Standorte einführen. Gleichzeitig sondiert die Gruppe neue Märkte in Zentral- und Südosteuropa – immer mit dem Anspruch, Technologie, Partnerschaft und Nachhaltigkeit entlang des gesamten Gebäude-Lebenszyklus zu verbinden. Für Auftraggeber:innen, die einen Gesundheitscampus planen oder ein Portfolio taxonomiekonform aufstellen wollen, bietet der „One-Stop-Shop“ aus Architektur, Baumanagement und Consulting damit ein praxisbewährtes Gesamtpaket.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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