22.01.2026
DAVOS-REDE

Vom 28. Regime zu EU Inc.: Ein Wendepunkt für Europas Innovationsökosystem?

In Davos sorgte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit der Ankündigung von EU Inc. für Aufsehen. Doch was bedeutet dieser Auftritt tatsächlich für das europäische Innovationsökosystem?
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Unter dem Namen EU Inc. fordert ein paneuropäisches Grassroots-Movement schon länger die Einführung einer neuen europäischen Startup-Rechtsform (brutkasten berichtete). Ziel ist es, die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zu überwinden und das Innovationspotenzial der Region freizusetzen. Unterstützt wird die Initiative von einigen der bekanntesten europäischen Tech-Unternehmen und Investoren, darunter Supercell, Remote, DeepL, Personio, Pigment, Wise, Seedcamp und Index Ventures. Rund 21.000 Unterschriften hat die Initiative bislang gesammelt.

Von der Leyen: „Wir nennen sie EU Inc.“

Beim Weltwirtschaftsforum in Davos kam es am Dienstag zu einem Auftritt, der in der europäischen Startup-Szene für spürbare Euphorie sorgte. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema in ihrer Rede öffentlich auf: „Das ultimative Ziel ist die Schaffung einer neuen, wirklich europäischen Unternehmensstruktur. Wir nennen sie EU Inc.“

Auch in Österreich wurde der Auftritt als Signal gewertet. Hannah Wundsam von Austrian Startups kommentierte: “Ich bin optimistischer denn je, dass dies ein echter Wendepunkt für das europäische Startup-Ökosystem werden kann.”

Im Gespräch mit brutkasten ergänzt sie: “Das hat so viel Aufmerksamkeit erweckt, weil sie den Namen EU Inc. verwendet hat. Bisher war auf politischer Ebene immer nur vom 28. Regime die Rede. Und darunter kann man sich sehr viel vorstellen. EU Inc. ist wirklich die Antwort des Startup-Ökosystems auf das 28. Regime, wie man es konkret umsetzen könnte“.

Doch was bedeutet dieser Auftritt in Davos nun tatsächlich für das europäische Innovationsökosystem? War die Rede der EU-Kommissionspräsidentin ein „echter Wendepunkt“ oder vor allem ein symbolischer Moment?

Inhaltliche Eckpunkte bereits bekannt

Inhaltlich brachte die Rede wenig Neues. Ein erster Vorschlag zum 28. Regime wurde nämlich bereits vor rund einem Jahr von der Europäischen Kommission vorgelegt. Damals stieß dieser im europäischen Startup-Ökosystem auf breite Kritik (brutkasten berichtete). Der Hauptgrund: Die neue Unternehmensform war als Richtlinie geplant, nicht als Verordnung.

Der Unterschied ist tatsächlich entscheidend. Eine Verordnung würde sofort und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten gelten. Eine Richtlinie hingegen müsste erst in nationales Recht umgesetzt werden. Hier besteht das Risiko, dass einzelne Länder durch zusätzliche Auflagen die angestrebte Einheitlichkeit wieder aushebeln. Ob das geplante Regelwerk nun als Verordnung oder Richtlinie in Kraft treten wird, ist noch immer unklar. Der zentrale Streitpunkt bleibt damit also offen.

Auch die inhaltlichen Eckpunkte, die von der Leyen in ihrer Rede erneut skizzierte, sind bereits aus dem 28. Regime bekannt: ein einheitliches Regelwerk, das nahtlos in der gesamten Union gelten soll, um grenzüberschreitendes Wirtschaften deutlich zu erleichtern. Außerdem soll es möglich machen, ein Unternehmen in jedem Mitgliedstaat innerhalb von 48 Stunden online zu registrieren.

Wundsam: „EU-Kommission muss mutig sein“

Nun komme es laut Wundsam also darauf an, ob diesem Signal auch politische Schritte folgen. „Die Frage ist, ob die Kommission jetzt mutig genug sein wird, hier auch einen Vorschlag zu bringen, der wirklich auch dem entspricht, was das Startup-Ökosystem fordert“, sagt sie.

Inhaltlich warnt Wundsam vor einer Überfrachtung des Regelwerks: „Das größte Thema ist weiterhin, dass es wirklich ein einheitliches Firmenregister gibt. Es sollte sich einfach auf das Thema Corporate Law beschränken. Ich glaube, wenn man noch versucht Steuerrecht und Arbeitsrecht stark einzubinden, wird das an den einzelnen Ländern scheitern.”

Ein weitere Unsicherheit sei laut Wundsam, dass immernoch nicht sicher ist, ob die Rechtsform nur für Startups und Scaleups gelten oder für alle offen stehen wird. „Da ist definitiv mein Plädoyer, dass es für alle offen stehen soll. Es macht keinen Sinn, dass wir uns jetzt ein Jahr lang mit einer Startup-Definition beschäftigen und dann auch noch Hürden einbauen, wer diese Rechtsform nutzen darf. Das hilft unserer Wettbewerbsfähigkeit nicht“, stellt sie klar.

Politischer Härtetest steht noch bevor

Wie es konkret weitergeht, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Im März 2026 will die Europäische Kommission ihren Gesetzesvorschlag vorlegen, der das 28. Regime im Detail ausformuliert.  Derzeit befindet sich der Entwurf in einer frühen legislativen Phase. Damit EU Inc. Realität wird, müssen Parlament und Rat der Mitgliedstaaten am Ende einem identischen Text zustimmen.

Genau dort könnte die politische Hürde liegen. Während das Parlament auf eine radikale Vereinfachung drängt, müssen im Rat die Interessen der Nationalstaaten moderiert werden – etwa der Schutz nationaler Notariats- und Firmenbuchsysteme.

Wundsam ist aber dennoch optimistisch: „Ich glaube, dass es endlich in der Politik angekommen ist, dass es eine ziemliche Frustration gibt in Europa, speziell im Startup-Ökosystem. Auch wenn man das vielleicht Symbolpolitik nennen möchte, hat die Aussage von der EU-Kommission eine Wirkung“.

EU-Parlament stimmte mit klarer Mehrheit ab

Parallel dazu hat auch das Europäische Parlament in dieser Woche einen Schritt gesetzt. In der Plenarwoche in Straßburg verabschiedete es mit klarer Mehrheit einen Initiativbericht zur Einführung eines 28. Regime. Damit formuliert das Parlament erstmals offiziell seine Forderungen und erhöht den Druck auf die Kommission.

In dem Beschluss definiert das Parlament die Eckpfeiler der neuen Rechtsform, die den Namen „Societas Europaea Unificata“ (S.EU) tragen soll. Zu den zentralen Punkten zählen:

  • 48-Stunden-Gründung: Digital-first über ein zentrales EU-Portal
  • 1 Euro Stammkapital: Niedrige Einstiegshürden für Gründer:innen
  • Cross-Border ESOPs: Einheitliche Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen in ganz Europa
  • English-friendly: Unterstützung für englischsprachige Dokumente und Gerichtsverfahren, um internationale Investoren anzusprechen

Problem: Marktfragmentierung Europas

Die Initiator:innen von EU Inc. sehen in einer einheitlichen Unternehmensstruktur die Antwort auf ein seit Jahren bekanntes Problem: die Marktfragmentierung Europas. Startups, die in mehreren EU-Ländern tätig sein wollen, müssen sich derzeit mit 27 unterschiedlichen Steuer-, Arbeits- und Gesellschaftsrechten auseinandersetzen.

Auch grenzüberschreitende Investitionen sind durch steuerliche und rechtliche Unterschiede kompliziert. Diese Rahmenbedingungen erschweren das Skalieren europäischer Startups und schwächen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Märkten wie den USA oder China.

Offenbar ist dieses Problem inzwischen auch auf politischer Ebene angekommen. Von der Leyen sagte in Davos: “Oberster Punkt ist die Schaffung eines förderlichen und berechenbaren regulatorischen Umfelds. […] Derzeit sind zu viele Unternehmen gezwungen, im Ausland zu wachsen und zu expandieren – unter anderem, weil sie bei jeder Expansion in einen neuen Mitgliedstaat mit neuen Regelungen konfrontiert werden. Dies bremst das Wachstums- und Gewinnpotenzial von Unternehmen.”

Und weiter: “Letztendlich brauchen wir ein System, in dem Unternehmen in ganz Europa reibungslos Geschäfte tätigen und Finanzierungen aufnehmen können – genauso einfach wie in homogenen Märkten wie den USA oder China. Wenn wir das richtig angehen – und wenn wir schnell genug handeln – wird dies nicht nur das Wachstum von EU-Unternehmen fördern, sondern auch Investitionen aus aller Welt anziehen.”

Scaleup Europe Fund: Volumen von rund 5 Mrd. Euro

Beim Weltwirtschaftsforum gab es außerdem ein Update zum Scaleup Europe Fund von Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. Ziel des Fonds ist es, eine der größten strukturellen Schwächen des europäischen Innovationssystems anzugehen: die Finanzierungslücke (brutkasten berichtete). Mit einem angestrebten Volumen von rund fünf Milliarden Euro soll der Fonds gezielt Late-Stage-Investments ab 100 Millionen Euro anführen und damit verhindern, dass europäische Tech-Unternehmen in entscheidenden Wachstumsphasen auf US-Kapital angewiesen sind.

In Davos vermeldete Kommissarin Zaharieva folgende Fortschritte:

  • Der Fonds sei bereits „über halb voll“. Aktuell liegen Zusagen für über 2,5 Milliarden Euro vor, wobei das EIC allein 1 Milliarde Euro beisteuert.
  • Laut Kommissarin Ekaterina Zaharieva soll der Fonds bis zum Sommer 2026 operational sein. Die erste Investmentphase ist für das Frühjahr 2026 geplant.

Darüber hinaus ist ebenfalls bekannt:

  • Der Aufruf für externe Fondsmanager (Fund Manager Call) läuft bereits seit Dezember und ist noch bis zum 3. Februar offen. Die Auswahl der Management-Gesellschaft soll im April 2026 abgeschlossen sein.
  • Unterschiedlichen Medienberichten zufolge wird mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Gruppe von 10 Gründungs-Investoren geplant.

Während EU Inc. künftig den rechtlichen Rahmen für paneuropäisches Wachstum schaffen könnte, zielt der Scaleup Europe Fund darauf ab, das notwendige Kapital bereitzustellen, sodass Tech-Unternehmen in Europa bleiben.

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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