19.04.2023

Volummi: Gründerpaar tüftelt in zwei Jahren Entwicklungszeit an Haargummi

Eine spezielle Konstruktion soll bei diesem Haargummi für Volumen sorgen. Pro verkauftem Volummi wird zudem ein Baum gepflanzt.
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Volummi, Haargummi, dünnes Haar, Haarvolumen
(c) Volummi - Marcel und Nadine Stiller von Volummi.

Das Gründerpaar Nadine und Marcel Stiller hat mit Volummi ein Haargummi entwickelt, der durch seine spezielle Konstruktion selbst bei dünnem Haar für einen voluminösen Pferdeschwanz sorgen soll.

Volummi-Founderin selbst von Haarausfall betroffen

Als die Gründerin selbst von Haarausfall betroffen war, „hat kein Haargummi mehr gehalten und es fehlte natürlich an Volumen in der Frisur“, berichtet sie von ihren eigenen Erfahrungen. „Normale Haargummis können zu Haarbruch und Ausreißen der Haare führen und das wollte ich in meiner Situation unbedingt vermeiden.“

Aber auch haarschonende Alternativen haben in ihrem Fall nicht optimal gehalten: „Deshalb haben wir uns weltweit auf die Suche nach dem perfekten Haargummi gemacht. Aber als wir nicht fündig geworden sind, haben wir selbst angefangen, mit den verschiedensten Materialien zu tüfteln“, erklärt Gründer Marcel.

Schokoverpackung als Beginn

„Mein Wunsch war ein perfekter Haargummi, der ganz nebenbei auch noch mehr Volumen in die Frisur zaubert. Meine Vision war es, den besten Haargummi der Welt zu entwickeln“, ergänzt Nadine auf der Website.

Angefangen hat alles mit einer Schokoriegelverpackung aus buntem Karton, aus der Nadines Gatte den allerersten Prototypen gebastelt hat. Dann folgte ein 3D-Druck in München und danach die Produktentwicklung zusammen mit einem Produktionspartner in Deutschland.

So entstand nach knapp zwei Jahren Entwicklungszeit Volummi, ein Volumen-Haargummi. Er besteht aus einem äußeren Streifen, der einen Inneren umschließt, sowie einem Knopf zum Öffnen und Schließen.

Laut dem Gründerteam soll Volummi viele Vorteile vereinen: „Mehr Volumen und eine perfekte runde Form im Haar, starker Halt und angenehmes Tragegefühl, formstabil und durch das spezielle Material auch besonders haarschonend“.

Baum wird pro verkauftem Volummi gepflanzt

Das Produkt wird in Deutschland hergestellt, ist zu 100 Prozent recyclebar und pro verkauftem Volummi wird ein Baum gepflanzt.


Mehr dazu am Montag in der „Höhle der Löwen“. Weiters dabei: Iceblock, Articly, Brilamo und Wunschkapsel.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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