02.11.2022

Volocopter: Deutsches Flugtaxi-Unicorn sichert sich 182 Millionen Euro Investment

Volocopter mit Sitz im deutschen Bruchsal hat 182 Millionen Euro im zweiten Signing seiner Series E Finanzierungsrunde eingenommen. Das Kapital soll in die Zertifizierung des VoloCity und die Eröffnung der ersten kommerziellen Routen fließen.
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Der Volocity soll schon 2024 u.a. in Paris im kommerziellen Betrieb starten | (c) Volocopter
Der Volocity soll schon 2024 u.a. in Paris im kommerziellen Betrieb starten | (c) Volocopter

Die letzte Finanzierungsrunde für den deutschen Urban Air Mobility Pionier Volocopter erfolgte im März 2022. Damals sammelte das Unternehmen 170 Millionen US-Dollar ein und erlangte mit einer Bewertung von 1,7 Milliarden US-Dollar erstmalig Unicorn-Status. Bei den 170 Millionen US-Dollar sollte es allerdings nicht bleiben, wie Volocopter im Zuge der Finanzierungsrunde im Frühjahr bekannt gab. So hieß es: „Man sei mit weiteren VCs bereits in der Due Dilligence-Phase und wolle in dieser Runde noch auf 300 bis 500 Millionen US-Dollar kommen“.

Volocopter sichert sich 182 Millionen Euro

Anfang November war es nun soweit: Im zweiten Signing der Series E Finanzierungsrunde konnte das Unternehmen 182 Millionen Euro an Risikokapital einnehmen. Neom, das Smart Region Projekt am Roten Meer, und GLy Capital Management aus Hong Kong erweitern dabei Volocopters Investorenkreis. Das eingenommene Geld soll für Zertifizierung des elektrischen Flugtaxis, VoloCity, eingesetzt werden. Aufgrund von weiteren Investoren, die bereits in der Due Diligence Phase sind, bleibt die Series E Finanzierungsrunde weiterhin offen, so Volocopter in einer Aussendung.

„Neom und GLy als Investoren zu gewinnen, ist ein großer Erfolg und unterstreicht unsere Führungsposition im Wettrennen um die Zertifizierung der Fluggeräte. Sie allein ist der Schlüssel zur kommerziellen Inbetriebnahme und damit zu regulären Umsätzen“, so Dirk Hoke, CEO von Volocopter.

Neom ist eine von der Regierung Saudi-Arabiens projektierte Planstadt | (c) Volocopter

Joint Venture mit NEOM

Volocopter und Neom hatten im Dezember 2021 ein Joint Venture gegründet, mit dem Ziel VoloCity, Flugtaxis und VoloDrones in Neoms Mobilitätssysteme einzugliedern. Das Joint Venture soll die voll-elektrischen öffentlichen Flugrouten in der Region für die ersten sieben Jahre nach Einführung entwickeln, integrieren und betreiben.

Neben der Region Neom plant das Unicorn erste kommerzielle Flugtaxirouten in den nächsten Jahren in Städten wie Singapur, Rom und Paris. Bisher hat das Unternehmen laut eigenen Angaben über 1500 Flugtests durchgeführt und gilt als erster Hersteller von elektrisch betriebenen Senkrechtstartern, der durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) als Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb zertifiziert ist.

China als Markt für elektrische Flugtaxis

GLy wird wiederum wird von der Geely Holding, einem langjährigen Partner von Volocopter, als Ankerinvestor unterstützt. Das gemeinsame Joint Venture zwischen Geely und Volocopter hat das Ziel UAM nach China zu bringen. Aufgrund seiner hohen Dichte von Megastädten, könnte China zu einem der größten Märkte für elektrische Flugtaxis werden.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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