09.03.2022

Vollpension: Lux hört als CEO auf, Piffl-Percevic wird „Frühstücksdirektor“

Personalrochade im Wiener Social Startup Vollpension: Mitgründerin Hannah Lux gibt die Geschäftsführung an Julia Krenmayr und Manuel Gruber ab.
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Vollpension vlnr.: Moriz Piffl-Percevic, Manuel Gruber, Julia Krenmayr, Hannah Lux
vlnr.: Moriz Piffl-Percevic, Manuel Gruber, Julia Krenmayr, Hannah Lux | © Mark Glasser

Im Herbst 2012 begann die Geschichte des Wiener Social Startups Vollpension mit einem Projekt im Rahmen der Vienna Design Week. Neben dem inzwischen weithin bekannten Generationencafé hat sich das Startup inzwischen unter anderem auch ein Standbein mit Online-Backkursen aufgebaut – die Corona-Pandemie lieferte hierbei den entscheidenden Push. Von Beginn an dabei war Mitgründerin Hannah Lux. Nun gibt sie nach vielen Jahren die handelsrechtliche Geschäftsführung an eine weitere Mitgründerin, Julia Krenmayr, die schon bislang gewerberechtliche Geschäftsführerin war, ab. Manuel Gruber, der seit 2020 im Unternehmen ist, übernimmt die Geschäftsführung der kürzlich neu gegründeten Vollpension Generationendialog GmbH, die auch die Online-Backkurse verantwortet. Der Mitgründer und und ursprüngliche Initiator Moriz Piffl-Percevic wird „übergeordneter Vollpension-Frühstücksdirektor“.

Auch Änderung der Eigentumsverhältnisse

Wie aktuellen Firmenbuchdaten zu entnehmen ist, gab es im Februar auch eine Änderung in den Besitzverhältnissen. Nicht nur Hannah Lux und Moriz Piffl-Percevic gaben demnach Anteile an Julia Krenmayr ab, Cornelia Kamleitner schied ganz als Gesellschafterin aus. Krenmayr hält nun nach zuvor fünf Prozent knapp über 25 Prozent. Piffl-Percevic hält weiterhin knapp über 50 Prozent, Hannah Lux nun knapp unter 25 Prozent.

Hannah Lux wird laut einer Aussendung weiterhin als Beirat fungieren. Zudem werde sie auf Projektbasis weiterhin involviert bleiben. „Ich bin sehr glücklich und stolz, dass wir es mit viel Einsatz und Hilfe unseres großartigen Teams und unzähligen Gästen sowie Unterstützer:innen geschafft haben, trotz Pandemie und geschlossener Lokale die Senior:innen-Arbeitsplätze zu erhalten und dabei noch neue Geschäftsfelder zu etablieren“, kommentiert Lux. „Ich werde weiterhin in neuer Rolle mit großer Freude zur Seite stehen, um unserer Vision gerecht zu werden: Das Arbeiten an einer Welt in der niemand in Einsamkeit oder Armut alt wird“.

„Vollpension mutierte gefühlt fast so schnell wie das Virus“

Auch Piffl-Percevic betont die Veränderung, die sich durch Corona ergeben hat. Er selbst stieg nach mehreren Jahren als reiner Gesellschafter 2020 wieder operativ ein. „Die Vollpension mutierte gefühlt fast so schnell wie das Virus“, sagt er. „Die erzwungene Veränderung war nicht nur zu unserem Nachteil, nach zwei Jahren Pandemie steht die Vollpension nun auf mehreren Säulen“. Seine neue Position als „Frühstücksdirektor“ beschreibt er so: „Wir haben meine neue Rolle ‚Frühstücksdirektor‘ genannt, dies passt besser zur Vollpension als ‚CEO‘. Als solcher ist es meine Aufgabe, die Vision der Vollpension in den nächsten zehn Jahren weiterhin hochzuhalten, die Strategie des Unternehmens vorzugeben und die Marke gestalterisch zu führen. Ich fungiere dabei als interner Berater“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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