13.04.2022

Sterne-Restaurant im eigenen Zuhause – Voilà kommt nach Österreich

Unter dem Motto "home fine dining" möchte das deutsche Food-Startup voilà das Essen von Sterne-Restaurants an den heimischen Herd bringen. Nun kommt das Unternehmen auch nach Österreich.
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Ein Paket von voilà und das dreiköpfige Team. Das Food-Startup erschließt den österreichischen Markt.
Die Co-Founder Mostafa Nageeb, Julius Wiesenhütter und Florian Berg © voilà

Das Home Dining Portal voilà ist seit Sommer 2021 auf dem deutschen Markt und verkündet für April 2022 seinen nächsten Schritt der Expansion: Das Startup kommt nach Österreich. Nun soll es auch in österreichischen Bundesländern und Städten möglich sein, sich Spitzen-Gastro in Form von Restaurantboxen nach Hause liefern zu lassen und das Essen zuhause zuzubereiten. Im Portfolio stehen dabei nicht nur deutsche Sterne-Restaurants, sondern auch erste österreichische Partner.

Deutsche und österreichische Restaurants liefern binnen 24 Stunden

Für den Markteintritt im zweiten europäischen Land konnte voilà mehrere Restaurants für sich gewinnen. Dazu gehören der Gasthof Brandstätter und das Schloss Aigen in Salzburg, der Heurigenhof Bründlmayer im niederösterreichischen Langenlois, sowie die Fleischloserei, das Restaurant Herzig, das Maka Ramen und die Kasnudl Stadtküche aus Wien.

Auf der Unternehmens-Website können Kund:innen die Menüs aus ihrem Wunsch-Restaurant nach Hause bestellen und das innerhalb von 24 Stunden gelieferte Gericht mit unkomplizierten Schritten fertig stellen. Zudem werde über einen QR-Code ein jeweiliges Video zur Verfügung gestellt, das die finalen Schritte zum Wunschgericht von den jeweiligen Köch:innen erklärt.

„Unsere Vision ist, die besten Restaurants, die renommiertesten Köche und Trendsetter zu Feinschmeckern nach ganz Europa zu bringen. Home Dining ortsunabhängig auch in der Alpenrepublik zu ermöglichen, war lange unser Ziel. Dass uns dies jetzt gelungen ist, macht uns stolz. Österreich bietet viele kulinarische Besonderheiten, die wir jetzt nach Österreich und auch Deutschland bringen“, meint Co-Founder und voilà-Geschäftsführer, Julius Wiesenhütter. Im Februar hatte das Startup eine 10 Millionen-Dollar-Finanzierungsrunde verkündet, die die Expansion in den europäischen Markt ermöglichen sollte.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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