13.04.2021

Vöslauer bringt moderne PET-Mehrweg-Flasche

Der Mineralwasserhersteller Vöslauer engagiert sich erneut in Sachen Nachhaltigkeit und kündigt eine Verpackungsinnovation an. Ab Anfang 2022 wird die neue PET-Mehrweg-Pfandflasche die aktuelle rePET-Zweiweg-Variante ersetzen.
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V.l.n.r.: Das Vöslauer Geschäftsführungsduo Herbert Schlossnikl und Birgit Aichinger mit Greenpeace Österreich-Konsumexpertin Lisa Panhuber © Katharina Schiffl
V.l.n.r.: Das Vöslauer Geschäftsführungsduo Herbert Schlossnikl und Birgit Aichinger mit Greenpeace Österreich-Konsumexpertin Lisa Panhuber © Katharina Schiffl

Rund sieben Millionen Euro investiert Vöslauer in sein neues Verpackungskonzept und leistet damit zum wiederholten Mal einen wichtigen Beitrag zu Müllreduktion und Klimaschutz im Getränkeregal. Zum ersten Quartal 2022 bringt der niederösterreichische Pionier und Marktführer am heimischen Mineralwassermarkt als erster und bisher einziger Hersteller in Österreich eine PET-Mehrweg-Pfandflasche auf den Markt. Angeboten wird diese vorerst für die Sorten prickelnd, mild und ohne in der 9×1-l-Kiste – eine Ausdehnung auf weitere Geschmacksrichtungen ist angedacht.

Deutliche CO2-Reduktion und Materialeinsparung

„Ein wesentlicher Vorteil der neuen PET-Mehrwegflasche ist die Reduktion des CO2-Fußabdrucks um bis zu 30 Prozent im Vergleich zu unseren bestehenden Pfandgebinden“, erklärt Vöslauer-Geschäftsführer Herbert Schlossnikl. Außerdem ist die neue Flasche mit 55 Gramm besonders leicht, stabil und unzerbrechlich. Genau diese Eigenschaften sind für Endkonsumenten ein unschlagbarer Vorteil, ist man im Unternehmen überzeugt. Zu Beginn der Markteinführung liegt der Rezyklat-Anteil der PET-Mehrweg-Flasche bei 30 Prozent. Ein Wert, der sich in der Vergangenheit bewährt habe und mit dem die Qualität auch bei den angestrebten zwölf Umläufen pro Flasche sichergestellt werden könne, erörtert Schlossnikl im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz. Dennoch sei es das erklärte Ziel, den Rezyklat-Anteil weiter zu erhöhen. Zudem ist das eingesetzte PET-Monomaterial zu 100 Prozent recycelbar und die Etiketten werden aus 100 Prozent Recyclingmaterial hergestellt.

Können die zwölf Umläufe erreicht werden, dürfen die Flaschen, die dann rund drei bis vier Jahre in Verwendung sind, auch das Österreichische Umweltzeichen tragen. In Summe lässt sich mit der neuen PET-Mehrweg-Pfandflasche in diesem Zeitraum rund 80 Prozent Material – entspricht rund 400 Tonnen pro Jahr – einsparen. Die Mehrweg-Kisten sind auf mindestens 50 Umläufe ausgerichtet.

Die neue PET-Mehrweg-Pfandflasche von Vöslauer wird in der 9×1-l-Kiste angeboten. © Vöslauer

Gebinde in Neuauflage für schrumpfende Müllberge

Die Innovation dürfte bei so manchem Konsumenten Erinnerungen an die Vergangenheit wach werden lassen. Denn PET-Mehrweggebinde waren in Österreich bis in die 1990er-Jahre üblich, sind aber aufgrund mangelnder Nachfrage wieder aus den Regalen verschwunden. Umso mehr freut man sich bei Greenpeace in Österreich über den Vorstoß von Vöslauer, wie Konsumexpertin Lisa Panhuber schildert: „Auf Dauer werden wir uns diese Ressourcenverschwendung nicht leisten können.” Aktuell macht der Anteil an wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen hierzulande rund 20 Prozent aus. Panhuber fordert einen Anstieg auf 80 Prozent und betont: „Nur mit wiederverwendbaren Mehrweg-Verpackungen schrumpfen wir die Verpackungsberge nachhaltig. Durch ihr leichtes Gewicht ist die Mehrwegflasche aus PET eine sinnvolle und umweltfreundliche Ergänzung zu Glas-Mehrweg. Alle Supermärkte müssen mitziehen und die neuen wiederbefüllbaren Flaschen auch in ihre Regale stellen.” Es brauche ein Umdenken in der Bevölkerung und Nachahmer in der Industrie, macht Panhuber deutlich.

Kein Zusatzaufwand für den Handel

Um die Handelspartner flächendeckend vom neuen Konzept zu überzeugen, bleibt der Aufwand für diese überschaubar. „Im Grunde genommen ändert sich am bisherigen Handlings nichts”, sagt Vöslauer-Geschäftsführerin Birgit Aichinger. Die Belieferung erfolge wie bisher und auch die Produktdaten bleiben unverändert, da die neue PET-Mehrwegflasche die bereits jetzt erhältliche 9×1-l-PET Zweiweg-Pfandflasche gänzlich ersetzt.

Convenience will man zudem auch den Konsumenten bieten, für die Mehrweg mittlerweile eine der großen Antworten für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist. „Als Marktführer war es uns wichtig, als Alternative zu unserer 8×1-l-Glas-Mehrwegflasche ein Mehrweggebinde für jene auf den Markt zu bringen, die nicht so schwer tragen können oder auch wollen. Denn Konsument*innen suchen nach einfachen, leicht in ihren Alltag integrierbaren Lösungen, ihr Leben nachhaltiger zu gestalten“, so Aichinger.

Nachhaltigkeit als gelebte Realität

Mit der Verpackungsinnovation zahlt Vöslauer auf genau dieses Bedürfnis ein und setzt neben den 2014 im Handel gelaunchten Glas-Mehrwegflaschen sowie den 2018 eingeführten PET-Flaschen aus 100 Prozent rePET und der Einführung der ersten 0,5-l-Glas-Mehrwegflasche im Jahr 2019 nun einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Seit dem Vorjahr wird der Betrieb mit Hilfe von Kompensationsprojekten zudem CO2-neutral geführt.

Facts zum heimischen Pfandmarkt

Der heimische Pfandmarkt war im Jahr 2020 31 Millionen Euro groß und konnte ein Wachstum von 7,8 Prozent verzeichnen. Der Anteil von Glas-Mehrweg legte um plus 9,4 Prozent zu, jener von rePET-Zweiweg um plus 3,9 Prozent.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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