11.09.2025
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

VÖSI präsentiert KI-Landkarte für Österreich

Mit einer neuen KI-Landkarte will der Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI) zeigen, wo Künstliche Intelligenz in Österreich bereits erfolgreich eingesetzt wird.
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Gestern präsentierte die VÖSI ihre KI-Landkarte. | © Jana Madzigon

„Der Hype um „KI“ ist groß, aber nach der Rosarot-Phase kommen wir in die Niederungen des Alltags, wo viele Unternehmen noch nach Orientierung suchen. Jetzt geht es darum, konkrete Anwendungsfälle sichtbar zu machen. Es ist uns ein großes Anliegen, zu zeigen, wo der Einsatz von KI sinnvoll ist“, sagt VÖSI-Präsidentin Doris Lippert. Anfang des Jahres gründete sie bei der VÖSI die Special Interest Group „Künstliche Intelligenz“. Mit ihr verfolgt der Verband die Vision, Österreich als Vorreiter in der gesamten Wertschöpfungskette für KI zu positionieren.

Um das zu erreichen, veröffentlicht VÖSI nun eine KI-Landkarte für Österreich, die 100 konkrete Use-Cases für den erfolgreichen Einsatz von KI-Technologien sichtbar macht. Die Übersicht soll Orientierung schaffen und das heimische Know-how rund um KI bündeln.

Use-Cases aus verschiedenen Bereichen

Sechs Monate lang hat die Arbeitsgruppe Anwendungsfälle gesammelt, bewertet und ausgewählt. Die KI-Landkarte soll zeigen, „welche großartigen Innovationen mit und durch KI-Technologien bereits in Österreich umgesetzt sind oder gerade umgesetzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. 

Das Ergebnis: eine breite Palette an Use-Cases aus Industrie, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Tourismus, Handel, Medien, Energie, öffentlichem Sektor sowie aus Forschung und Innovation. Bei der Auswahl habe VÖSI besonders auf die Vielfalt geachtet – sowohl bei den Branchen und Technologien als auch bei Unternehmensgrößen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Produktion bis zur Kundenkommunikation. Künftig soll sich dadurch eine aktive Community von Expert:innen – die „KI-Players“ – bilden, die voneinander lernen und gemeinsame Standards entwickeln.

Vertrauen in KI „Made in Austria“ stärken

Darüber hinaus verfolgt die Initiative einen klaren Anspruch: den Austausch über Anwendungsmöglichkeiten fördern und das österreichische Know-how sichtbar machen. Mit der Landkarte will der Verband auch Vertrauen in KI „Made in Austria“ stärken.

„Der KI-Nebel ist undurchsichtig und diese Landkarte ist der erste Schritt, diesen Nebel zu lichten. KI ist kein Mysterium, sondern ein vielseitiger Werkzeugkoffer aus Technologien, Algorithmen und leistungsstarker Hardware. Es geht um kluge Softwarelösungen, die uns helfen, das Potenzial unserer Daten zu entfalten und echten Nutzen zu generieren”, sagt Lippert. 

Mit Version 1.0 ist die KI-Landkarte nun auf der VÖSI-Website abrufbar. Sie soll laufend aktualisiert und mit neuen, praxiserprobten Projekten ergänzt werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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