06.03.2023

VLOW: Wie ein Vorarlberger Startup neues On-Demand-Ridesharing ermöglicht

Das Vorarlberger Startup VLOW rund um die beiden Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher entwickelt eine neue Mitfahr-App, die freie Kapazitäten im Individualverkehr nutzbar machen möchte. Die Vermittlung der Mitfahrgelegenheiten erfolgt On-Demand. Angebot und Nachfrage werden dabei in Echtzeit generiert.
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Vlow
Die beiden Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher | (c) Nina Bröll
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In den letzten 30 Jahren hat sich der Autoverkehr in Österreich verdoppelt. Grund für die Zunahme ist laut VCÖ unter anderem der stark gesunkene Besetzungsgrad. Waren 1980 im Schnitt noch 162 Personen in 100 Autos unterwegs, sind es heute nur noch 115. Diesen Umstand wollten die beiden Vorarlberger Gründer Patrick Schedler und Stefan Türtscher nicht hinnehmen und gründeten im Jänner 2023 das Vorarlberger Startup VLOW. Mit einer neuartigen Mitfahr-App soll laut den Gründern das Mitfahren wieder attraktiv gemacht werden.

Die Motivation zur Unternehmensgründung

Beide Gründer stammen aus demselben Dorf, einer 3000-Seelen-Gemeinde, die an einer Hauptverkehrsader im Bregenzerwald liegt. “In den letzten fünfzehn Jahren hat die Verkehrsbelastung stark zugenommen. Eine Umfahrung wurde lange Zeit als Lösung diskutiert. Kern des Problems ist jedoch, dass einfach zu viele Menschen alleine im Auto fahren” so Schedler.

Die Vorbereitungen zur Entwicklung der Mitfahr-App starteten bereits im Oktober 2021. Dazu zählte auch eine Marktanalyse bestehender Mitfahr-Apps. “Wir haben festgestellt, dass bereits vorhandene Lösungen eher für längere Fahrten ausgelegt sind und einen starken Planungscharakter aufweisen. Oftmals müssen Fahrten ein bis zwei Wochen im Vorfeld geplant werden”, so Schedler. Da 95 Prozent der Fahrten allerdings kürzer als 50 Kilometer sind, wollten die beiden Gründer eine neue Lösung entwickeln, die ohne großen Planungsaufwand auskommt. 

Spontane Vermittlung von Fahrten

Im Oktober 2022 wurde der erste MVP-Scope für die mobile App abgeschlossen. Die beiden Gründer von VLOW bezeichnen das System als sogenannte „Dynamic-Ride-Sharing“ -Lösung. Fahrer:innen und Mitfahrer:innen bzw. Angebot und Nachfrage werden dabei in Echtzeit zusammengeführt. Ein intelligenter Matching-Algorithmus liefert in Sekundenschnelle die besten Mitfahrgelegenheiten auf das Smartphone der Nutzer:innen. Des Weiteren sorgt die App für eine transparente Fahrkosten-Teilung, wobei sich der Preis am amtlichen Kilometergeld orientiert und vorab festgelegt wird. Dadurch soll auch die gewerbliche Nutzung der App umgangen werden. VLOW wiederum verdient Geld mit der Einhebung von Transaktions- und Vermittlungsgebühren.

Das weitere Wachstum VLOW

Gemeinsam wurde die App mit einem regionalen Verkehrsbetrieb in Vorarlberg erprobt. Die gesammelten Learnings sollen laut Türtscher nun in die Weiterentwicklung der App fließen. Das Startup wurde von der Austria Wirtschaftsservice (aws) mit einer Preseed-Förderung unterstützt. “Mit Hilfe der aws konnten wir an unserem MVP arbeiten und den Proof-of-Concept abschließen”, wie Schedler anmerkt. 

Derzeit ist die App für interessierte Nutzer:innen verfügbar, wobei in den nächsten Monaten am schrittweisen Wachstum gearbeitet wird. Zunächst soll die App für Fahrten im Familien- oder Freundeskreis zur Anwendung kommen. In einem weiteren Schritt möchte das Startup mit Event-Veranstalter:innen kooperieren. So soll die App im Zuge von Großveranstaltungen wie Messen oder Konzerte beworben werden. Auch eine Kooperation mit dem Bund oder Land schließen die Gründer nicht aus, wobei hier künftig auch Fahrtkostenbeiträge übernommen werden könnten.


*Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice

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FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

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Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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