11.04.2022

VitaBlick: VR-Brille lässt Senioren auf virtuelle Reisen gehen

Amadeus Linzer lässt Senioren mit einem "VitaBlick" an Orte und in die "Vergangenheit" reisen.
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VitaBlick, VR-Brille für Senioren, VR-Brille, Virtuelle Resien,
(c) VitaBlick/FB - Amadeus Linzer, Gründer von VitaBlick mit der VR-Senioren-Brille.

VitaBlick-Gründer Amadeus Linzer ging nach Rotterdam zum Studieren. Um seinem Großvater den Studienplatz zu zeigen, entwickelte er eine VR-Brille, die es Benutzern ermöglichte auf virtuelle Reisen zu gehen. Daraus entstand die Idee zu seinem Unternehmen.

„VitaBlick ist durch meinen Großvater entstanden. Er ist in seinem Leben sehr viel herumgekommen und hat uns, seinen Enkelkindern, immer die besten Geschichten davon erzählt. Insbesondere deswegen hat es mich sehr beschäftigt, als er die letzten Monate seines Lebens bettlägerig war und nicht mehr aus seinem Zimmer konnte“, beschreibt Linzer. „Weil Fernsehen und das Zeigen von Fotos am Laptop kein ‚Erleben‘ mehr war, wollte ich es mit virtueller Realität versuchen.“

VitaBlick um Vergangenes wieder zu erleben

Einer seiner Ansätze beim VitaBlick ist Erinnerungen wieder aufleben zu lassen und eine spannende Gesprächsbasis zu etablieren. Durch Ausflüge an bekannte Orte erleben, laut Linzer, Senioren vergangene Emotionen und Erinnerungen. Was wiederum für eine optimale Kommunikationsgrundlage für bedeutungsvolle Gespräche und Erzählungen vom Leben „wie’s damals war“ sorgen soll.

Damit das funktioniert, hat Linzer auf eine einfache Handhabung seiner Technologie geachtet. Bei VitaBlick sind dafür nur zwei Knöpfe zu betätigen – einmal der Einschaltknopf der Brille, und danach die Aktivierung der Brillen-Kamera. Mit dieser schaut man dann im hauseigenen Reiseprospekt auf die Seite mit dem gewünschten Ausflugsziel und kann die Reise starten.

Monats-Abo

Eine monatliche Mitgliedschaft beinhaltet die Nutzung der VitaBlick-Software inklusive aller zukünftiger Updates sowie dem Zugang zu allen Filmen, die darin enthalten sind. Im Paket „All-Inclusive“ können jeden Monat neueste Ausflüge heruntergeladen werden.


Für Interessierte ergibt sich am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Möglichkeit mehr über das Startup zu erfahren. Weiters dabei: WilsonGuide, TuchQuadrat, Sensoballs und Boss Fitness.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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