16.08.2023

Virtual-Reality-Pioniere: „Es ist gesund, Dinge auf konservative Art und Weise zu tun“

Apple launcht bald eine Brille - damit soll Virtual Reality im Mainstream ankommen. Die österreichischen VR-Pioniere vrisch brechen jetzt zu neuen Ufern auf.
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Axel Dietrich (li.) und Gabriella
Privat und beruflich ein einschlagbares Doppel: Axel Dietrich (li.) und Gabriella "Gabs" Chihan Stanley (re.) grüdeten vrisch 2015. Foto: (c) goldenhour.pictures

In dem Nebenraum einer Fotoaustellung des Künstlers Markus Oberndorfer hängt eine Fotomontage, die den Sunset Strip in LA komplett zeigt. Das Werk ist hunderte Meter lang und ein Remake des Fotobuchs „Every Building on the Sunset Strip“ des Amerikaners Ed Ruscha. Aber in welches Gebäude passt ein solches Bild? Der Clou ist, dass die Ausstellung in der Virtual Reality (VR) ist und mittels Controller navigiert wird.

Von Barcelona nach Wien

Für das Projekt verantwortlich ist vrisch, eine Wiener Agentur, die auf XR-Experiences (Extended Reality) spezialisiert ist. Gegründet wurde vrisch 2015. In Barcelona hatte der Österreicher Axel Dietrich zuvor Gabriella Chihan Stanley kennengelernt, mittlerweile sind die beiden sowohl privat als auch beruflich ein Team.

„Für mich war klar, dass Virtual Reality mein Medium ist, weil es das Geschichtenerzählen, Interaktion und das völlige Eintauchen miteinander verbindet“, erzählt Chihan Stanley, die aus Paraguay stammt. Die vrisch-Kreativdirektorin hat Grafikdesign, Werbung und Digital Arts studiert. Sie arbeite zuvor etwa bei Ogilvy und McCann Erickson. Dietrich arbeitete in Deutschland unter anderem in der digitalen Filmproduktion, bevor es ihn nach Barcelona verschlug. Chihan Stanley ist nicht nur Kreativdirektorin, sondern auch Österreich-Botschafterin der Organisation Women in Immersive Tech (WIIT) und Gründerin von XR Vienna.

Sherlock Holmes und Wohnungsmöbelierung

Schon bald will vrisch neben einer VR-Agentur auch zum Startup werden. Sie haben ein Software-Framework für VR-Experiences entwickelt, die Basis dafür sind verschiedene VR-Projekte, an denen vrisch die letzten Jahre arbeitete. „Diese Plattform heißt Arvus. Mit einem Projekt vor vier Jahren fing es an. Unsere Kunden brauchten ein Werkzeug, um Büros zu planen. Sie wollten schnell verschiedene Konfigurationen ausprobieren und das Ganze in VR anschauen“, erzählt Dietrich über den Ursprung ihrer VR-Raumplanungssoftware.

Zahlreiche Projekte basieren bereits auf dem Framework – etwa eine digitale Spielvariante von Sherlock Holmes, die vrisch während des Corona-Lockdowns für eine Londoner Theaterkompanie entwickelte. Damit lassen sich auch schnell Möbel in einem Grundriss am Tablet aufbauen und diese dann in VR anschauen. Im Grunde habe die VR-Technologie sehr viele Anwendungsfelder: „Ich möchte jeden dazu ermutigen, darüber nachzudenken, wo VR in seinem Bereich weiterhelfen könnte. Ohne Berührungsangst zu schauen, was prinzipiell möglich wäre“, sagt Dietrich. vrisch hat zu diesem Zweck ein eigenes White Paper erstellt.

„Für unser Basisframework wollen wir Lizenzen verlangen und die individuelle Weiterentwicklung wird dann nach Aufwand berechnet“, erklärt Dietrich. Bereits Anfang 2022 startete vrisch mit dem Lizenzen-Verkauf. „Wir sehen, dass es gut ankommt, weil VR billiger wird. Man kann damit viel schneller Ergebnisse erzielen“, so Dietrich. In einem nächsten Schritt wollen sie sich auch nach Investor:innen umschauen.

Die Apple-Brille bringt frischen Wind

Vieles deutet derzeit darauf hin, dass VR und AR wichtiger werden. Das Metaverse stellte sich bisher eher als Flop heraus, die vrisch-Gründer:innen warnen allerdings eindringlich davor, VR mit dem Metaverse gleichzusetzen: „VR wird als die nächste Iteration des Internets angesehen,“ erklärt Chihan Stanley.

Erst im Juni kündigte Apple die Einführung einer eigenen Brille an. Damit sollen Virtual Reality bzw. Augumented Reality endgültig aus der Nische geholt werden. Apple ist bekannt dafür, auf bewährte Technologien zu setzen und kein „First Mover“ zu sein.

Auch die vrisch-Gründer:innen glauben, dass die Apple-Brille noch mehr Menschen für VR begeistern wird. Ein wesentlicher Vorteil davon sei, dass sie keinen bestimmten Zweck habe. Anstatt etwa speziell für Gaming sei die Apple-Brille für verschiedene Anwendungen gedacht. Der Übergang zwischen den einzelnen Apple-Geräten funktioniere reibungslos und die User:innen können selbst entscheiden, inwieweit sie in die die VR- oder AR-Experience eintauchen wollen. „Die User:innen können ihren Realitätsgrad steuern. Sie können vollständig in die VR eintauchen, komplett ausschalten, oder einfach eine gemischte Realität erleben. Sie haben die Kontrolle über den Inhalt – das ist aufregend! Ich denke, dass sich dadurch viel mehr Menschen mit Spatial Computing und VR beschäftigen werden“, so Chihan Stanley.

Österreichische Langsamkeit

Chihan Stanley hat schon in mehreren Ländern gelebt und ist international noch immer viel unterwegs. Sie hat den Eindruck, dass Innovationen in Österreich länger brauchen als in anderen Ländern. „Das erste was wir unseren österreichischen Kund:innen immer sagen ist, dass es keine risikofreie Innovation gibt“, erzählt die Kreativdirektorin. „Ich habe den Eindruck, dass es in Österreich länger dauert, bis eine Idee angenommen wird. Zuerst brauchen die Österreicher:innen eine solide Case Study auf die dann eine Idee aufgebaut wird“, meint sie.

Allerding schätzt das vrische Doppel die österreichische Gemächlichkeit und einen gewissen Konservatismus auch. „Ich denke, es ist eine gesunde Art, die Dinge auf eine konservative Art und Weise zu tun. Ich glaube, dass wir in Österreich im Moment eigentlich gut dastehen,“ meint Dietrich mit Blick auf die österreichische Startup-Szene. Vor allem im Vergleich zu Früher sei hierzulande einiges in Bewegung geraten. Das Österreich nicht so „disruptiv“ wie die USA sei, habe auch etwas Gutes: „Disruption macht immer etwas anderes kaputt“, findet Dietrich. Stattdessen gelte es, auf „nachhaltiges Wachstum“ zu setzen. „Ja, wir wollen Geld verdienen. Aber es sollte nicht immer nur darum gehen, wie man das nächste Unicorn wird. Das ist kein gesunder Trend,“ meint Dietrich.

Foto: (c) Bernhardt Kickinger

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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