30.08.2016

viRaCube: Wiener Startup will mit smartem Garten durchstarten

Am 30.8. geht die Kickstarter-Kampagne des Wiener Startups viRaCube los. Ihr System soll, geht es nach den Foundern, den Garten smart machen. Denn es bewässert abhängig von der Bodenfeuchte und nicht nach fixen Voreinstellungen. Co-Founder Roland Grösslich erzählte dem Brutkasten wie er auf die Idee gekommen ist und wie er den Garten noch smarter machen will.
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(c) viRaCube: Co-Founder Roland Grösslich (l.) und Alexander Lampret (r.)

August 2015. Eine fast beispiellose Hitzewelle sorgt in weiten Teilen Österreichs für tropische Temperaturen und wochenlange Trockenheit. Roland Grösslichs Freundin, die sich sonst um den Garten kümmert, geht nach einem Kreuzbandriss gerade auf Krücken. Klarer Fall: Eine automatische Sprinkleranlage soll das Überleben der Pflanzen sichern. Dann eines Abends, Ende August, regnet es endlich wieder. Und draußen im Garten schaltet sich die automatische Sprinkleranlage trotzdem, wie jeden Tag um die Uhrzeit, ein. „Wir können hier im Haus fast alles fernsteuern. Gibt es sowas nicht auch für den Garten?“ fragt die Freundin.

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Neustart nach 20 Jahren im Finanzbereich

Nach einer kurzen Recherche ist Grösslich klar: Nein, so etwas gibt es noch nicht. Und er sieht die Marktlücke, mit der er sich nach zwanzig Jahren im Finanzbereich neu erfinden kann. Kurze Zeit später beginnt er mit seinem Freund, dem Techniker Alexander Lampret an der Idee zu arbeiten. Schon im Oktober ist die technische Lösung gefunden: Sensoren im Boden messen den Feuchtegrad. Ein Ventil am Wasserhahn regelt dann die nötige Durchflussmenge für die Sprinkler. Gesammelt und verarbeitet werden die Informationen im „Cube“, einer Steuerungseinheit, bedient wird das System über die dazugehörige Smartphone-App. Alle Teile versorgen sich über Solarpanele selbst mit Strom und sind kabellos miteinander verbunden.

„Am Anfang muss man sich vielleicht noch ein bisschen damit spielen.“

„Mama muss es bedienen können“

(c) viRaCube: Der Sensor misst die Bodenfeuchte, funktioniert kabellos und versorgt sich selbst mit Strom.
(c) viRaCube: Der Sensor misst die Bodenfeuchte, funktioniert kabellos und versorgt sich selbst mit Strom.

Auch der Name ist schnell gefunden: „viRa“ steht für virtual Rain. „Cube“, haben die Founder beibehalten, auch wenn sie vom ersten, würfelförmigen, Entwurf für die Steuerungseinheit wieder abgekommen sind. Die Bedienung des Smart-Garden-Device soll ganz einfach sein. „Unsere Vorgabe war: Meine Mama muss es bedienen können“, sagt Grösslich. Man kann etwa für Rosen einen geringeren Feuchtegrad als für Rasen definieren. Und natürlich kann man trotzdem Zeiten festlegen, in denen gesprinkelt werden soll, falls Bedarf besteht. „So kann ich zum Beispiel sagen, dass die Thujen auch zu Mittag bewässert werden können, während das beim Rasen noch vor Sonnenaufgang passieren soll. Am Anfang muss man sich vielleicht noch ein bisschen damit spielen“, erklärt Grösslich.

Der ganze Garten soll smart werden

Auf Dauer schwebt ihm eine Verknüpfung des Systems mit größeren Smart Home-Clouds vor. Den Anfang soll eine Abstimmung mit Rasenmäherrobotern machen. Denn die Geräte könnten ihre Einsatzzeiten relativ einfach an die Betriebszeiten der Sprinkler anpassen und rechtzeitig mähen, bevor der Rasen bewässert wird. Überhaupt will es Grösslich auf lange Sicht nicht bei Bewässerung belassen: „Unser Ziel ist es, den ganzen Garten smart zu machen.“

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Kickstarter-Kampagne mit Marktforschungsfunktion

Mit der Kickstarter-Kampagne, die am 30.8. beginnt, soll jetzt der Einstieg in den Markt gelingen. Über die Kampagne kann man das System vorbestellen. Die erste Auslieferung ist dann rechtzeitig zu Beginn der nächsten Gartensaison im Frühjahr 2017 geplant. Das Geld aus der Kampagne – Ziel sind vorerst 50.000 Euro – werde wohl größtenteils in die Produktion fließen. Bleibt aber etwas übrig, werde es für das Marketing genutzt, sagt Grösslich. Genau so wichtig wie das Geld aus der Kampagne, sei übrigens auch die Marktforschungsfunktion. Grösslich will über Kickstarter einen genaueren Einblick bekommen, wie der Markt für das Startup beschaffen ist.

Nächstes Ziel: Golfplatz

Auch wenn der Fokus im Moment klar auf dem B2C-Bereich liegt, sieht Grösslich ein großes Potenzial für sein Produkt im B2B-Sektor: „Golfplätze, Sportplätze, Vorgärten von Hotels und öffentlichen Gebäuden – unser System könnte dort überall zur Anwendung kommen.“ Im Moment würden aber einfach noch die Ressourcen fehlen. Der Bereich soll dann nächstes Jahr in Angriff genommen werden. Und wenn doch jetzt ein etabliertes Unternehmen anbietet einzusteigen? „Never say never“, sagt Grösslich. Wenn es passe, sei das natürlich eine gute Chance.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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