13.11.2023

Vipaso: Wiener FinTech als erstes Ö-Startup Teil des Mastercard-Start-Path-Programms

Vipaso nimmt als erstes österreichisches Fintech am Mastercard Start Path Emerging Fintech Program teil.
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Matthias Horvath und Wolfgang Platz von Vipaso
Matthias Horvath und Wolfgang Platz | Foto: Vipaso via LinkedIn

Das Wiener Fintech-Startup Vipaso hat eine Lösung für mobilen Zahlungsverkehr entwickelt: Das App basierte White-Label-System von Vipaso nutzt Bluetooth Low Energy für die Einleitung von Zahlungsvorgängen zwischen Verbraucher:innen und Händler:innen und kann damit weltweit eingesetzt werden. Für Zahlungsvorgänge werden lediglich zwei Bluetooth-fähige Geräte benötigt – Terminals oder besondere Hardware sind nicht notwendig. Damit will Vipaso finanzielle Integration – vor allem in Schwellenländern – fördern.

Mastercard bietet globalen Zugang zu Banken, Händlern und Partnern

Mit dieser Mission ist das FinTech nun Teil des globalen „Start Path Emerging Fintech“-Programm von Mastercard geworden: Das Programm hilft Fintech-Startups dabei, zu wachsen, zu skalieren und den Handel der nächsten Generationen aufzubauen, heißt es. In erster Linie werden Startups gefördert, die “eine integrative und digitale Wirtschaft vorantreiben”. Geboten werden den Ausgewählten unter anderem Mentoring-, Innovation-Sessions sowie Networking Möglichkeiten im globalen Netzwerk von Mastercard.

Das „Mastercard Start Path Emerging Fintech“-Programm sucht nach Unternehmen wie Vipaso, die innovative Lösungen, Fähigkeiten und Kenntnisse im Zahlungsverkehr, eine Technologiestrategie, diverse Gründerteams sowie reichlich Erfahrung und Fachwissen bieten. Damit will man das Zahlungsökosystem bereichern und eine integrative Wirtschaft schaffen, heißt es.

“Wichtiger Schritt, um unsere Lösung zu skalieren”

Die Teilnahme am globalen Start Path Program sieht Matthias Horvath, CEO von Vipaso, als einen “unglaublichen Gewinn für unser Team”. “Wir haben Vipaso mit dem Ziel gegründet, Point-of-Sale-Zahlungen einfach, zuverlässig, sicher und universell zu machen”, erklärt Horvath. “Der Zugang zu Mastercards globalem Netzwerk von Banken, Händlern, Partnern und digitalen Akteuren ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen und unsere Lösung zu skalieren.”

Auch Wolfgang Platz, Präsident von Vipaso, freut sich über die Programmzulassung und sieht darin eine Chance, “neue innovative Zahlungsoptionen anzubieten, die in Zukunft noch mehr Wert schaffen werden.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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