13.11.2023

Vipaso: Wiener FinTech als erstes Ö-Startup Teil des Mastercard-Start-Path-Programms

Vipaso nimmt als erstes österreichisches Fintech am Mastercard Start Path Emerging Fintech Program teil.
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Matthias Horvath und Wolfgang Platz von Vipaso
Matthias Horvath und Wolfgang Platz | Foto: Vipaso via LinkedIn

Das Wiener Fintech-Startup Vipaso hat eine Lösung für mobilen Zahlungsverkehr entwickelt: Das App basierte White-Label-System von Vipaso nutzt Bluetooth Low Energy für die Einleitung von Zahlungsvorgängen zwischen Verbraucher:innen und Händler:innen und kann damit weltweit eingesetzt werden. Für Zahlungsvorgänge werden lediglich zwei Bluetooth-fähige Geräte benötigt – Terminals oder besondere Hardware sind nicht notwendig. Damit will Vipaso finanzielle Integration – vor allem in Schwellenländern – fördern.

Mastercard bietet globalen Zugang zu Banken, Händlern und Partnern

Mit dieser Mission ist das FinTech nun Teil des globalen “Start Path Emerging Fintech”-Programm von Mastercard geworden: Das Programm hilft Fintech-Startups dabei, zu wachsen, zu skalieren und den Handel der nächsten Generationen aufzubauen, heißt es. In erster Linie werden Startups gefördert, die “eine integrative und digitale Wirtschaft vorantreiben”. Geboten werden den Ausgewählten unter anderem Mentoring-, Innovation-Sessions sowie Networking Möglichkeiten im globalen Netzwerk von Mastercard.

Das “Mastercard Start Path Emerging Fintech”-Programm sucht nach Unternehmen wie Vipaso, die innovative Lösungen, Fähigkeiten und Kenntnisse im Zahlungsverkehr, eine Technologiestrategie, diverse Gründerteams sowie reichlich Erfahrung und Fachwissen bieten. Damit will man das Zahlungsökosystem bereichern und eine integrative Wirtschaft schaffen, heißt es.

“Wichtiger Schritt, um unsere Lösung zu skalieren”

Die Teilnahme am globalen Start Path Program sieht Matthias Horvath, CEO von Vipaso, als einen “unglaublichen Gewinn für unser Team”. “Wir haben Vipaso mit dem Ziel gegründet, Point-of-Sale-Zahlungen einfach, zuverlässig, sicher und universell zu machen”, erklärt Horvath. “Der Zugang zu Mastercards globalem Netzwerk von Banken, Händlern, Partnern und digitalen Akteuren ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen und unsere Lösung zu skalieren.”

Auch Wolfgang Platz, Präsident von Vipaso, freut sich über die Programmzulassung und sieht darin eine Chance, “neue innovative Zahlungsoptionen anzubieten, die in Zukunft noch mehr Wert schaffen werden.”

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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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