26.06.2024
ALKOHOLFREI

VINtech: Innsbrucker Startup entfernt Alkohol aus Wein und führt Aroma zurück

Das Tiroler Startup VINtech möchte Weingenuss auch ohne Alkohol ermöglichen. Dazu hat man ein eigenes Verfahren entwickelt.
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VINtech, alkoholfreier Wein, Wein alkoholfrei
(c) VINtech - (v.l.) Dominik Seidel, Stephan Berendt und Hannah Erdmann.

In der Hitze des Gefechts greift man gerne mal zu etwas Kühlem. Nicht selten handelt es sich in unserer Republik dabei um alkoholische Getränke, die sich aber oftmals mit den Sommertemperaturen nicht vertragen, was den Kreislauf betrifft. Dazu schreibt die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA): „Wenn die Sonne brennt, wirkt Alkohol im Körper schneller und intensiver. Besonders an heißen Tagen kann zu viel Alkohol zu Kreislaufproblemen oder sogar zur Bewusstlosigkeit führen. Die Folge durch die Kombination von Alkohol und Hitze: Der Blutdruck sinkt, man fühlt sich müde und schlapp. Alkohol entzieht dem Körper weiteres Wasser und wertvolle Mineralstoffe. Das begünstigt die Gefahr von Hitzschlägen.“ Doch wer nicht ohne den Geschmack eines der österreichischen Volksgetränke, Wein, auskommen möchte, wird vielleicht künftig bei VINtech fündig.

VINtech: Fokus auf Verfahrenstechnik und Aromarückgewinnung

Es begann alles mit der Ausbildung der Co-Founderin Hannah Erdmann zur Jung-Sommelière. Zu diesem Zeitpunkt fand ihr ausgeprägtes Interesse an Wein den Peak, wie sie andeutet: „Dadurch dass unser Team aber auch sehr sportbegeistert ist und wir gerne in den Bergen unterwegs sind, bietet es sich nicht immer an, Alkohol zu trinken. Als wir uns dann auf die Suche nach einem guten alkoholfreien Wein gemacht haben, wurden wir nicht fündig und so entstand die Idee, selber einen alkoholfreien Wein zu produzieren.“

Nach einiger Recherche über verschiedene Verfahren ist ihr und den beiden Co-Foundern Stephan Behrendt und Dominik Seidel bewusst geworden, dass keines der bestehenden Verfahren vom Geschmack und dem Preis überzeugt. Dadurch entstand die Idee, sich auf die Verfahrenstechnik, bzw. die Aromarückgewinnung zu konzentrieren – das war der Beginn von VINtech.

Klassische Vakuumdestillation

Das durch den „aws First Inkubator“ geförderte Startup (mit Werner Wutscher als Mentor) paart bei der Weinerzeugung die klassische Vakuumdestillation mit Original-Aromen-Rückführung mittels ihres VINtech-Verfahrens: „Hier arbeiten wir ausschließlich mit Original-Aromen aus dem Grundwein und verzichten auf künstliche Zusätze“, erklärt Erdmann.

VINtech
(c) VINtech – Das VINtech-Team spürt eine steigende Offenheit für alkoholfreie Weine.

Auch wenn es in Österreich eine Herausforderung ist, Menschen von ihrer Idee und dem Potenzial zu überzeugen, spürt das VINtech-Team eine deutliche Entwicklung und auch steigende Offenheit in Bezug auf alkoholfreie Weine.

„Auf der VieVinum2024 gab es beispielsweise erstmals eine alkoholfreie Masterclass – für uns ein Zeichen, dass der österreichische Weinmarkt dieses Potenzial erkennt und auch Teil davon sein möchte“, so die Gründerin weiter. „Auf lange Sicht sollte sich der Weinbauer diversifizierte Möglichkeiten überlegen, weiterhin wirtschaften zu können.“

Aktuell befindet sich VINtech noch in der Forschung, mit Fokus auf ihrer Machbarkeitsstudie, um ein „Proof of Concept“ auszuarbeiten – in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim.

VINtech: „Alkoholfreier Wein kein Konkurrenzprodukt“

Für Erdmann und Co. ist alkoholfreier Wein kein Konkurrenzprodukt, sondern eine Erweiterung der geschmackvollen Alternativen im alkoholfreien Getränkemarkt.

„Wein ist eines der aromareichsten Lebensmittel der Welt und diese Vielfalt und Diversität möchten wir den Menschen ermöglichen, die auf die schädlichen Eigenschaften des Alkohols verzichten wollen. Auch die Entwicklung von alkoholfreiem Bier zeigt, dass es möglich ist qualitativ hochwertige alkoholfreie Produkte herzustellen. Die ersten alkoholfreien Biere waren wenig überzeugend – heutzutage hat jede Brauerei ihr eigenes alkoholfreies Bier und der Konsument nimmt diese gut an“, weiß die Founderin.

Zu den nächsten Zielen gehört die Fertigstellung des Verfahrens und die damit verbundene Finalisierung ihres Geschäftsmodells. „Ferne Ziele sind weitere Forschung im Bereich der Aromarückgewinnung und ganzheitlichen Weinbau-Konzepten für alkoholfreien Wein“ erklärt Erdmann abschließend. „Außerdem ist ein Dienstleistungsstandort für Österreich eine gute Option für uns, um das Land Österreich im alkoholfreien Wein- und Getränkemarkt stark zu positionieren.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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