25.03.2021

Statt Lockdown: Gewerbeverein will Gastro-Öffnung gegen die Pandemie

In einer Aussendung schießt ÖGV-Präsident Peter Lieber scharf gegen die Regierung und bringt einen auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag.
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Vierter Lockdown: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung scharf
© LieberLieber: ÖGV-Präsident Peter Lieber kritisiert die Regierung anlässlich des vierten Lockdowns scharf

Seit gestern ist klar: Auf Österreich – zumindest auf den Osten – kommt ein vierter Lockdown zu – allerdings nur ein sehr kurzer von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern. Begründet wurde dies von Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Landeshauptleuten der Ostregion mit der Lage in den Intensivstationen, die wegen Covid-19-Patienten bereits nahe an den Kapazitätsgrenzen sind.

Vierter Lockdown: Gewerbeverein-Präsident Lieber „nur noch zornig“

Die Kritik an den Maßnahmen ließ – wie immer – nicht lange auf sich warten. Besonders pointiert äußerte sich nun Peter Lieber, Präsident des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) in einer Aussendung. Dort kritisiert er unter anderem „miserables Krisenmanagement“, „kapitale Fehler in der Beschaffung von Impfungen und Tests“, „verzweifelte Maßnahmen“ und „erbärmlich geschwurbelte Pressekonferenzen“.

„Wochenlang ist nichts passiert – und jetzt hat die Regierung keine andere Idee als Lockdown Nummer vier? – Das kann es wohl nicht sein“, schreibt Lieber in der dreiseitigen Abrechnung mit der Regierung. „Diese Hü-hott-Politik ist nicht nachvollziehbar und macht nur noch zornig“. Die Unternehmen unterscheide von der Bundesregierung, dass sie seit einem Jahr jede präventive Maßnahme gesetzt hätten, die zum jeweiligen Zeitpunkt möglich gewesen sei. Der ÖGV-Päsident fordert daher, dass die heimischen Betriebe stärker ins Krisenmanagement eingebunden werden.

„Virologisch sinnbefreites Lockdownchen“

Den nun verkündeten Lockdown bezeichnet Lieber als „ein virologisch sinnbefreites Lockdownchen“, das zeige, „dass die Bundesregierung vollkommen blank und schon länger nicht mehr Herr der Lage ist“. Ein so kurzer vierter Lockdown sei „ein fauler Kompromiss, der niemandem etwas bringt: Zu spät, zu zögerlich, zu kurz“. Die „beiden zentralen Punkte“ – Impfen und Testen – sieht der ÖGV-Präsident von der Politik „nicht ordentlich realisiert“.

Hotellerie-, Kultur- und Gastro-Öffnung zur Corona-Bekämpfung

Im Sinne der geforderten Einbindung der Unternehmen in die Strategie und das Krisenmanagement wartet der Gewerbeverein in seiner Aussendung mit einem auf den ersten Blick paradoxen Vorschlag auf: „Wenn so viele Tests wie nur möglich durchgeführt werden sollen, dann braucht es, neben deren Bereitstellung, erheblich mehr Anreize zum Mitmachen. Der ÖGV empfiehlt daher eine unmittelbare Öffnung aller noch geschlossenen Gastronomie-, Hotellerie- und Kulturbetriebe – bei entsprechend stark ausgedünnten Sitzplätzen mit einem Corona-Präventionskonzept“. Bei Zutritt müsse, wie bei Friseuren, ein gültiger Test vorgewiesen werden. Die Kontrolle obliegt in dem Vorschlag den Betrieben, eine stichprobenartige Prüfung durch Behörden mit substanziellen Sanktionen sei „ausdrücklich erwünscht“.

Gegen Ende seines Textes packt Lieber noch eine Metapher aus: „Es heißt, man soll beim Queren des Flusses die Pferde nicht wechseln. Wenn diese aber unbeirrt dem Wasserfall zustreben, muss man sie ziehen lassen und sich selbst retten. Alles andere wäre Selbstmord“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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