19.11.2021

Vierter harter Lockdown & Impfpflicht fix: Alle Infos zu Wirtschaftshilfen

Die österreichische Bundesregierung kündigte im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Tiroler Achensee am Vormittag einen bundesweiten Lockdown an, der ab kommenden Montag in Kraft treten wird. Der Brutkasten liefert einen Überblick zu allen bislang bekannten Details – angefangen von Regelungen für den Arbeitsplatz bis hin zu Wirtschaftshilfen.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Stand: 19.11.2021, 12:50

Österreich führt ab Februar 2022 eine bundesweite Impfpflicht gegen das Coronavirus ein. Ab Montag, 22. November 2021, gibt es außerdem einen bundesweiten Lockdown, der nach zehn Tagen evaluiert wird und bis 13. Dezember für Geimpfte und Ungeimpfte gelten soll. Das gab Bundeskanzler Alexander Schallenberg am Freitag im Zuge einer Pressekonferenz zur Landeshauptleutekonferenz bekannt. Finanzminister Gernot Blümel kündigte die Wiederaufnahme von Wirtschaftshilfen an – Ausfallbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds werden wieder aktiviert.

Nach 13. Dezember soll der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht bleiben, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erläuterte. Ab Montag gibt es also Ausgangsbeschränkungen für alle Menschen in Österreich. Das Zuhause verlassen darf man wieder nur aus den bekannten Ausnahmegründen*. Schulen und Kindergärten bleiben laut Mückstein „grundsätzlich offen“. Am Arbeitsplatz gilt wie in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dazu heißt es von Mückstein: „Die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt ab Montag in allen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, außer es gibt sonst Schutzvorrichtungen.“ „Wo möglich“ solle man auf Home Office umstellen. „Berufliche Zwecke“ sind aber nach wie vor einer der Gründe, das Zuhause zu verlassen.

* Die Ausnahmegründe definiert Mückstein in der Pressekonferenz wie folgt: „Gründe zum Verlassen der Wohnung sind die bereits bekannten Ausnahmen: Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie Eigentum, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und für unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege.“

Handel rechnet mit massiven Verlusten

Durch den erneuten Lockdown werden Wirtschaftshilfen wieder dringender notwendig. Der Handelsverband rechnete bereits durch den Lockdown für Ungeimpfte mit Umsatzverlusten von bis zu 350 Millionen Euro pro Woche. In Oberösterreich könnten betroffene Händler bei einem kompletten Lockdown 140 Millionen Euro verlieren, in Salzburg 75 Millionen Euro – wie der Handelsverband vorrechnete. “Pro Lockdown-Woche rechnen wir in den beiden Bundesländern mit einem Umsatzausfall von 215 Millionen Euro”, so Handelsverband-Chef Rainer Will, der davon ausgeht, dass der Lockdown wieder Online-Giganten wie Amazon in die Hände spielen wird.

Lockdown: Diese Wirtschaftshilfen gibt es

Finanzminister Gernot Blümel hatte bereits angekündigt, dass Wirtschaftshilfen wieder verstärkt zur Verfügung gestellt werden würden. Nach wie vor bis Jahresende aktiv ist der Fixkostenzuschuss, in der Gastronomie gibt es nach wie vor die Umsatzsteuerermäßigung. Derzeit gilt bei der Kurzarbeit die Phase 5, die eine Reduktion auf 50 Prozent ermöglicht. Das wird für den neuen Lockdown wieder ausgeweitet. Wie Arbeitsminister Martin Kocher am Freitag ankündigte, wird vorerst bis Jahresende wieder eine Reduktion auf null Prozent möglich sein – für alle Betriebe, die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen mit einem besonders schweren Verlauf gerechnet werden kann, soll wieder eine Dienstfreistellung möglich sein, wenn kein Homeoffice möglich ist. Mit einem Risikoattest ist diese wieder ab Montag, 22. November 2021, möglich, sagte Kocher.

Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds

Wieder aktiviert wird der Ausfallsbonus, der von November bis März 2022 bereit stehen soll. Grundlage ist wieder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent, diesmal im Vergleich zu 2019, also vor der Pandemie. Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs. Der Rahmen für den Ausfallsbonus liegt nach einer Erweiterung des Rahmens durch die EU-Kommission nun bei 2,3 Millionen Euro. Die Erfahrung zeige, dass der Ausfallsbonus wahrscheinlich 700 Millionen Euro pro Monat kosten werde, so Blümel am Freitag.

Der Verlustersatz wird ebenfalls bis März verlängert. Auch hier gilt ein Verlust von 40 Prozent im Vergleich zu 2019. Ersetzt werden 70 bis 90 Prozent des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens, bis maximal 12 Millionen Euro. Die Kosten für diese Maßnahme seien noch nicht abschätzbar, weil sie noch laufe.

Der Härtefallfonds wird neu aufgelegt und bringt bei einem Verlust von 40 Prozent eine Ersatzrate von 80 Prozent des Netto-Einkommens. Garantien und Stundungen werden bis Juni 2022 verlängert. Im letzten Lockdown kostete der Härtefallfonds laut Blümel ungefähr 100 Millionen Euro monatlich.

2022 weniger Budget für Coronakrisen-Bewältigung

Bei den Budgetverhandlungen im Nationalrat am Donnerstag sprachen sich ÖVP und Grüne mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für eine Fortsetzung der Wirtschaftshilfen aus. Sie ersuchen die Regierung darin, rasch geeignete Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Betriebe vorzulegen, um so Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen.

Die Regierung sieht im Haushaltsentwurf für 2022 3,9 Mrd. € für die unmittelbare Krisenbewältigung vor. Im Jahr 2021 waren es noch 13,7 Mrd. €. Rund 2 Mrd. € sieht das Budget für das Jahr 2022 an Ausgaben im Kapitel Wirtschaft vor. Für die Abwicklung der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen sind im Wirtschaftsbudget 1,5 Mrd. € enthalten. „Wir haben eine Überschreitungsermächtigung von 5 Mrd. Euro für das nächste Jahr vorgesehen“, erläuterte Blümel am Freitag. Im Finanzrahmen bis 2025 seien 9 Mrd. Euro für Covid-Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.

Keine Home-Office Pflicht

Eine Home-Office-Pflicht wird es laut dem Bundeskanzler nicht geben. “Es handelt sich um die gleiche Regelung, die wir schon früher hatten”, so Schallenberg. Hier bestreitet Österreich einen anderen Weg als beispielsweise Deutschland. Während in unserem Nachbarland die Rückkehr der Home-Office-Pflicht geplant ist – sie war Ende Juni ausgelaufen – wurde eine derartige Regelung seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich noch nie getroffen.

Gegen Mittag konkretisierte Arbeitsminister Kocher die Begründung der Bundesregierung: “Wir hatten gestern ein sehr ausführliches Gespräch mit den Sozialpartnern. Sie haben uns versichert, dass sie sich für die Nutzung von Home Office einsetzen, aber keine Pflicht haben wollen.” Eine verpflichtende Maßnahme sei für beide Seiten laut dem Arbeitsminister schwer umzusetzen. “Wir wissen, dass es maximal 40 Prozent gibt, die Home-Office in Anspruch nehmen können”, so Kocher. 

Am Arbeitsplatz soll die bereits bestehende 3G-Regel und zusätzlich eine Maskenpflicht gelten. Allerdings müssten hierfür laut Kocher in den nächsten Tagen die Testkapaziäten weiter ausgeweitet werden. Bereits in der Vergangenheit übten Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Kritik, da die Testinfrastruktur für PCR-Tests in gewissen Regionen in Österreich nicht ausreichend sei und es zu langen Wartezeiten komme.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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