04.09.2023

Vier-Tage-Woche in der Praxis: Große Pilotstudie in Deutschland vor Start

Eine Studie begleitet Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung der Vier-Tage-Woche. Dies soll auch dem Diskurs zugutekommen.
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Foto: Unsplash/Sigmund

Die Arbeitswelt steht vor einer Revolution. Viele Arbeitnehmer:innen fordern mittlerweile weniger Arbeitszeit zu gleichem Gehalt. Dies komme auch dem Unternehmen sowie der Betriebsleistung zugute, so die Befürworter:innen. Die Vier-Tage-Woche bekommt aber nicht nur Zuspruch, sondern stößt auch auf Skepsis und Ablehnung. Doch wie soll man etwas bewerten, ohne es auszuprobieren? In Deutschland startet kommendes Jahr die wohl größte Pilotstudie im deutschsprachigen Raum.

Darum kümmert sich die Unternehmensberatung Intraprenör gemeinsam mit der NGO „4 Day Week Global“ und der Universität Münster. Konkret handelt es sich um einen sechsmonatigen Test bei dem teilnehmende Betriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter:innen reduzieren, ihnen aber Gehalt in gleicher Höhe auszahlen. Neben Produktivität sollen Faktoren zur mentalen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden sowie zur Nachhaltigkeit und Work-Life-Balance gemessen werden.

Ähnliche Studien wurden bereits von 4 Day Week Global in Großbritannien, Südafrika, Irland, USA und Kanada sowie länderübergreifend in der Region Australasien durchgeführt. Intraprenör selbst arbeitet seit 2016 mit diesem Arbeitszeit-Modell. Man sei überzeugt davon, dass die Vier-Tage-Woche einen sehr positiven Effekt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen haben kann – „wenn man es richtig angeht“, merkt Jan Bühren vom Unternehmen gegenüber brutkasten an. „Wir sind etwas müde geworden über die Debatte in Deutschland, die ja leider meistens nur auf Annahmen beruht. Jetzt wird endlich mal eine unabhängige Datengrundlage geschaffen, auf der man auch fundiert weiter diskutieren kann!“.

Vier-Tage-Woche: Wer will mitmachen?

Teilnehmen können „Unternehmen, die nach Ansätzen suchen, um Arbeitgeber-Attraktivität, Bindung und Produktivität im Team zu verbessern“, heißt es auf der Webseite von Intraprenör. Basierend auf den Erfahrungen aus den anderen Ländern, rechnet man mit 50 teilnehmenden Betrieben. „Es können aber weit mehr daran teilnehmen. Da wir mit der globalen NGO 4 Day Global zusammenarbeiten, sind hier kaum Grenzen gesetzt“, sagt Bühren. Branche und Unternehmensgröße spielen keine Rolle.

Um mitzumachen ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten, die an die NGO geht. Diese komme der Umsetzung der Pilotstudie in Deutschland und anderen Ländern zugute. Je mehr Mitarbeiter:innen, desto mehr kostet die Teilnahme. Betriebe, die 10 Personen beschäftigen, zahlen beispielsweise 500 Euro. Jene mit über 1000 müssen 15.200 Euro entrichten. In Einzelfällen können Organisationen, die beispielsweise gemeinnützige Arbeit verrichten, von den Gebühren befreit werden.

Mit der Einführung des Arbeitszeitmodells wird man aber nicht allein gelassen. So gebe es Unterstützung in Form von Training durch digitale Events sowie einer digitalen Plattform. Außerdem erhalte man Mentoring von Expert:innen und kommt in den Austausch mit Unternehmen, die gerade auch die Vier-Tage-Woche testen oder sie bereits erfolgreich integriert haben. Forscher:innen werden den gesamten Prozess auch wissenschaftlich begleiten und erstellen eine auf das Unternehmen zugeschnittene Auswertung.

Pilotstudie: Vielfalt gegeben?

Noch bis Ende November kann man sich für die Pilotstudie anmelden. Die Testphase beginnt im Februar 2024 und endet im August. Fraglich ist, ob sich auch unterschiedliche Unternehmen bewerben werden. Fehlende Branchen, Industriezweige, oder Unternehmensgrößen und -Arten würden die Ergebnisse weniger repräsentativ und somit auch angreifbarer machen.  „Selbstverständlich ist ein gut verteiltes Sample anzustreben“, sagt Bühren.

New Work-Themen sind meist nur Büros vorbehalten. (Foto: Unsplash/Christopher Burns)

Dafür habe man auch darauf Wert gelegt, im Beirat eine „gute Verteilung“ sicherzustellen. Dieser soll helfen, Teilnehmer-Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen zu gewinnen. Dem Beirat gehören unter anderem Vertreter:innen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der Industriegewerkschaft Metall, des The Women Leadership Networks oder ein GenZ Speaker an.

Laut Bühren seien bei vielen New Work-Themen oft White Collar-Berufe bzw. Büroberufe im Fokus, während traditionelle Blue Collar Berufe (körperliche oder handwerkliche Arbeit) häufig vernachlässigt werden. „Allerdings können wir natürlich niemanden zwingen, an diesem Versuch teilzunehmen“, sagt Bühren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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