17.06.2022

Wie sich eine Vier-Tage-Woche volkswirtschaftlich für Österreich auswirken würde

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat die volkswirtschaftliche Wirkung einer Vier-Tage-Woche für Österreich anhand unterschiedlicher Szenarien analysiert.
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(c) AdobeStock: Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren.
(c) AdobeStock Von einer Vier-Tage-Woche könnten auch Unternehmen profitieren..

Aktuell rückt die Einführung einer Vier-Tage-Woche wieder stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Auch in der Startup-Szene wird das Thema diskutiert. Erst Anfang Juni kündigte das oberösterreichische Haus-Tier-Tracking-Scaleup Tractive die Einführung einer Vier-Tage-Woche an, wobei die Normalarbeitszeit bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Stunden reduziert wird. Zudem sorgte vergangene Woche ein großangelegter 4-Tage-Woche-Test in Großbritannien international für Aufsehen. Am Test beteiligen sich aktuell rund 70 Unternehmen ein halbes Jahr lang, um mögliche Auswirkungen auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu untersuchen.

Volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer Vier-Tage-Woche

Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria hat nun die volkwirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung einer Vier-Tage-Woche für Österreich analysiert. Als Grundlage der Analyse diente eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Hierzu wurden verschiedene Szenarien miteinander verglichen.

(c) EcoAustria

Szenario 1 | ohne Lohnausgleich

In den Szenarien ohne expliziten Lohnausgleich zeigen sich laut EcoAustria durchaus positive Effekte in Hinblick auf die Beschäftigung. Konkret fällt die Zahl der Beschäftigten bei dieser Beobachtung um rund 1,2 Prozent höher aus als im Vergleich zum Basisszenario. Entsprechend würde auch die Arbeitslosenquote um etwa einen Prozentpunkt sinken. Allerdings kann dieser Beschäftigungseffekt laut dem Wirtschaftsforschungsinsistut die Minderstunden nicht kompensieren und das reale BIP fällt in diesem Szenario um rund fünf Prozent geringer aus als im Basisszenario ohne Arbeitszeitverkürzung. In weiterer Folge würde sich auch der private Konsum aufgrund des Rückgangs der verfügbaren Einkommen reduzieren.

Szenario 2 | mit Lohnausgleich

Bei einem Lohnausgleich in Form höherer Stundenlöhne würden die steigenden Lohnstückkosten laut EcoAustria die Standortqualität zusätzlich beeinträchtigen. Dazu heißt es: „Den Modellsimulationen zufolge würde eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden in Kombination mit einem Lohnausgleich das reale BIP kurz- und mittelfristig um rund sieben Prozent reduzieren“. Der Grund: Ein Lohnausgleich ist laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut mit einem Preisanstieg und einer Reduktion der Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen verbunden.

Szenario 3 | die Drittelreglung

Zudem untersuchte EcoAustria unter anderem die sogenannte Drittelreglung. Im Falle einer derartigen Regelung würde ein Drittel der Kosten von den Unternehmen über höhere Stundenlöhne, ein Drittel von den Arbeitnehmer:innen in Form geringerer Einkommen und ein Drittel von der öffentlichen Hand über eine Lohnnebenkostenreduktion getragen werden.

„In diesem Szenario würden sich die Lohnstückkosten etwas zurückhaltender als bei vollem Lohnausgleich erhöhen, sodass der Beschäftigungseffekt positiv, aber etwas moderater als ohne Lohnausgleich ausfallen würde. Die Auswirkungen auf das reale BIP fallen vergleichbar stark wie beim Szenario ohne Lohnausgleich aus“; so das Wirtschaftsforschungsinstitut.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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