22.06.2018

Vier Minuten im Lift: Senseforce gewinnt Pitch-Event im Paternoster

Bereits zum vierten Jahr in Folge luden am 21. Juni die Junge Industrie und WhatAVenture zum „Pitch im Paternoster“ im Haus der Industrie ein. 13 Startups bekamen die Chance, sich den Juroren aus der heimischen Industrie – darunter Infineon, PORR Design & Engineering, die Österreichische Post und Gebauer & Griller – zu präsentieren und damit den Weg für längerfristige Kooperationen zu ebnen. Das Ungewöhnliche: der Pitch, fand während der 4-minütigen Fahrt im 100-Jahre alten Paternoster statt.
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Paternoster
(c) Junge Industrie/Markus Prantl: (v.l.) Whataventure-Chef Stefan Perkmann Berger, Infineon-Innovation Manager Günther Wellenzohn, Senseforce-Gründer Michael Breidenbruecke und Isabella Hermann-Schön, Managing Partner von Round2Capital.

„Innovation ist und bleibt der wichtigste Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Daher ist es gerade für die etablierte Industrie wichtig, einen Blick auf die innovative Startup-Szene zu haben. International sind Partnerschaften zwischen Industrie und Startups längst Normalität – hier können wir in Österreich sicher noch mehr tun“, so Andreas Wimmer, Bundesvorsitzender der Jungen Industrie (JI), anlässlich der Siegerehrung zum vierten Pitch im Paternoster im Wiener Haus der Industrie.

+++ Artificial Intelligence: Können Maschinen kreativ sein? +++

Pitch-Event: Lernen als Thema

Der diesjährige Fokus von „Pitch im Paternoster“ lag beim Thema Lernen. Eine der Hauptfragen war, wie können Menschen von Maschinen lernen – und umgekehrt? „Die Digitalisierung wird einerseits die Arbeitswelt verändern – zudem können neue Techniken aber auch im Ausbildungsbereich einiges revolutionieren. Daher wollten wir heuer ein besonderes Augenmerk auf das Thema Lernen legen: Wie können wir neue Technologien nutzen, um unseren Kindern neue Fähigkeiten näher zu bringen? Wie können wir Mitarbeiter besser schulen, Fehlerquellen beseitigen? Und wie können Maschinen voneinander lernen – diese Fragen haben uns am meisten interessiert“, so Nikolaus Griller, Vorsitzender der JI-Wien.

Auch Stefan Perkmann-Berger, Geschäftsführer von WhatAVenture, dem Hauptpartner des „Pitch im Paternoster“, betont: „Das Selbstlernen der Systeme gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es stellt sich die Frage, wie gehen wir damit um? Welche Auswirkung hat dies auf die Bildung? Der Mensch muss heutzutage nicht alles selber können, jedoch muss er verstehen, wie er vernünftiges Wissen generiert“.

Pater Noster
(c) Junge Industrie/Markus Prantl – Startups hatten vier Minuten Zeit, um Juroren im Pater Noster zu überzeugen.

Das Podium des Paternoster

13 handverlesene Startups (der über 100 Jahre alte Paternoster im Haus der Industrie hat 13 Kabinen) hatten bei diesem Event die Chance, die Jury, welche zum Großteil aus dem Bundesvorstand der Industriellenvereinigung bestand, in vier Minuten zu überzeugen. Den ersten Platz konnte heuer im Ranking Senseforce einnehmen, eine Maschinen-Daten-Management-Lösung für die Konstruktionsabteilungen der Maschinenindustrie. Die Gesamtsieger dürfen sich über professionelle Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Idee durch Infineon sowie eine Teilnahme beim Round2Lab-Program von Round2Captial Partners freuen.

„Dieser Sieg hat für uns eine große Bedeutung. Allein durch die Einladung zum Event konnten wir unsere Zielgruppe besser ansprechen und unser Ziel ‚Business Developement‘ weiter vorantreiben“, sagt Gründer Michael Breidenbrücker im Gespräch mit dem Brutkasten. Die nächsten Ziele des siegreichen Startups betreffen weiterhin Kundengewinnung und Produktverbesserung, wie der Founder erzählt: „Und 2019 möchten wir in die nächste Finanzierungsrunde starten. Das ist der Plan“.

Platz zwei ging an Capte, eine „Internet of Things“-Plattform mit eigener Hard- und Software. Sie wurden mit einem „Strategic Growth Marketing Workshop“ bei Speedinvest belohnt. Den dritten Platz erreichten Proglove, die Entwickler eines elektronischen Handschuhs, der Informationen aus Maschinen ablesen und Strom abmessen kann. Gesponsert vom aws erhielt Proglove zwei Tickets für das Pre-Pitching der Pitching Days in London.

Brandl & Talos Rechtsanwälte sponserten zudem Beratungspakete im Wert von 1.000 bis 5.000 Euro für die Top-3-Startups beim Pitch im Paternoster 2018.

⇒ Senseforce

⇒ Capte

⇒ Proglove

⇒ Zur Homepage der jungen Industrie

⇒ WhatAVenture

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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