09.05.2023

Vier Millionen Euro Investment für Blockchain-Startup mit Wiener Co-Founder

Das Blockchain-Startup Blocktorch ist sich sicher: Dezentrale Technologien werden bald einen großen Bestandteil unseres digitalen Lebens ausmachen. Mit ihrem Observability-Tool wollen sie Unternehmen unterstützen und konnten nun eine Seed-Finanzierung in Millionenhöhe abschließen.
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Das Team von Blocktorch mit den beiden Gründern Gerald Pollak und Amine Afia © Blocktorch
Das Team von Blocktorch mit den beiden Gründern Gerald Pollak und Amine Afia © Blocktorch

„Dezentrale Technologien werden die Art und Weise beeinflussen, wie wir Menschen im Internet agieren“, erklärt Blocktorch-Mitgründer Gerald Pollak im brutkasten-Gespräch. Davon möchte er Teil sein. Das europäische Startup bietet ein sogenanntes Observability-Tool für dezentrale Applikationen an. Was zunächst kompliziert klingt, scheint vor allem Blockchain-affine Investoren überzeugt zu haben. Das im Sommer 2022 in Berlin gegründete Startup konnte nun den Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von vier Millionen Euro verkünden. Mit an Bord sind Ideo CoLab Ventures, Speedinvest, RockawayX, Alchemy Ventures, Remote First Ventures, das Sequoia scout program und weitere Business Angels.

B2B-Applikation für wachsende Blockchain-Branche

Observability-Tools bestehen grundsätzlich aus drei Säulen bzw. drei Datensystemen: Logs, Metrics und Traces. Pollak erklärt die Arbeit seines Startups mit einer Metapher: „Man hat ein Haus mit zwei Wasserleitungen. Eine Leitung führt in das Haus hinein, die andere führt aus dem Haus heraus. Wenn man beobachtet, dass 1.000 Liter Wasser hineinfließen, aber nur 900 Liter wieder hinausfließen, gilt es herauszufinden, was mit den fehlenden 100 Liter passiert ist.“

Überträgt man dieses Beispiel auf die Arbeit von Blocktorch, bedeutet das: Mit den drei Datensystemen kann man solche Anomalien beobachten und deren Ursachen identifizieren. Blocktorch konzentriert sich dabei auf dezentrale Applikationen und richtet sein B2B-Produkt an Developer-Teams, die ein Observability-Tool benötigen. Mit Blick auf die Branchen sind sie allerdings breit aufgestellt. Laut Pollak sei das Blocktorch-Tool sowohl für Startups mit starkem DeFi-Fokus, als auch für größere Unternehmen, die dezentrale Systeme in ihrer Produktarchitektur nutzen, denkbar. Zuletzt hat beispielweise das US-amerikanische Unternehmen Starbucks sein Kundenbindungsprogramm auf der Blockchain Polygon gestartet, was die breiten Anwendungsmöglichkeiten unterstreichen würde.

Betaphase: Produkt schärfen und Team aufbauen

Das frische Kapital soll nun genutzt werden, um möglichst viele Learnings aus der Alpha- und der jüngst gestarteten Betaphase zu ziehen, sodass ein Marktstart mit einem verbesserten Produkt umgesetzt werden kann. Außerdem soll das Team erweitert werden. Nachdem die beiden Co-Founder Amine Afia und Gerald Pollak ihr Startup im August 2022 gründeten, haben sie mittlerweile ein sechsköpfiges, fully-remote-Team aufgebaut. Trotz der schwierigen Lage am Markt habe man sich somit nicht von der Gründung abhalten lassen. „Blockchain-Applikationen sind ein wachsender Bereich“, meint Pollak. Daher war eine Gründung inmitten des Bärenmarkts nicht abwegig.

Bei der Investorensuche hat sich Blocktorch zudem auf langfristige Partnerschaften konzentriert – unabhängig von Kryptohype und Bullrun. Thomas Fanta, Investment Manager bei RockawayX erklärt die Investmententscheidung beispielsweise mit den Worten: „Der Web3-Bereich braucht dringend Entwickler:innen und DevOps-Tools, um sich als Alternative zu Web2 zu etablieren, und Blocktorch’s Plattform bietet dabei einen entscheidender Schritt, um Protokolle schneller wachsen zu lassen und Benutzerfreundlichkeit zu reduzieren.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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