13.05.2026
VIENNAUP

ViennaUP: Internationales Startup Festival mit 65 Events steht in den Startlöchern

Internationale Startups, Investor:innen und Unternehmen folgen kommende Woche der Einladung zur ViennaUP nach Wien. Die sechste Ausgabe der Eventreihe, initiiert von der Wirtschaftsagentur Wien, bringt internationale Expertise und Kapital in die Stadt. Im Fokus des Festivals stehen Zukunftstechnologien und Wachstumsfragen.
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Festivalgelände bei der ViennaUP, sehr viele Menschen tummeln sich herum.
Die Homebase der ViennaUP beim Karlsplatz in Wien (c) Philipp Lipiarski

Eine Woche nach dem Eurovision Song Contest prägt das nächste globale Großevent die Stadt Wien: Die ViennaUP. Vom 18.-22. Mai wird Wien mit über 65 Veranstaltungen fünf Tage lang zur Bühne für Innovation, Entrepreneurship und internationale Vernetzung. Hier geht’s zum Programm.

Heuer wird die ViennaUP erstmals im Wiener Rathaus eröffnet. Der erfolgreiche Startup-Unternehmer Fredrik Debong, Mitgründer der Diabetes-App mySugr und Investor im Gesundheitsbereich, eröffnet mit einer Keynote.

Chance für Investitionen

Mit über ganz Wien verteilten Event-Locations bietet die ViennaUP eine Plattform für den direkten Austausch zwischen Startups, Investor:innen und Expert:innen. Durch gezieltes Networking und Pitching-Gelegenheiten soll die Präsenz der Jungunternehmen gestärkt und der Zugang zu potenziellem Kapital erleichtert werden.

So lassen sich für das Vorjahr 7,6 Millionen Euro an Investitionen durch neu angesiedelte Startups auf die ViennaUP zurückführen. 2025 reisten zudem Besucher:innen aus 95 Ländern an. Die ViennaUP wurde im selben Jahr von der globalen Startup-Plattform StartupBlink zu einem der Top-5-Startup-Events in Europa gelistet. Laut einer Evaluierung des Economica Instituts für Wirtschaftsforschung generierte das Startup-Festival eine direkte Bruttowertschöpfung von rund 3,5 Millionen Euro und sicherte 48 Arbeitsplätze.

„Die ViennaUP hat Wien in den letzten Jahren ins internationale Rampenlicht für Technologie und Innovation gerückt und hat sich zu einem starken Hebel für den Wirtschaftsstandort Wien entwickelt. Sie macht unsere Stadt international sichtbar, bringt Innovation, Kapital und neue Unternehmen nach Wien und schafft gleichzeitig neue Chancen für Wiener Unternehmen. Und das stärkt Wien insgesamt“, betont die Wiener Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak.

Die ViennaUP findet heuer zum sechsten Mal statt (c) Philipp Lipiarski

Wachstumsthemen im Fokus

„Wenn Europa im globalen Startup-Wettbewerb bestehen will, müssen wir Startups vor allem in der Wachstumsphase unterstützen. Daher liegt in diesem Jahr auch bei der ViennaUP ein stärkerer Fokus auf Skalierung und Wachstum“, sagt Dominic Weiss, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien.

Das Programm umfasst über eine Woche hinweg mehrere Schwerpunkte: Der Connect Day ermöglicht den direkten Austausch zwischen über 1.000 Gründer:innen, Investor:innen und Unternehmen. Während die Impact Days den Fokus gezielt auf soziale und ökologische Geschäftsmodelle legen, bringt der World Summit Awards Global Congress mehr als 400 internationale Akteur:innen aus den Bereichen Digitalwirtschaft, Technologie und Impact in Wien zusammen. Im Rahmen des Kongresses werden globale Lösungsansätze für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen präsentiert.

Ein weiteres wichtiges Thema wird Health Tech sein, was den Standort Wien als einen der spannendsten Health-Tech-Standorte Europas unterstreicht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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