10.11.2022

Vienna Textile Lab: Wie ein Wiener Startup die Textilindustrie revolutioniert

Das Vienna Textile Lab ersetzt schädliche, synthetische Farbstoffe mit biobasierten Alternativen. Im Gespräch mit dem brutkasten spricht CEO und Gründerin Karin Fleck über die Zukunft der organischen Textilproduktion. Anfang November wurde Fleck zudem mit dem Gründerpreis Phönix 2022 in der Kategorie “Female Entrepreneur” ausgezeichnet.
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Karin Fleck Vienna Textile Lab
Karin Fleck, Gründerin und CEO des Vienna Textile Labs (c) Johannes Hloch, Vienna Textile Lab
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Im Juli 2011 veröffentlichte Greenpeace den Dirty Laundry Report, der globale Fashion Brands für die Umweltverschmutzung in China verantwortlich macht. In den Abwässern internationaler Konzerne seien toxische Chemikalien gefunden worden, die sowohl Umwelt als auch Gesundheit für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt gefährden. Die Forderung der NGO: Globale Fashion Player müssen ihre Supply Chains verkürzen und ihre Textilproduktion nachhaltiger gestalten.

Forscher- und Expertenteams aus aller Welt haben sich dieser Challenge angenommen. Eines davon ist das Vienna Textile Lab, ein Startup rund um Gründerin und CEO Karin Fleck. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt Karin biobasierte Farbstoffe aus Mikroorganismen als Alternative zu synthetischen Additiven. Ihre Mission: Den Produktionsprozess von Textilien zu dekarbonisieren, Lieferketten zu verkürzen und die Textilbranche so nachhaltig wie möglich zu gestalten.

Wie das Vienna Textile Lab die Textilindustrie verändert

Das Wiener Startup kooperiert mit lokalen Bakteriolog:innen, Universitäten und Designer:innen, um Farbstoffe aus Mikroorganismen zu erzeugen und als Alternative zu umwelt- und gesundheitsschädlichen synthetischen Additiven auf den Markt zu bringen. Die Business Idee entstand 2017, als GmbH gibt es das Vienna Textile Lab seit 2021. „Langfristig wollen wir nicht nur Farbstoffe, sondern alle Additive, die in unsere Kleidung kommen, biobasiert produzieren und gesündere Produkte herstellen – sowohl für unsere Umwelt, als auch für uns selbst”, erzählt Karin im Gespräch mit dem brutkasten.

Farbstoffe werden im Vienna Textile Lab aus Mikroorganismen hergestellt. (c) Vienna Textile Lab

Warum die Fashion Industrie biobasierte Farbstoffe benötigt

Nicht alle synthetischen Farbstoffe sind schädlich. Doch ein Großteil synthetischer Additive kann Umwelt und Gesundheit schaden: Textile Workers, also Menschen, die in der Textilproduktion arbeiten, seien aufgrund ihrer Arbeitssituation einem höheren Krebsrisiko ausgesetzt. “Nicht zu vergessen: Die Umweltverschmutzung um die Textilfabriken“, erklärt Karin. Denn das Abwasser synthetischer Farbstoffe kommt letztendlich in das Grundwasser. Zudem werden fossile Farbstoffe in erster Linie aus Erdöl gewonnen. “Die Lieferketten sind kaum überschaubar. Ein Farbstoff durchläuft dutzend Produktionsschritte und Lieferstopps”, erklärt Karin den Missstand in der synthetischen Farbstoffproduktion.

Biotech ist skalierbar – und eine Preisfrage

Im Gegensatz zu fossilen Farbstoffen können Biochemicals regional produziert werden. Je mehr Additive biologisch hergestellt werden, desto besser: “Eine Zelle kann nicht alle Moleküle herstellen. Aber jene, die in ihrem Stoffwechsel ohnehin entstehen, sollte man nutzen.” Mit den Farbstoffen des Vienna Textile Labs schließt Karin eine Marktlücke. Ob sich biobasierte Farbstoffe in Massenproduktionen umsetzen lassen? Karin zufolge sei dies ohne Weiteres möglich: “BioTech ist definitiv skalierbar, das sehen wir in der Pharmaindustrie. Und mit dem richtigen Preis-Leistungsverhältnis ist das auch in der Modeindustrie machbar.”

(c) Vienna Textile Lab

Die Finanzierung des Vienna Textile Labs

Bezahlte Kundenprojekte treiben sowohl die Finanzierung als auch die Forschung und Entwicklung der Biochemicals des Startups voran. In Pre-Industrial-Runnings zeigt das Team rund um Karin, dass organische Farbstoffe in standardisierten Produktionsabläufen funktionieren und kommerziell verwendet werden können. Weiters werden ihre Produkte in sogenannten Capsule Collections, einer Vorstufe zu gelaunchten Kollektionen, auf Verlässlichkeit und Umsetzbarkeit getestet. “Von den 20 bis 30 Farbstoffen, an denen wir arbeiten, wollen wir vorerst die besten zwei bis drei bis 2025 kommerzialisieren”, sagt Karin zu den Zukunftsplänen des Startups.

Dank der Finanzierung der AWS konnte das Vienna Textile Lab sein Know-How erweitern und Kundenprojekte umsetzen, erklärt Karin: “Die Pre-Seed-Phase ist seit letztem Jahr abgeschlossen, wir befinden uns nun in der Seed-Financing-Phase der AWS. Das hilft uns, weiter zu wachsen, nach Investor:innen zu suchen und Fundraising zu betreiben. Dank dem AWS können wir uns auf unseren Unternehmensgegenstand konzentrieren und uns vor allem in puncto Nachhaltigkeit kontinuierlich verbessern.”

Neben der Unterstützung der AWS finanziert sich das Startup über Förderungen wie den Climate-KIC Accelerator des Impact Hub Vienna: “Mittlerweile arbeiten wir auch auf EU-Ebene mit diversen Initiativen zusammen, wie dem New European Bauhaus, das Nachhaltigkeit, Inklusion und Energie kombiniert.”

Eine grüne, bunte Zukunft

“Die Zukunft der Fashion Industrie liegt in lokaler, biobasierter Produktion”, erklärt Karin. Eine biobasierte Textilproduktion müsse zur Norm werden, um nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der Modeindustrie zu garantieren. ”Wir wollen zeigen, dass Färbe- und Druckprozesse in der Textilindustrie sehr wohl biobasiert möglich sind. Irgendwann soll der ganze Finishing Prozess des Textils biologisch abgedeckt werden”, beschreibt Karin die Mission des Vienna Textile Labs, das eine grüne Zukunft der Textilindustrie ermöglichen möchte. “Biotech ist ein Marathon, kein Sprint. Wir tasten uns langsam vor und machen die Welt um uns herum jeden Tag ein Stück nachhaltiger.”

Anfang November wurde Fleck mit dem Gründerpreis Phönix in der Kategorie “Female Entrepreneur” ausgezeichnet. Dabei wird ein eingereichtes Projekt prämiert, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist. Mehr darüber könnt ihr auch hier nachlesen.

*Disclaimer: Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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