27.03.2025
NATUR

Vienna Picnics: Wiener Startup bietet Luxus-Picknicks für Geschäftskunden

Vienna Picnics spricht mit seiner Idee von Luxus-Picknicks sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden an. Angefangen hat alles aus einer Tradition aus den Kinderjahren heraus, wie Gründerin Maggy Müller erklärt.
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Vienna Picnics
© Vienna Picnics - Maggy Müller, Gründerin von Vienna Picnics.

Oft ist es der Fall, dass man potentielle Kunden gleich beim ersten persönlichen Kontakt beeindrucken möchte. Manchmal ist es das eigene Office, das diesen Job erledigt oder das schön gestaltete Lokal am Eck. Wer aber mal etwas Außergewöhnlicheres im Sinn hat, der scheint bei Maggy Müller an der richtigen Adresse zu sein. Die Gründerin bietet mit Vienna Picnics maßgeschneiderte Luxus-Picknicks für Privat- und Geschäftskunden an.

Vienna Picnics aus Tradition entstanden

Das Startup hat sie 2023 gegründet und offeriert individuelle Luxus-Picknicks ab zwei Personen sowie spezielle Arrangements für Heiratsanträge und individuelle Firmenveranstaltungen für bis zu 20 Personen.

Müllers Leidenschaft für Gastfreundschaft und Liebe zum Detail stammen aus ihrer Kindheit: „Picknicks waren in meiner Familie immer eine wichtige Sache“, erklärt Müller. „Meine Mutter hatte bei Ausflügen stets ein Tischtuch dabei, um Bänke und Steintische etwas schöner zu gestalten. Damit es gut aussieht, wenn wir eine Pause einlegten. Unsere Speisen damals waren rustikal und es wurde zur Tradition, immer etwas zu essen oder zu trinken mitzunehmen, wenn wir unterwegs waren.“

Inspiration aus den USA

Müller hatte bereits den Plan gefasst, sich selbstständig zu machen, als sie bei einer Reise in den USA eine Frau getroffen hatte, die damals bereits ein ähnliches Konzept anbot. Die Gründerin hat analysiert und den Gedanken zu ihrem heutigen Startup verfestigt – immer im Blick, ihre Arbeit mit dem „Mama-Sein“ kombinieren zu können. „In Österreich gab es so etwas nicht“, erinnert sie sich. „Und ich wusste, ich kann das Bindeglied sein, also habe ich viel über Social Media und Marketing gelernt.“

Picknick

 

© Vienna Picnics – Der Tisch dient als zentrales Element.

Mit über zehn Jahren Erfahrung in der Gastronomie – unter anderem hat sie „Müllers Heuriger“ aufgebaut und mitgeleitet – hat sie verschiedene „Packages“ entwickelt, alle mit einem zentralen Element: dem Picknick-Tisch, um den herum sich die gesamte Idee jedes Picknicks entfaltet. Immer individuell abgestimmt auf die jeweiligen Wünsche der Kundinnen und Kunden.

Vienna Picnics mit drei Packages

Das „klassische Vienna Picnic“ für zwei Gäste dauert drei Stunden und umfasst große Decken, Teppiche, bequeme Pölster, Sonnenschirme, LED-Kerzen, frische Blumen, Geschirr aus Keramik, Porzellan und Glas sowie Stoffservietten. Zusätzliche drei Getränke sind inkludiert und Speisen können dazu geordert werden.

„Bis hin zur Champagnerverkostung ist alles möglich. Gerne darf die Verpflegung aber auch selbst mitgebracht werden“, sagt Müller.

Ein weiteres Angebot sind die Arrangements für Heiratsanträge. Das „Proposal Picnic“ wird mit einem riesigen Blumenherz sowie 100 LED-Kerzen dekoriert und inkludiert einer Flasche Sekt und ein Rosenbouquet zum Verschenken.

Vienna Picnics

 

© Vienna Picnics: Auch Heiratsantrag-Picknicks sind möglich.

Exklusive „Corporate Event Picnics“ indes werden von der Gründerin auf Anfrage für bis zu 20 Personen konzipiert und durchgeführt. Für Sicherheit sorgt bei jedem Luxus-Picknick ein Notfall-Koffer mit Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Set, Sonnencreme, Insektenspray, Handdesinfektionsmittel, Taschentüchern und Fächer.

Nicht nur an warmen Tagen

In den zwei Jahren seit dem Bestehen des Startups hat Müller über 90 Picknicks und Heiratsanträge durchgeführt und verfügt nicht nur über eine Outdoor-Sparte, sondern über ein eigenes Studio, das als Foto- und Indoorlocation dient. Was ihr Geschäftsmodell nicht saisonal abhängig macht. Heuer ist sie bis Anfang Juni mit Aufträgen ausgebucht.

Ein Grund dafür ist wohl, dass Müller beim Marketing wohldurchdacht vorgegangen ist: „Ich habe ganz bewusst über Instagram eine Community aufgebaut“, sagt sie. „Ich wusste, das würde mir gut liegen, weil Instagram eine ästhetische Plattform ist und nicht so ’schnell‘ wie TikTok. Auch LinkedIn funktioniert gut, da spreche ich auch englischsprachige Kunden und Kundinnen an, großteils Touristen.“

Vienna Picnics mit zwei Entwicklungsmöglichkeiten

Zu ihren größten Kunden gehörten TK Maxx, Maxenergy und Tchibo. Außerdem befindet sie sich in Verhandlungen mit einem großen Getränkehersteller. Im Vorjahr organisierte sie zudem ein Picknick für den Wiener Tourismusverband für Kund:innen aus den USA und ist seitdem dort gelistet.

Was die Zukunft angeht, sieht Müller für Vienna Picnics zwei Möglichkeiten: In das bisher eigenfinanzierte Startup Investor:innen hereinzuholen und eine eigene Liegenschaft aufzubauen, die man bewirtschaften kann. Oder auf ein Franchise-System zu setzen, wie sie sagt: „Weil ich mittlerweile weltweit Leuten helfe, die mich um Hilfe bitten.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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