06.10.2022

Vibe: Wiener Auto-Abo-Startup plant mit neuer Dreier-Spitze die Internationalisierung

Das Elektroauto-Abo-Startup vibe moves you erweitert mit Martin Rada und Chris Schrötter die Geschäftsführung und erreicht bei den Abo-Abschlüssen einen neuen Meilenstein. Zudem möchte das Startup nun am europäischen Markt expandieren.
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Martin Rada, Lisa Ittner, Paul Blaguss und Chris Schrötter |(c) vibe moves you / Raphael Just

Nur 18 Monate nach Marktstart erreicht Österreichs erster Elektroauto-Abo-Anbieter vibe moves you den Break-Even-Point. Wie das Unternehmen rund Lisa Ittner und Paul Blaguss am Donnerstag bekannt gab, wurden bislang mehr als 1000 Auto-Abo-Verträge sowohl im B2B- und B2C-Bereich abgeschlossen. Zudem haben laut Gründerin Lisa Ittner Investoren seit Gründung über 8,5 Millionen Euro in die Firma investiert.

Vibe plant die Internationalisierung

Mit Martin Rada und Chris Schrötter erweitern nun zwei Automotive-Experten die Geschäftsführung. Der ausgewiesene Automotive-Experte Rada bringt mehr als 25 Jahre Führungserfahrung (u.a. LEVC Europe, Renault/Dacia Group, vive la car, etc.) in der Branche mit und hat bereits erfolgreich mehrere Internationalisierungen gemanagt. Mit ihm soll nun die Internationalisierung gestartet werden. „Wir schauen uns derzeit andere Märkte sehr genau an und haben eine starke Roadmap für die kommenden Monate“, so Rada.

(c) vibe moves you / Raphael Just

Zudem möchte das Startup im Zuge der aktuellen Energiekrise mit Kostentransparenz punkten. „Die Nachfrage nach E-Autos ist europaweit enorm – gerade im Business-Bereich, wo Fuhrparkrichtlinien bzw. Car Policies wegen der gestiegenen Treibstoffpreise und des ökologischen Impacts derzeit umfassend auf E-Autos umgestellt werden“, so Ittner.

So funktioniert das Abo-Modell

Über vibe können zu einem monatlichen Fixpreis die neuesten E-Auto-Modelle aller gängigen Fahrzeugklassen und Marken mit flexiblen Laufzeiten zwischen sechs und 48 Monaten abonniert werden. Im Fixpreis sind nicht nur sämtliche Kosten wie z. B. Anmeldung, Versicherung, Wartung, Winterreifen oder die Autobahnvignette enthalten, sondern auch das Schadensmanagement und die Koordination von Werkstatterminen. Mehr darüber könnt ihr auch hier nachlesen.


Videotipp: Ex-aaia-Chefin Lisa Ittner über ihr Startup vibe

Im brutkasten-Talk erklärt vibe-Gründerin Lisa Ittner warum sie ihr Produkt mit Netflix vergleicht, wie das Abo-Geschäftsmodell funktioniert und warum nur Elektroautos angeboten werden. Zudem erläutert sie, wie es User:innen möglichst leicht gemacht werden soll, das Abo abzuschließen und auch zu kündigen, wie das B2B-Modell des Startups funktioniert und wen dieses ansprechen soll.

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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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