02.12.2022

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

Der Wiener E-Auto-Abo-Anbieter vibe bringt ein neues Abo-Modell für E-Taxis auf den Markt. Inkludiert sind unter anderem Taxameter, Taxi-Schild, Taxi-Alarmanlage, Eichung und das Taxi-Nummernschild.
/artikel/vibe-e-taxis-wien
BILD zu OTS - Mit nur ein paar Klicks kšnnen bei vibe ab sofort auch voll fšrderbare eTaxi-Modelle zu einem monatlichen all-inclusive-Fixpreis abonniert werden.

Die Taxi-Branche in Wien steht vor dem Umbruch. Ab 2025 werden nämlich nur mehr Fahrzeuge mit CO2-freien Antrieben als Wiener Taxis zugelassen. Um die Taxi-Unternehmen beim Umstieg zu unterstützen, startet die Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien ab dem kommenden Jahr eine neue gemeinsame Förderschiene zur Elektrifizierung der E-Taxi-Flotte. Die Förderung soll noch im Dezember beschlossen werden. Erste Antragstellungen sind laut Stadt Wien ab 1. Jänner 2023 möglich. In Summe werden von der Stadt Wien dafür sieben Millionen Euro bereitgestellt. Die Fördersumme ist mit 10.000 Euro je E-Taxi gedeckelt. Je Unternehmen sind bis zu 15 E-Fahrzeuge förderberechtigt.

vibe bietet vollausgestattete eTaxis im Abo an

Mit der Ankündigung der neuen Förderschiene bringt sich nun auch der Wiener E-Auto-Abo-Anbieter vibe rund um Lisa Ittner und Paul Blaguss mit einem neuen Abo-Modell in Stellung. Speziell für Taxiunternehmer:innen bietet vibe ab sofort auch vollausgestattete eTaxis an. Im Taxi-Abo werden die E-Autos bereits mit voller Taxiausstattung geliefert. Inkludiert sind unter anderem Taxameter, Taxi-Schild, Taxi-Alarmanlage, Eichung und das Taxi-Nummernschild. Die im Abo inkludierte Standardlaufleistung beträgt 45.000 km pro Jahr und kann laut vibe auf Wunsch flexibel erweitert werden.

Die Abrechnung basiert auf einem monatlichen Fixpreis, in dem bereits sämtliche Kosten für Versicherung, Anmeldung, Wartung, Bereifung, Schadensabwicklung, Werkstattmanagement und sogar die Vignette enthalten sind. Den Start machen übrigens die E-Modelle VW ID.4 Pro, Skoda Enyaq iV80, Hyundai Ioniq 5 und MG5.

„Wir bieten dieses Service derzeit erstmalig in Wien an, stehen aber natürlich gerne in allen Bundesländern bei der sofortigen Umstellung auf eTaxis zur Verfügung. Wer interessiert ist, kann sich gerne bei uns melden“, so Co-Founder von vibe Paul Blaguss über einen möglichen österreichweiten Rollout des Angebots.

Lade-Infrastruktur für Taxis soll ausgebaut werden

Neben der Förderschiene möchte die Stadt Wien in den nächsten Jahren auch die Ladeinfrastruktur für Taxis ausbauen. Im Zentrum des Projekts „e-Taxi Austria“ steht dabei die Ladelösung des Grazer Startups Easelink. Anstatt das E-Auto mit einem Kabel an die Ladestelle anzustecken, wird das Fahrzeug, ausgestattet mit einem sogenannten Connector am Unterboden, per Knopfdruck mit einer Ladeplatte am Taxistandplatz verbunden. Mit diesem automatisierten Laden direkt an den Standplätzen werden die E-Taxis automatisch aufgeladen, ohne dass man das Fahrzeug verlassen oder eine E-Tankstelle aufsuchen muss.


Videotipp: Lisa Ittner von vibe zu Gast im brutkasten-Talk

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start