02.12.2022

vibe: Wiener Startup geht mit neuem Abo-Modell für E-Taxis an den Start

Der Wiener E-Auto-Abo-Anbieter vibe bringt ein neues Abo-Modell für E-Taxis auf den Markt. Inkludiert sind unter anderem Taxameter, Taxi-Schild, Taxi-Alarmanlage, Eichung und das Taxi-Nummernschild.
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BILD zu OTS - Mit nur ein paar Klicks kšnnen bei vibe ab sofort auch voll fšrderbare eTaxi-Modelle zu einem monatlichen all-inclusive-Fixpreis abonniert werden.

Die Taxi-Branche in Wien steht vor dem Umbruch. Ab 2025 werden nämlich nur mehr Fahrzeuge mit CO2-freien Antrieben als Wiener Taxis zugelassen. Um die Taxi-Unternehmen beim Umstieg zu unterstützen, startet die Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien ab dem kommenden Jahr eine neue gemeinsame Förderschiene zur Elektrifizierung der E-Taxi-Flotte. Die Förderung soll noch im Dezember beschlossen werden. Erste Antragstellungen sind laut Stadt Wien ab 1. Jänner 2023 möglich. In Summe werden von der Stadt Wien dafür sieben Millionen Euro bereitgestellt. Die Fördersumme ist mit 10.000 Euro je E-Taxi gedeckelt. Je Unternehmen sind bis zu 15 E-Fahrzeuge förderberechtigt.

vibe bietet vollausgestattete eTaxis im Abo an

Mit der Ankündigung der neuen Förderschiene bringt sich nun auch der Wiener E-Auto-Abo-Anbieter vibe rund um Lisa Ittner und Paul Blaguss mit einem neuen Abo-Modell in Stellung. Speziell für Taxiunternehmer:innen bietet vibe ab sofort auch vollausgestattete eTaxis an. Im Taxi-Abo werden die E-Autos bereits mit voller Taxiausstattung geliefert. Inkludiert sind unter anderem Taxameter, Taxi-Schild, Taxi-Alarmanlage, Eichung und das Taxi-Nummernschild. Die im Abo inkludierte Standardlaufleistung beträgt 45.000 km pro Jahr und kann laut vibe auf Wunsch flexibel erweitert werden.

Die Abrechnung basiert auf einem monatlichen Fixpreis, in dem bereits sämtliche Kosten für Versicherung, Anmeldung, Wartung, Bereifung, Schadensabwicklung, Werkstattmanagement und sogar die Vignette enthalten sind. Den Start machen übrigens die E-Modelle VW ID.4 Pro, Skoda Enyaq iV80, Hyundai Ioniq 5 und MG5.

„Wir bieten dieses Service derzeit erstmalig in Wien an, stehen aber natürlich gerne in allen Bundesländern bei der sofortigen Umstellung auf eTaxis zur Verfügung. Wer interessiert ist, kann sich gerne bei uns melden“, so Co-Founder von vibe Paul Blaguss über einen möglichen österreichweiten Rollout des Angebots.

Lade-Infrastruktur für Taxis soll ausgebaut werden

Neben der Förderschiene möchte die Stadt Wien in den nächsten Jahren auch die Ladeinfrastruktur für Taxis ausbauen. Im Zentrum des Projekts „e-Taxi Austria“ steht dabei die Ladelösung des Grazer Startups Easelink. Anstatt das E-Auto mit einem Kabel an die Ladestelle anzustecken, wird das Fahrzeug, ausgestattet mit einem sogenannten Connector am Unterboden, per Knopfdruck mit einer Ladeplatte am Taxistandplatz verbunden. Mit diesem automatisierten Laden direkt an den Standplätzen werden die E-Taxis automatisch aufgeladen, ohne dass man das Fahrzeug verlassen oder eine E-Tankstelle aufsuchen muss.


Videotipp: Lisa Ittner von vibe zu Gast im brutkasten-Talk

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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