07.12.2021

vibe: Startup von Ex-aaia-Chefin bietet E-Autos im Sechsmonatsabo an

Vibe bietet E-autos im Abo zum monatlichen Fixpreis ohne Anzahlung an. Wir sprachen mit Gründerin Lisa Ittner über das Wiener Startup.
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Gründerin und CEO Lisa Ittner | (c) vibe
Gründerin und CEO Lisa Ittner | (c) vibe

Das Angebot ihres Startups kann Lisa Ittner in einem kurzen Satz zusammenfassen: „Man bezahlt einen Fixpreis im Monat und bekommt dafür ein E-Auto und kann es ausprobieren“. Ittner war von 2014 bis 2016 die erste Geschäftsführerin der aaia (Austrian Angel Investors Association). An vibe arbeitete sie seit 2018, im Jahr darauf erfolgte die formelle Gründung. „Richtig in den Markt gestartet haben wir nach einer Covid-Verzögerung Ende 2020“, erzählt sie im brutkasten-Video-Talk. Jetzt habe das inzwischen 30 Personen starke Unternehmen eine „schöne Wachstumskurve, dass es Spaß macht“.

„Keine weiteren Kosten im Kleingedruckten“

Kund:innen von vibe können aus einer ganzen Reihe von E-Auto-Modellen auswählen, für die monatlich zwischen rund 350 und mehr als 2000 Euro zu bezahlen sind. Die Mindeslaufzeit beträgt sechs Monate, dann kann gewechselt oder gekündigt werden. Zwar muss eine Kaution bezahlt werden, aber keine Anzahlung. „Transparenz im Pricing ist uns wichtig. Es gibt keine weiteren Kosten im Kleingedruckten, sondern es ist alles inklusive vollem Service drinnen“, sagt Ittner. Darin sieht sie für die Kund:innen einen klaren Wissensvorsprung zum klassischen Autokauf: „Viele Menschen wissen nicht, was ihr Auto tatsächlich kostet. Es ist sogar sicher so, dass wir uns in den Sack lügen und gar nicht wissen wollen, was das Auto kostet“.

„Wir setzen darauf dass wir zumindest die Einäugigen unter den Blinden sind“

Lisa Ittner

Wenn man ein Auto kaufe, seien nämlich nicht nur Versicherung, Steuern und Reifenwechsel zu berechnen, sondern vor allem auch der monatliche Wertverlust als Anteil am Kaufpreis, der bei E-Autos wegen der rapiden Technologieentwicklung besonders hoch sein könne. Dazu kämen viele kleine Beträge wie Anmeldegebühren und weitere Abgaben. „Das sind aufs Monat gerechnet hohe Summen“, sagt Ittner. Bei anderen Modellen wie Leasing-Raten werde oft nicht einkalkuliert, dass man bereits ein Drittel der Kosten mit der Anzahlung beglichen habe. Warum vibe dieses vor allem wegen des besagten Wertverlusts große Risiko übernimmt? „Wir setzen darauf dass wir zumindest die Einäugigen unter den Blinden sind“, sagt die Gründerin lachend.

Klarer B2B-Fokus

Vorerst setzt das Startup einen klaren Fokus auf das B2B-Geschäft und zeigt Referenzkunden wie die Post, Energie Burgenland und Radio Superfly auf seiner Page, wenngleich man besonders KMU ansprechen wolle, betont Ittner. „Es wurden immer schon rund 80 Prozent der Neuwägen an Unternehmen verkauft. Und gerade bei E-Autos geht es derzeit noch fast nur um Neuwägen. Der Gebrauchtwagenmarkt ist noch nicht aufgebaut“. In Richtung Unternehmen sagt sie: „Man muss die Assets nicht mehr alle besitzen. Das ist ein veraltetes Konzept“. Und das Abo-Modell mit nur sechs Monaten Laufzeit sei für betriebliche Fuhrparks gerade bei E-Autos besonders sinnvoll – wegen des besagten Wertverlusts und der schnellen Technologiesprünge, die man sonst ständig beobachten müsste.

„Bis 2024 sollen etwa 600 neue E-Auto-Modelle herauskommen. Wenn man sich jetzt für zu lange festlegen müsste, wäre das, wie wenn man sich viele Jahre mit einem Nokia-Handy gebunden hätte knapp bevor die Smartphones auf den Markt kamen“, sagt Ittner. Es kämen laufend neue Standards, die zu erfüllen auch im Wettbewerb notwendig werden könne. Das Modell ermögliche es Kund:innen an ihre Bedürfnisse angepasste Modelle zu finden und auch zu so zu testen, dass sie wirklich beurteilt werden können. Und noch einen Vorteil könne man bieten: „Bei Elektroautos gibt es inzwischen Lieferzeiten von 16 bis 18 Monaten. Wir haben die Ware verfügbar“, sagt Ittner.

vibe: bereits mehrere Millionen Euro Kapital aufgestellt

Das alles führe dazu, dass vibe derzeit hervorragende Wachstumszahlen vorweisen könne. Dabei räumt die Gründerin ein: „Ich gebe zu, der Markt wächst noch schneller als wir“. Daher wolle man noch weiteres Kapital aufnehmen, schließlich brauche es in dem Geschäft sehr hohe Investitionsvolumina. Schon seit der Gründung habe man mit Family Offices zusammengearbeitet und bislang mehrere Millionen Euro Kapital aufgestellt. Bei weiteren Investoren sei man in alle Richtungen offen, es sollen aber nicht zu viele Gesellschafter werden, sagt Ittner: „Das wichtigste ist das Matching“. Mittelfristig wolle man dann bald profitabel werden. Langfristig sei die große Vision „ein Riesen-Unternehmen, aber mit Kopf. Nichts das nur aus Luftblasen besteht.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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