09.11.2021

Wenn die Finanz-Fortbildung zum Weltraumabenteuer wird

VerVieVas aus Wien wurde mit Erklärvideos groß. Mit "StoryLearning" setzt das Unternehmen nun auf einen neuen E-Learning-Ansatz. Gründer Matthias Cermak erklärte uns, was dahinter steckt.
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VerVieVas: Matthias Cermak über StoryLearning
(c) VerVieVas: Matthias Cermak
kooperation

„Mich hat einmal jemand gefragt, ob man die Relativitätstheorie in einem Zwei-Minuten-Erklärvideo erklären könnte. Die Antwort ist: Das kann man zwar nicht, aber man kann zeigen, was das zugrunde liegende Problem ist, warum dieses relevant ist und was die Theorie gelöst hat“, sagt Matthias Cermak. Sein Wiener Unternehmen VerVieVas wuchs in den vergangenen Jahren mit Erklärvideos auf mehr als 40 Mitarbeiter:innen an. Seit Kurzem wollen er und sein Team Kund:innen noch mit einem weiteren Produkt überzeugen: „StoryLearning“.

„Spaß und Freude, neue Dinge zu entdecken“

Dabei handelt es sich – nicht nur begrifflich – um eine Verbindung von E-Learning und Storytelling. „E-Learning ist derzeit oft noch eher lähmend. Man muss sich einfach nur durchklicken. Dabei kommt häufig nichts heraus“, sagt Cermak. Er wolle etwas anderes schaffen: „Es soll den Lernenden Spaß und Freude machen, neue Dinge zu entdecken. Man muss sich um sie bemühen und ihnen etwas bieten. Wenn sie das E-Learning gerne machen, hat man schon viel erreicht“.

Beim StoryLearning entwerfe man im VerVieVas-Team zunächst eine Geschichte zum Thema, um deren Struktur für den Aufbau der E-Learnings zu nutzen, erklärt der Gründer. Eine wichtige Rolle spielen dabei Lernmaskottchen oder „Helden“, die Lernende durch das Thema begleiten. „Das kann ein Mensch oder etwas menschenähnliches sein, aber etwa auch eine Fabrik, die traurig ist, dass sie soviel Energie verbraucht. So kann man Themen vermenschlichen und ihnen eine Seele geben“, so Cermak.

Kombiniert ist das häufig mit einer „Story-Map“, die Orientierung schaffen soll. „So haben wir zum Beispiel eine Finanz-Fortbildung für Mitarbeiter:innen einer großen Bank im Weltall verortet, wo man einen kleinen Astronauten begleitet“. Dabei gehe es auch um einen wertschätzenden und zeitgemäßen Umgang mit den Lernenden. „Es ist etwas anderes, als wenn man etwa beim Onboarding 400 Seiten Powerpoint zum Durchlesen vorgelegt bekommt“, sagt der Gründer.

Vom Erklärvideo zum StoryLearning: „Das Thema ist bereits geknackt“

Begonnen habe man mit StoryLearning, nachdem Kund:innen nach E-Learning-Lösungen gefragt hatten. „Wir haben schnell festgestellt, dass es für unsere Kolleg:innen leicht ist, mit der Art und Weise, wie sie die Videos machen, gleich auch E-Learnings zu erstellen. Das Thema ist bereits geknackt und es gibt schon Video- und Audio-Inhalte. Die Frage, was wir als VerVieVas spezielles in das Thema einbringen können, war schnell beantwortet: Storytelling“.

Im Durchschnitt brauche man sechs bis acht Wochen, um ein derartiges Projekt auf den Boden zu bringen. „Das wichtigste ist dabei, eine klare Struktur zu haben. Wir besprechen die Inhalte genau mit den Kund:innen, strukturieren und gewichten sie“, erklärt der Gründer. Dann schreibe man eine erste Geschichte, in der entscheidende Fragen beantwortet werden: „Wo ist der Anfang? Wohin führt die Reise? Wer führt durch? Wo fliegen wir nur drüber und wo können wir tiefer hinein?“, so Cermak. „Viele Buchautoren beginnen mit dem Inhaltsverzeichnis“.

Und die Resonanz der Kund:innen auf StoryLearning sei sehr gut. Dass die Nachfrage wieder sinkt, wenn die Corona-Pandemie unter Kontrolle ist, glaubt Cermak nicht. Im Gegenteil: „Ich denke, es wird immer mehr werden“. Dabei räumt er ein: „E-Learnings werden nie alles abdecken. Man kann einen zweitägigen Workshop nicht in einem zweistündigen Online-Kurs abbilden. Aber wenn die Lernenden den Weg weitergehen wollen, hat man schon ganz viel gewonnen“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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