09.11.2021

Wenn die Finanz-Fortbildung zum Weltraumabenteuer wird

VerVieVas aus Wien wurde mit Erklärvideos groß. Mit "StoryLearning" setzt das Unternehmen nun auf einen neuen E-Learning-Ansatz. Gründer Matthias Cermak erklärte uns, was dahinter steckt.
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VerVieVas: Matthias Cermak über StoryLearning
(c) VerVieVas: Matthias Cermak
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„Mich hat einmal jemand gefragt, ob man die Relativitätstheorie in einem Zwei-Minuten-Erklärvideo erklären könnte. Die Antwort ist: Das kann man zwar nicht, aber man kann zeigen, was das zugrunde liegende Problem ist, warum dieses relevant ist und was die Theorie gelöst hat“, sagt Matthias Cermak. Sein Wiener Unternehmen VerVieVas wuchs in den vergangenen Jahren mit Erklärvideos auf mehr als 40 Mitarbeiter:innen an. Seit Kurzem wollen er und sein Team Kund:innen noch mit einem weiteren Produkt überzeugen: „StoryLearning“.

„Spaß und Freude, neue Dinge zu entdecken“

Dabei handelt es sich – nicht nur begrifflich – um eine Verbindung von E-Learning und Storytelling. „E-Learning ist derzeit oft noch eher lähmend. Man muss sich einfach nur durchklicken. Dabei kommt häufig nichts heraus“, sagt Cermak. Er wolle etwas anderes schaffen: „Es soll den Lernenden Spaß und Freude machen, neue Dinge zu entdecken. Man muss sich um sie bemühen und ihnen etwas bieten. Wenn sie das E-Learning gerne machen, hat man schon viel erreicht“.

Beim StoryLearning entwerfe man im VerVieVas-Team zunächst eine Geschichte zum Thema, um deren Struktur für den Aufbau der E-Learnings zu nutzen, erklärt der Gründer. Eine wichtige Rolle spielen dabei Lernmaskottchen oder „Helden“, die Lernende durch das Thema begleiten. „Das kann ein Mensch oder etwas menschenähnliches sein, aber etwa auch eine Fabrik, die traurig ist, dass sie soviel Energie verbraucht. So kann man Themen vermenschlichen und ihnen eine Seele geben“, so Cermak.

Kombiniert ist das häufig mit einer „Story-Map“, die Orientierung schaffen soll. „So haben wir zum Beispiel eine Finanz-Fortbildung für Mitarbeiter:innen einer großen Bank im Weltall verortet, wo man einen kleinen Astronauten begleitet“. Dabei gehe es auch um einen wertschätzenden und zeitgemäßen Umgang mit den Lernenden. „Es ist etwas anderes, als wenn man etwa beim Onboarding 400 Seiten Powerpoint zum Durchlesen vorgelegt bekommt“, sagt der Gründer.

Vom Erklärvideo zum StoryLearning: „Das Thema ist bereits geknackt“

Begonnen habe man mit StoryLearning, nachdem Kund:innen nach E-Learning-Lösungen gefragt hatten. „Wir haben schnell festgestellt, dass es für unsere Kolleg:innen leicht ist, mit der Art und Weise, wie sie die Videos machen, gleich auch E-Learnings zu erstellen. Das Thema ist bereits geknackt und es gibt schon Video- und Audio-Inhalte. Die Frage, was wir als VerVieVas spezielles in das Thema einbringen können, war schnell beantwortet: Storytelling“.

Im Durchschnitt brauche man sechs bis acht Wochen, um ein derartiges Projekt auf den Boden zu bringen. „Das wichtigste ist dabei, eine klare Struktur zu haben. Wir besprechen die Inhalte genau mit den Kund:innen, strukturieren und gewichten sie“, erklärt der Gründer. Dann schreibe man eine erste Geschichte, in der entscheidende Fragen beantwortet werden: „Wo ist der Anfang? Wohin führt die Reise? Wer führt durch? Wo fliegen wir nur drüber und wo können wir tiefer hinein?“, so Cermak. „Viele Buchautoren beginnen mit dem Inhaltsverzeichnis“.

Und die Resonanz der Kund:innen auf StoryLearning sei sehr gut. Dass die Nachfrage wieder sinkt, wenn die Corona-Pandemie unter Kontrolle ist, glaubt Cermak nicht. Im Gegenteil: „Ich denke, es wird immer mehr werden“. Dabei räumt er ein: „E-Learnings werden nie alles abdecken. Man kann einen zweitägigen Workshop nicht in einem zweistündigen Online-Kurs abbilden. Aber wenn die Lernenden den Weg weitergehen wollen, hat man schon ganz viel gewonnen“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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