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Im Jahr 2014 haben Startup-Vertreter der Regierung ihren Vorschlag für die Umsetzung eines Realwirtschaftsinvestionsfreibetrages vorgelegt. An den Rahmenbedingungen für Jungunternehmer und Investoren hat sich seitdem wenig geändert. Der Verein AustrianStartups, ARAX Capital Partners, Austrian Angels Investors Association (AAIA), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), CONDA, der Fachverband der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich, Green Rocket, Impact Hub Vienna, Investment Ready Program, Pioneers, der Senat der Wirtschaft, Speedinvest und Venionaire wiederholen deshalb ihre Forderung zur Umsetzung des Investitionsfreibetrags von 100.000 Euro.
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“Gerade in ressourcenarmen Hochsteuerländern wie Österreich müssen hochqualifizierte Innovationstreiber, wie es Startup-Gründer sind, bestmöglich unterstützt werden. Startups sind ein Jobmotor und ein Wirtschafts- und Wachstumstreiber, die noch viel stärker supportet werden müssen”, sagt Christoph Jeschke, Geschäftsführer von AustrianStartups. “Im österreichischen Steuerrecht gab es bereits Steuerbegünstigungen für die Kapitalbereitstellung an Unternehmen, zum Beispiel den Sonderausgabenabzug für junge Aktien. Daher wäre es relativ einfach, auch einen “Sonderausgabenabzug” für private Investments in jungen Unternehmen, zum Beispiel Startups, zu schaffen. Dieser könnte bei einem Betrag von 100.000 Euro geltend gemacht werden“, so Jeschke weiter.
Leichterer Zugang zu Eigenkapitel durch Investitionsfreibetrag
Der Investitionsfreibetrag soll Startups den Zugang zu Eigenkapital erleichtern, das sie für ihre innovativen Projekte und Expansion dringend benötigen. Private Investitionen in junge Unternehmen werden durch die steuerliche Absetzbarkeit gefördert. Die Umsetzung dieser Forderung mündet in Wirtschaftswachstum und zur Schaffung und Erhaltung neuer Arbeitsplätze, wie etwa auch die jüngsten Erfolge von Runtastic oder Shpock zeigen.
Startups sind innovativ und potenziell hoch skalierbar, was sich insbesonders in überdurchschnittlichem Mitarbeiter- und Umsatzwachstum zeigt. Dieses Mitarbeiter- und Umsatzwachstum macht eine Finanzierung durch Risikokapitalgeber notwendig.
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“Gemeinsamer Vorschlag für die Umsetzung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrages”