22.04.2025
FÖRDERUNG

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

Die Zyklus-App femble startete im November 2020 in Tirol. Nach einem Pivot und einem Rebranding, einem Investment und einer Expansion folgt nun eine Förderung. Nun hat das Healthtech-Startup mit dem neuen Namen "Doc2Me" Folgendes vor.
/artikel/vertrauen-statt-klicks-tiroler-startup-doc2me-erhaelt-sechsstellige-ffg-foerderung
Das Doc2Me-Founderteam: Thomas Schwarz, Daniel Steiner und Lina Graf | Foto: Doc2Me

Das Tiroler Healthtech-Startup Doc2Me erhält eine Förderung der FFG in Höhe von 150.000 Euro. Die Förderung wurde im Rahmen des Programms „Expedition Zukunft Innovation“ der FFG vergeben.

Mit der neuen Förderung will das Tiroler Healthtech seine technologische Forschung intensivieren sowie den Ausbau der Plattform vorantreiben. Doc2Me hat sich erst Anfang April einem Rebranding unterzogen.

Doc2Me baut weiter aus

„Noch nie haben so viele Menschen online nach Gesundheitsinformationen gesucht – und noch nie war das Risiko durch Fehlinformation so hoch“, sagt Co-Founder Daniel Steiner. Genau diesem Risiko will Doc2Me – ehemals femble – vorbeugen.

„So wie KI aktuell und zunehmend die Verbreitung von Gesundheits-Misinformation durch Deep-Fakes von Ärzt:innen und nicht verifizierten Informationen beschleunigt wird, wollen wir auf Ärzte fokussierte KI nutzen, um gegenzusteuern“, heißt es von Co-Founder Steiner weiter.

Zyklus-App wurde zu „Recommender Engine“

Diese Entwicklung nutzte das Startup und richtete sich strategisch neu aus: Das im November 2020 gegründete Healthtech startete als B2C-App für Frauen mit Zyklusbeschwerden in den Markt.

Ende 2024 kam es zum Pivot: Die Plattform femble diente nicht mehr rein zur verifizierten Information rund um den weiblichen Zyklus. Sie sollte Ärztinnen und Ärzte sowie Mediziner:innen zu „verifizierten Influencer:innen“ machen.

Investment von Femtech-Pionier brachte Expansion

Mit einem neuen Geschäftsmodell holte man sich Anfang Februar ein Investment vom internationalen Femtech-Pionier Raoul Scherwitzl, CEO und Founder von Natural Cycles. Dem Investment folgte eine Expansion in die US-Metropole New York.

Anfang April kam es zu einem Rebranding: Femble wurde zu Doc2Me. Und ein neuer Co-Founder beglückte das bestehende Team: Thomas Schwarz trat als Tech-CEO zum Gründer-Duo Lina Graf und Daniel Steiner. Seit 2022 war er bereits als Tech-Lead bei femble tätig.

Starker Fokus auf Forschung und Entwicklung

Aktuell fungiert die Plattform Doc2Me als „Co-Pilot und hilft medizinischem Fachpersonal, fundierte Informationen effizient und gezielt bereitzustellen“. Die ursprüngliche femble-App mit über 400.000 Usern bleibt weiterhin bestehen, das Team richtet seinen Fokus jedoch auf Doc2Me.

Die Plattform positioniert sich damit als „Antwort auf wiederkehrende Fragen, zur Entlastung im Praxisalltag“ sowie „zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses“ zwischen Patient:innen und Mediziner:innen.

Das Förderkapital der FFG will Doc2Me nun in die Forschung und Weiterentwicklung seiner KI-gestützten Plattform investieren. Damit will man auch weiterhin „die digitale Gesundheitskompetenz aktiv mitgestalten“, sagt Co-Founderin Lina Graf.

Doc2Me will „Vertrauen statt Klicks“

Auch zur Auftragslage verrät die Gründerin genauere Details: Aktuell werde die „Warteliste“ des Startups „immer voller“ – mit Anfragen aus Österreich, der Schweiz und den USA.

„Mit Rückenwind aus der Förderung und klarem Fokus auf technologische Innovation setzen wir unseren Weg fort: für Gesundheitskommunikation, die auf Vertrauen statt Klicks basiert“, heißt es zur Vision des Founderteams.

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung