22.04.2025
FÖRDERUNG

„Vertrauen statt Klicks“: Tiroler Startup Doc2Me erhält sechsstellige FFG-Förderung

Die Zyklus-App femble startete im November 2020 in Tirol. Nach einem Pivot und einem Rebranding, einem Investment und einer Expansion folgt nun eine Förderung. Nun hat das Healthtech-Startup mit dem neuen Namen "Doc2Me" Folgendes vor.
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Das Doc2Me-Founderteam: Thomas Schwarz, Daniel Steiner und Lina Graf | Foto: Doc2Me

Das Tiroler Healthtech-Startup Doc2Me erhält eine Förderung der FFG in Höhe von 150.000 Euro. Die Förderung wurde im Rahmen des Programms „Expedition Zukunft Innovation“ der FFG vergeben.

Mit der neuen Förderung will das Tiroler Healthtech seine technologische Forschung intensivieren sowie den Ausbau der Plattform vorantreiben. Doc2Me hat sich erst Anfang April einem Rebranding unterzogen.

Doc2Me baut weiter aus

„Noch nie haben so viele Menschen online nach Gesundheitsinformationen gesucht – und noch nie war das Risiko durch Fehlinformation so hoch“, sagt Co-Founder Daniel Steiner. Genau diesem Risiko will Doc2Me – ehemals femble – vorbeugen.

„So wie KI aktuell und zunehmend die Verbreitung von Gesundheits-Misinformation durch Deep-Fakes von Ärzt:innen und nicht verifizierten Informationen beschleunigt wird, wollen wir auf Ärzte fokussierte KI nutzen, um gegenzusteuern“, heißt es von Co-Founder Steiner weiter.

Zyklus-App wurde zu „Recommender Engine“

Diese Entwicklung nutzte das Startup und richtete sich strategisch neu aus: Das im November 2020 gegründete Healthtech startete als B2C-App für Frauen mit Zyklusbeschwerden in den Markt.

Ende 2024 kam es zum Pivot: Die Plattform femble diente nicht mehr rein zur verifizierten Information rund um den weiblichen Zyklus. Sie sollte Ärztinnen und Ärzte sowie Mediziner:innen zu „verifizierten Influencer:innen“ machen.

Investment von Femtech-Pionier brachte Expansion

Mit einem neuen Geschäftsmodell holte man sich Anfang Februar ein Investment vom internationalen Femtech-Pionier Raoul Scherwitzl, CEO und Founder von Natural Cycles. Dem Investment folgte eine Expansion in die US-Metropole New York.

Anfang April kam es zu einem Rebranding: Femble wurde zu Doc2Me. Und ein neuer Co-Founder beglückte das bestehende Team: Thomas Schwarz trat als Tech-CEO zum Gründer-Duo Lina Graf und Daniel Steiner. Seit 2022 war er bereits als Tech-Lead bei femble tätig.

Starker Fokus auf Forschung und Entwicklung

Aktuell fungiert die Plattform Doc2Me als „Co-Pilot und hilft medizinischem Fachpersonal, fundierte Informationen effizient und gezielt bereitzustellen“. Die ursprüngliche femble-App mit über 400.000 Usern bleibt weiterhin bestehen, das Team richtet seinen Fokus jedoch auf Doc2Me.

Die Plattform positioniert sich damit als „Antwort auf wiederkehrende Fragen, zur Entlastung im Praxisalltag“ sowie „zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses“ zwischen Patient:innen und Mediziner:innen.

Das Förderkapital der FFG will Doc2Me nun in die Forschung und Weiterentwicklung seiner KI-gestützten Plattform investieren. Damit will man auch weiterhin „die digitale Gesundheitskompetenz aktiv mitgestalten“, sagt Co-Founderin Lina Graf.

Doc2Me will „Vertrauen statt Klicks“

Auch zur Auftragslage verrät die Gründerin genauere Details: Aktuell werde die „Warteliste“ des Startups „immer voller“ – mit Anfragen aus Österreich, der Schweiz und den USA.

„Mit Rückenwind aus der Förderung und klarem Fokus auf technologische Innovation setzen wir unseren Weg fort: für Gesundheitskommunikation, die auf Vertrauen statt Klicks basiert“, heißt es zur Vision des Founderteams.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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