17.07.2019

Verträge für Startups: Rechtsfux schnürt ein „Gründer-Rundumpaket“

Das Startup Rechtsfux ermöglicht anderen Gründern, sich mit Hilfe automatisch erstellten Verträgen und einer inkludierten Gründerberatung viel Bürokratie beim Start in die Selbständigkeit zu ersparen.
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Verträge Beratung für Startups
(c) fotolia / Freedomz

Seit Anfang Juli ist das Startup Rechtsfux mit seiner Plattform online, mit der Verträge für verschiedene Geschäfts- und Lebensbereiche aufgesetzt werden können. Der Fokus liegt vorerst auf Verträgen für Unternehmen, im Lauf des Jahres sollen weitere Verträge rund um die Themen Wohnen, Partnerschaft und Vollmachten hinzukommen.

+++Mehr über die Verträge von Rechtsfux unter diesem Link+++

Nun hat Rechtsfux für Startups ein „Rundumpaket für die GmbH-Gründung“ geschnürt, bei dem speziell jene Aspekte abgedeckt werden, die bei der Gründung eines Unternehmens wichtig sind – darunter nicht nur die eigentliche Erstellung des GmbH-Vertrags, sondern auch zum Beispiel rund zwei Stunden Gründungsberatung im Vorfeld der Gründung.

Beratung zu Verträgen und Gründung über Partner

Rechtsfux agiert dabei als Online-Vermittlung zwischen den Startup-Gründern und den eigentlichen Experten. Als Dienstleister hinter dem Angebot konnte wiederum die Gründungsberatung Lateo gewonnen werden, welche die Kommunikation mit dem Notar, sowie die Beratung der Gründer übernimmt.

+++Mitarbeiter finden auf der Jobplattform des brutkasten+++

Preislich bewegt sich das Angebot zwischen 1869 Euro für die Erstellung eines Mustervertrags ohne Leistungen eines Notars bis um Premium Plus-Paket um 2749 Euro, bei dem unter anderem der Vertrag manuell juristisch überprüft, sowie von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt wird. „Allein für die Erstellung des GmbH-Vertrags, sowie die nötigen Beglaubigungen und Einreichungen ist dies oftmals günstiger, als den Vertrag auf dem normalen Weg über einen Notar abzuschließen“, sagt Jakob Dalik, Geschäftsführer von Lateo.

Laut Dalik liegt der Nutzen vor allem in der Gründungsberatung, bei der auch Themen wie Finanzierung und Businessplan behandelt werden. „Der Gründer erzählt uns dort, was er vorhat und wir beraten ihn, was er dazu braucht“, sagt er. Vor allem die detallierten Anforderungen der Gründer werden dort besprochen, nachdem der Mustervertrag automatisch erstellt wurde.

Mehr Verträge bis Jahresende

Das Rechtsfux-Team rund um Philipp Stöfelz (CMO), Lukas Leys (CEO) und Michael Summereder (CDO) hat im Herbst vergangenen Jahres mit der Entwicklung der Plattform begonnen und ist seit Anfang Juli mit der Website online. Im Lauf des Jahres soll es für Firmen- und Privatkunden möglich sein, rund 100 unterschiedliche Vertragsformen auszuwählen.



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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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