17.07.2019

Verträge für Startups: Rechtsfux schnürt ein „Gründer-Rundumpaket“

Das Startup Rechtsfux ermöglicht anderen Gründern, sich mit Hilfe automatisch erstellten Verträgen und einer inkludierten Gründerberatung viel Bürokratie beim Start in die Selbständigkeit zu ersparen.
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Verträge Beratung für Startups
(c) fotolia / Freedomz

Seit Anfang Juli ist das Startup Rechtsfux mit seiner Plattform online, mit der Verträge für verschiedene Geschäfts- und Lebensbereiche aufgesetzt werden können. Der Fokus liegt vorerst auf Verträgen für Unternehmen, im Lauf des Jahres sollen weitere Verträge rund um die Themen Wohnen, Partnerschaft und Vollmachten hinzukommen.

+++Mehr über die Verträge von Rechtsfux unter diesem Link+++

Nun hat Rechtsfux für Startups ein „Rundumpaket für die GmbH-Gründung“ geschnürt, bei dem speziell jene Aspekte abgedeckt werden, die bei der Gründung eines Unternehmens wichtig sind – darunter nicht nur die eigentliche Erstellung des GmbH-Vertrags, sondern auch zum Beispiel rund zwei Stunden Gründungsberatung im Vorfeld der Gründung.

Beratung zu Verträgen und Gründung über Partner

Rechtsfux agiert dabei als Online-Vermittlung zwischen den Startup-Gründern und den eigentlichen Experten. Als Dienstleister hinter dem Angebot konnte wiederum die Gründungsberatung Lateo gewonnen werden, welche die Kommunikation mit dem Notar, sowie die Beratung der Gründer übernimmt.

+++Mitarbeiter finden auf der Jobplattform des brutkasten+++

Preislich bewegt sich das Angebot zwischen 1869 Euro für die Erstellung eines Mustervertrags ohne Leistungen eines Notars bis um Premium Plus-Paket um 2749 Euro, bei dem unter anderem der Vertrag manuell juristisch überprüft, sowie von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt wird. „Allein für die Erstellung des GmbH-Vertrags, sowie die nötigen Beglaubigungen und Einreichungen ist dies oftmals günstiger, als den Vertrag auf dem normalen Weg über einen Notar abzuschließen“, sagt Jakob Dalik, Geschäftsführer von Lateo.

Laut Dalik liegt der Nutzen vor allem in der Gründungsberatung, bei der auch Themen wie Finanzierung und Businessplan behandelt werden. „Der Gründer erzählt uns dort, was er vorhat und wir beraten ihn, was er dazu braucht“, sagt er. Vor allem die detallierten Anforderungen der Gründer werden dort besprochen, nachdem der Mustervertrag automatisch erstellt wurde.

Mehr Verträge bis Jahresende

Das Rechtsfux-Team rund um Philipp Stöfelz (CMO), Lukas Leys (CEO) und Michael Summereder (CDO) hat im Herbst vergangenen Jahres mit der Entwicklung der Plattform begonnen und ist seit Anfang Juli mit der Website online. Im Lauf des Jahres soll es für Firmen- und Privatkunden möglich sein, rund 100 unterschiedliche Vertragsformen auszuwählen.



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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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