06.08.2025
STUDIE

Verpflichtende Barrierefreiheit auf Websites noch kaum umgesetzt

Eine Studie von EY und risikomonitor.com zeigt: Trotz Inkrafttretens des Barrierefreiheitsgesetzes mit 28. Juni 2025 werden die Anforderungen von 98 Prozent aller Websites nicht erfüllt.
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Symbolbild Barrierefreiheit - ein weißes Rollstuhl-Symbol auf braunem Hintergrund
(c) Tim Mossholder via Unsplash

Mindestens zehn Mitarbeiter:innen oder mindestens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – ab diesen Schwellen gilt für österreichische Unternehmen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses soll Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices.

Mehr als 70.000 Unternehmen in Österreich müssen Vorgaben erfüllen

Bereits mit 28. Juni dieses Jahrs ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) vollumfänglich in Kraft getreten. Mehr als 70.000 betroffene Unternehmen in Österreich riskieren seitdem Strafen, wenn sie die Anforderungen zur barriefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen.

98 Prozent der Websites erfüllen Vorgaben nicht

Wie eine Studie von EY und risikomonitor.com nun zeigt, sind die heimischen Unternehmen allerdings trotz bereits erfolgten Inkrafttretens denkbar weit von einer erfolgreichen Umsetzung entfernt. Nur zwei Prozent der im Rahmen der Studie rund drei Millionen automatisiert analysierten Websites sind demnach gesetzeskonform barrierefrei.

Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen und fehlende Untertitel

Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Jüngere Unternehmen haben dabei im Schnitt eine geringere Fehlerquote. So weisen Websites von vor 1990 gegründeten Unternehmen durchschnittlich 6,83 Barrieren auf.

Mehr als 750.000 Österreicher:innen mit Behinderung

Seitens EY betont man nicht nur die Verpflichtung durch das neue Gesetz, sondern auch die Chancen, die der Markt bietet. Denn in der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27 Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria mehr als 750.000, von denen mehr als zwei Drittel über 55 Jahre alt sind.

Barrierefreiheit als entscheidender Wettbewerbsfaktor

Diese demografische Entwicklung mache digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, meint man bei EY. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, kommentiert Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich.

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Pröll, Länderbericht, Digital
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130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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