06.08.2025
STUDIE

Verpflichtende Barrierefreiheit auf Websites noch kaum umgesetzt

Eine Studie von EY und risikomonitor.com zeigt: Trotz Inkrafttretens des Barrierefreiheitsgesetzes mit 28. Juni 2025 werden die Anforderungen von 98 Prozent aller Websites nicht erfüllt.
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Symbolbild Barrierefreiheit - ein weißes Rollstuhl-Symbol auf braunem Hintergrund
(c) Tim Mossholder via Unsplash

Mindestens zehn Mitarbeiter:innen oder mindestens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – ab diesen Schwellen gilt für österreichische Unternehmen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses soll Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices.

Mehr als 70.000 Unternehmen in Österreich müssen Vorgaben erfüllen

Bereits mit 28. Juni dieses Jahrs ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) vollumfänglich in Kraft getreten. Mehr als 70.000 betroffene Unternehmen in Österreich riskieren seitdem Strafen, wenn sie die Anforderungen zur barriefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen.

98 Prozent der Websites erfüllen Vorgaben nicht

Wie eine Studie von EY und risikomonitor.com nun zeigt, sind die heimischen Unternehmen allerdings trotz bereits erfolgten Inkrafttretens denkbar weit von einer erfolgreichen Umsetzung entfernt. Nur zwei Prozent der im Rahmen der Studie rund drei Millionen automatisiert analysierten Websites sind demnach gesetzeskonform barrierefrei.

Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen und fehlende Untertitel

Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Jüngere Unternehmen haben dabei im Schnitt eine geringere Fehlerquote. So weisen Websites von vor 1990 gegründeten Unternehmen durchschnittlich 6,83 Barrieren auf.

Mehr als 750.000 Österreicher:innen mit Behinderung

Seitens EY betont man nicht nur die Verpflichtung durch das neue Gesetz, sondern auch die Chancen, die der Markt bietet. Denn in der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27 Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria mehr als 750.000, von denen mehr als zwei Drittel über 55 Jahre alt sind.

Barrierefreiheit als entscheidender Wettbewerbsfaktor

Diese demografische Entwicklung mache digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, meint man bei EY. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, kommentiert Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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