06.08.2025
STUDIE

Verpflichtende Barrierefreiheit auf Websites noch kaum umgesetzt

Eine Studie von EY und risikomonitor.com zeigt: Trotz Inkrafttretens des Barrierefreiheitsgesetzes mit 28. Juni 2025 werden die Anforderungen von 98 Prozent aller Websites nicht erfüllt.
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Symbolbild Barrierefreiheit - ein weißes Rollstuhl-Symbol auf braunem Hintergrund
(c) Tim Mossholder via Unsplash

Mindestens zehn Mitarbeiter:innen oder mindestens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme – ab diesen Schwellen gilt für österreichische Unternehmen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses soll Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices.

Mehr als 70.000 Unternehmen in Österreich müssen Vorgaben erfüllen

Bereits mit 28. Juni dieses Jahrs ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) vollumfänglich in Kraft getreten. Mehr als 70.000 betroffene Unternehmen in Österreich riskieren seitdem Strafen, wenn sie die Anforderungen zur barriefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen.

98 Prozent der Websites erfüllen Vorgaben nicht

Wie eine Studie von EY und risikomonitor.com nun zeigt, sind die heimischen Unternehmen allerdings trotz bereits erfolgten Inkrafttretens denkbar weit von einer erfolgreichen Umsetzung entfernt. Nur zwei Prozent der im Rahmen der Studie rund drei Millionen automatisiert analysierten Websites sind demnach gesetzeskonform barrierefrei.

Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen und fehlende Untertitel

Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel. Jüngere Unternehmen haben dabei im Schnitt eine geringere Fehlerquote. So weisen Websites von vor 1990 gegründeten Unternehmen durchschnittlich 6,83 Barrieren auf.

Mehr als 750.000 Österreicher:innen mit Behinderung

Seitens EY betont man nicht nur die Verpflichtung durch das neue Gesetz, sondern auch die Chancen, die der Markt bietet. Denn in der EU leben rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung – das entspricht etwa 27 Prozent der Bevölkerung. In Österreich sind es laut Statistik Austria mehr als 750.000, von denen mehr als zwei Drittel über 55 Jahre alt sind.

Barrierefreiheit als entscheidender Wettbewerbsfaktor

Diese demografische Entwicklung mache digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, meint man bei EY. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘ mehr– sie ist Pflicht, Chance und Zeichen digitaler Reife“, kommentiert Anja Hennrich-Huber, Director im Bereich Technology Transformation bei EY Österreich.

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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