25.11.2022

Gewessler kündigt am Black Friday Vernichtungsverbot für neuwertige Waren an

Leonore Gewessler will ein Vernichtungsverbot für Neu- und neuwertige Waren einführen und handelt dabei auf Empfehlung des neu geschaffenen Klimarats.
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Vernichtungsverbot
(c) Land OÖ/Tina Gerstmair

Allein im letzten Jahr wurden laut Greenpeace-Schätzungen in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm ungenutzter Bekleidung und davon mindestens 1,31 Millionen Retourpakete mit Kleidung vernichtet – ein Problem das insbesondere den Onlinehandel betrifft.

Geht es nach den Plänen von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler soll damit künftig Schluss sein. Pünktlich zum Black Friday kündigte sie in Linz ein sogenanntes „Vernichtungsverbot“ für Neu- und neuwertige Waren an. „Das Vernichten von neuen Elektrogeräten und Textilien muss ein Ende haben. Darum soll bereits nächste Woche mit der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft an einem Ende der Vernichtung von Neuware gearbeitet werden“, so Gewssler.

Händler müssten künftig informieren

Statt neuwertige Ware zu vernichten, könnte laut Gewessler künftig ein sozialer Beitrag geleistet werden. So könnte ungenutzte Neuware etwa an Bedürftige oder soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Auch eine Verpflichtung der Händler:innen über Restposten zu informieren, könnte kommen. Eine genaue Ausgestaltung des Vernichtungsverbotes liegt allerdings noch nicht vor. Zudem muss sich Gewessler auch noch mit dem Koalitionspartner ÖVP einigen. Die Initiative des Vernichtungsverbots geht auf eine Empfehlung des neu eingeführten Klimarats zurück, der sich aus 100 Bürger:innen zusammensetzt und einen Querschnitt der österreichischen Bevölkerung darstellen soll.


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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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