30.11.2017

Die Sieger des Österreichischen Gründerpreis Phönix 2017

Das ist heimischer Wissenstransfer auf höchstem Niveau. Im Haus der Industrie wurden erfolgreiche Spin-offs, Startups und Prototypen, in fünf Kategorien, ausgezeichnet.
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(c) Martin Lusser

Aus zahlreichen Einreichungen wurden die diesjährigen Siegerprojekte von Sektionschefin Barbara Weitgruber in Vertretung von Bundesminister Harald Mahrer ausgezeichnet. Sowohl herausragende Gründer als auch engagierte Forschungseinrichtungen wurden für ihre großartigen Leistungen für die wachsende österreichische Spin-off und Startup Community würdig gefeiert. „Mut, Innovationskraft, Kreativität und Unternehmergeist sind notwendig, um Österreich zum Gründerland Nummer 1 zu machen. Der Phönix holt jene auf die Bühne, die auf diesem Feld bereits Großartiges geleistet und uns diesem Ziel einen Schritt nähergebracht haben“, so Barbara Weitgruber.

Ein Land voller bahnbrechender Ideen

Der von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisierte Österreichische Gründerpreis Phönix wird in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  (FFG) und mit Unterstützung der Industriellenvereinigung (IV) in insgesamt fünf Kategorien verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger gewinnen neben Urkunde und Trophäe die Teilnahme als Expertinnen und Experten bei einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von 5.000 Euro. Damit unterstützt der Österreichische Gründerpreis Phönix 2017 Startups, Spin-offs, sowie die Entwicklung von Prototypen und zeigt, wie essentiell der erfolgreiche Wissenstransfer aus Forschungseinrichtungen in Form von Unternehmensgründungen für den Innovationsstandort Österreich und seine Wertschöpfung ist. Besondere Relevanz hat dabei der effiziente und strategische Umgang mit geistigen Eigentumsrechten, um aus verwertbaren Forschungsergebnissen rasch marktfähige Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Frauenförderung

Mit einer eigenen Kategorie für erfolgreiche Gründerinnen will das BMWFW besonders Frauen in Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Gründung motivieren und ins Scheinwerferlicht stellen. „Gerade forschungsintensive Unternehmen sind krisenrobuster und wachsen schneller. Sie schaffen und sichern langfristig Arbeitsplätze und Wertschöpfung und leisten damit einen konkreten Beitrag für unsere Gesellschaft“, betonte Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung. „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen den unternehmerischen Geist auf, der in unserer Gesellschaft steckt. Diesen müssen wir zukünftig noch mehr stärken, um unsere Ideen rascher auf den Markt zu bringen und daraus entstandene Unternehmen wachsen und gedeihen zu lassen!“, so der IV-Präsident.

Folgende Gewinnerinnen und Gewinner wurden von der Fachjury, die aus internationalen Expertinnen und Experten zusammengesetzt ist, gekürt:

Die Softwarelösung von incubed IT ermöglicht es einer Flotte von autonomen mobilen Robotern, genannt Smart Shuttles, sich vollkommen frei innerhalb eines Gebäudes und ohne Vorgabe eines Weges zu beliebigen Zielen zu bewegen. Zusätzlich sorgt eine zentrale Instanz für die optimale Auftragsverteilung an alle Shuttles und unterstützt die gegenseitige Koordination aus zentraler Sicht. So gelingt es Transportkosten bei maximaler Flexibilität so gering wie möglich zu halten.

Das Oberösterreichische Startup surgebright hat medizinische Schrauben aus humanem kortikalem Knochengewebe entwickelt. Die revolutionäre Produktserie Shark Screw® wurde speziell für Knochenoperationen entwickelt. Durch den Ersatz der derzeit verwendeten Metallschrauben und der hohen Biokompatibilität entfällt zumeist eine  zweite Operation zur Metallentfernung. Das Produkt ist eine Weltneuheit und hat das Potential Gesundheitssystemen enorme Kosten zu ersparen.

  • Siegerin Kategorie Frauen: Bianca Busetti, Mitgründerin & CPO Journi GmbH

Die App Journi, die maßgeblich von Bianca Busetti mitentwickelt wurde, ist bereits in über 15 Sprachen erhältlich und momentan die schnellst wachsende App im Tagebuch/Blogging Bereich in Europa. Durch Journi wird die Sammlung und Aufbereitung von Reiseerlebnissen (Bilder, Videos) und die Zusammenfassung zu multimedialen Geschichten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz kinderleicht ermöglicht. Mit nur einem Klick entstehen beeindruckende Fotobücher. Journi ist damit die erste Lösung, die Anhand der User Daten automatisch das optimale Layout für jede Seite des Fotobuches findet.

  • Sieger Kategorie Startup International: NiLAB GmbH, Villach

Die NiLAB GmbH ist die erste und aktuell einzige Firma, die elektrische Motoren im Mini-Format entwickelt. Im Vergleich zu pneumatischen Antrieben punkten die Linearmotoren von NiLAB bei Maschinenherstellern durch niedrigen Energieverbrauch, hohe Geschwindigkeit & Beschleunigung, sowie niedrige Spannung. Traditionelle mechanische Systeme wie Kugelumlaufspindeln oder Keilriemen haben aus gedient. Zusätzlich entsprechen die Mini Motoren den Industrie 4.0 Standards. Entsprechend dieser Kategorie wurde die ursprüngliche Geschäftsidee (geistiger Ursprung) außerhalb Österreichs in Italien entwickelt und durch Unternehmensgründung in Österreich umgesetzt.

Die vom Forscherteam um Dr. Unterlass (TU Wien) durchgeführten Versuche ermöglichen mithilfe der „Hydrothermalen Polymerisation“ die Herstellung von hochkristallinen Polyimid Membranen mit Bienenwabenstruktur. Dabei handelt es sich um Kunststoffe, die äußerst wärmebeständig und resistent sowohl gegenüber aggressiven organischen Substanzen und anorganischen Mineralsäuren sind. Einsatz sollen diese Membranen hochgeordneter Kristallinität in der Automobil sowie Flugzeugindustrie, Wasseraufbereitung, Brennstoffzellen, Batterietechnologie etc. finden. (PA/Red)

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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