04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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Cyberhsell-CEO Mario Curvelo Carvalho | (c) Cybershell Technologies

Es ist das Zukunftsszenario schlechthin: Menschenleere Produktionshallen, gefüllt mit humanoiden Robotern, die unermüdlich arbeiten. Cybershell arbeitet daran, dass diese Vision einmal Realität wird. Das Deeptech-Startup entwickelt eine Außenschicht für humanoide Industrieroboter, die sie im Arbeitsalltag vor externen Einflüssen wie extremer Hitze, Stößen oder Chemikalien schützen soll. „Aktuell schauen die Roboter nicht so aus, als könnten sie z. B. neben einem Hochofen arbeiten“, sagt Gründer Mario Curvelo Carvalho. Cybershell soll das nun ändern. Die Idee wurde zuletzt beim Riz-up-Preis des Landes Niederösterreich in der Kategorie „Innovativ genial“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet (brutkasten berichtete).

Cybershell ist ein „First of a kind“

Laut Curvelo Carvalho gibt es ein Produkt wie Cybershell noch nicht auf dem Markt. „Cybershell ist ein First of a Kind. Es gibt Hersteller, die Abdeckungen und so für Roboter machen. Aber es gibt unseres Wissens nach noch keinen Hersteller, der das im humanoiden Bereich macht“, sagt der Niederösterreicher. Dementsprechend schwierig seien manche Schritte für Cybershell, da es noch keine Referenzbeispiele gebe. „Ich komme mir manchmal vor wie wenn ich vor einem Dschungel mit einer Planierraupe stehe und mir dort erst meinen Weg ebnen muss“, sagt Curvelo Carvalho.

Erstmalige Versicherung einer Flotte

Laut dem Gründer ergibt sich durch seine Technik ein entscheidender Vorteil: Durch Schadensreduktion, Austauschbarkeit und standardisierte Betriebs- und Wartungsdaten gebe es eine bessere Grundlage für die Versicherbarkeit von humanoiden Robotern. „Die Versicherung hat das erste Mal die Möglichkeit, auf Daten zurückzugreifen und damit zu arbeiten. Damit können Versicherer Risiken, Schadenwahrscheinlichkeiten und mögliche Prämiengrundlagen besser bewerten“, erklärt der Founder und ergänzt: „Die Versicherungen sagen aktuell ‚Wir haben keine Werte, wir können hier nicht berechnen, wie hoch die Ausfallsrate ist und wie viel Schaden da wirklich auf uns zukommt.“ Doch bevor eine Flotte versichert werden kann, braucht Cybershell die notwendigen Zertifikate. An diesen werde gerade gearbeitet.

Modularer Aufbau

Das Startup setzt auf einen modularen Aufbau. Die Protektoren für z. B. Schultern, Arme und Beine sind getrennt abnehmbar und greifen nicht in Antrieb, Steuerungssoftware oder Sicherheitslogistik ein. „Es geht darum, die Downtime zu reduzieren. Wenn ein Roboter beschädigt wurde, dann wollen wir nicht, dass der ganze Roboter getauscht wird. Es soll einfach das beschädigte Modul werkzeuglos abgenommen werden und das neue Modul eingesetzt werden und nach 20 Minuten soll die Downtime vorbei sein“, erklärt Curvelo Carvalho. Die Außenschicht besteht aus fünf Layern, wobei jeder eine eigene Funktion hat und unterschiedlich anpassbar ist, je nachdem, wo der Roboter zum Einsatz kommt.

Das Patent als nächster Milestone

Das Unternehmen befindet sich aktuell noch vor der Gründungsphase und ist gebootstrappt. Gründen und die Suche nach Investoren machen laut Curvelo Carvalho erst dann Sinn, wenn die Firma das entsprechende Patent habe. Dafür müsse zuvor noch die Firma gegründet werden. Es läuft somit alles auf das Patent hinaus, noch im Herbst soll der Antrag gestellt werden. Förderungen hat Cybershell noch keine erhalten, jedoch hat das Startup bereits einen FFG-Patenscheck, also einen ersten Schritt in Richtung FFG-Förderung.

Eine Auswanderung in die USA stellt für Curvelo Carvalho aktuell keine Option dar. In Europa dauert zwar der Aufbau eines Unternehmens länger als in den USA, doch Cybershell habe hierzulande alles, was es für den Aufbau benötige. „Wir können hier vom Ökosystem, von den Inkubatoren und von den Förderungen profitieren. Cybershell muss ein niederösterreichisches Unternehmen werden. Das steht ganz groß auf unserer Flagge drauf“, sagt Curvelo Carvalho.

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