04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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CEO Martin Lublasser und CTO Stephan Perrer (c) Anywhere.Solar

Anywhere.Solar bietet Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze. Dabei setzen die beiden Salzburger Gründer Martin Lublasser und Stephan Perrer auf die Nutzung bereits versiegelter Flächen zur Solarstromgewinnung. So will das Startup einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Nur ein Jahr nach der Gründung expandierte das Startup bereits in die USA und nach Deutschland – brutkasten berichtete. Nun präsentiert Anywhere.Solar seine neueste Produktlinie: Voltwings Trucks & Busses.

Anywhere.Solar nutzt versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom

Das neueste Produkt von Anywhere.Solar bietet eine modular aufgebaute Überdachungslösung mit Photovoltaik, die speziell auf die Anforderungen großer Fahrzeuge wie LKWs und Busse zugeschnitten ist. Mit einer Einfahrtshöhe von viereinhalb Metern nutzt das Startup versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom und schützt gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. In Kombination mit Ladetechnik soll die Anlage es ermöglichen, zunehmend elektrifizierte Nutzfahrzeuge direkt vor Ort mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen.

Die erste Voltwings Trucks & Busses-Anlage wurde bereits im Oktober in Oberösterreich realisiert. Die 30 Meter lange Überdachung dient hier als Schutz für die Ladestationen von E-Bussen. Ein weiteres Projekt wurde im Salzburger Lungau umgesetzt. Hier gibt es die Möglichkeit, Privat-Fahrzeuge zu laden und vor Witterungen zu schützen.

Neues Voltwings-System fokussiert sich auf modularen Aufbau

Die Modelle von Anywhere.Solar sind als Baukastensystem konzipiert und lassen sich daher flexibel an unterschiedliche Parkplatzflächen anpassen. Besonders soll sich das Voltwings-System durch seinen modularen Aufbau auszeichnen. So soll es den typischen Planungsaufwand bei PV-Carports deutlich verringern und eine schnelle Montage ermöglichen, so CEO Lublasser. „Wir haben im Endeffekt ein optimiertes Serienprodukt entwickelt, dass in der Umsetzung so flexibel ist wie eine Individuallösung. Diese Flexibilität ist absolut neu im Bereich der Fahrzeugüberdachungen”, ergänzt CTO Perrer.

Zusätzlich soll das Voltwings-System auch die Kosten für Planung und Installation senken. Mit diesem neuen Produkt möchte Anywhere.Solar die Energiewende „einfach und effizient vorantreiben“.

Gründer wollen “Beitrag zur Energiewende” leisten

Neben der Einführung ihrer neuen Produktreihe verkündete das PV-Startup auch seinen Erfolg beim Gewinn-Jungunternehmer:in-Award, wo es den zweiten Platz erreichte. Perrer freut sich über die Auszeichnung: „Das ist eine sehr schöne Auszeichnung, die uns auch sehr stolz macht und aufzeigt, dass wir mit unserer Lösung auf dem richtigen Weg sind“.

Anywhere.Solar wurde Anfang 2022 von den Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet. Gemeinsam verfolge man die Vision einer Welt, “in der nachhaltige Energie nahtlos in die Lebensräume der Zukunft integriert“ wird, heißt es von den Gründern. Parkplätze und Verkehrsinfrastrukturen würden ein großes Potenzial haben, mit Photovoltaik-Lösungen einen “entscheidenden Beitrag zur Energiewende zu leisten”, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Auch für die Zukunft bleibt ihr Ziel klar: Anywhere.Solar will Solarenergie überall verfügbar machen.

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