04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Wirklich neu oder gar überraschend ist das jüngste Statement von Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zum mit „bis zu“ 500 Millionen Euro Volumen geplanten „Start-up & Scale-up Dachfonds“ nicht. Wie mehrere heimische Medien berichten, sagte sie zuletzt gegenüber der APA: „Die Ausschreibung für das Fondsmanagement wird im Herbst stattfinden“ – betraut ist damit die aws. Anders wäre es freilich gar nicht möglich, den bereits zuvor kommunizierten Start der operativen Tätigkeit mit Anfang 2027 zu gewährleisten.

Und auch so könnte es schwer werden. Denn „im Herbst“ ist immer noch eine recht vage Zeitangabe und Ausschreibungsverfahren können bekanntlich auch länger dauern, als erhofft – sofern nicht bereits im Hintergrund Vorentscheidungen getroffen wurden, was hier keineswegs unterstellt werden soll.

Kleiner Pool an erfahrenen Dachfonds-Manager:innen

Der Pool an Personen, die konkrete Erfahrung mit dem Management VC-fokussierter Dachfonds mitbringen, hält sich nämlich europaweit in engen Grenzen. Neben dem European Investment Fund (EIF) als dominierendem Player auf EU-Ebene, gibt es einige nationalstaatliche Fonds, die teilweise auch zum Vorbild für die österreichische Version wurden, und einige private Player, die meist mit deutlich niedrigeren Kapitalvolumina arbeiten. Ein schlagkräftiges Team müsse aktiv mit entsprechenden Incentives abgeworben werden. Die Staatsnähe erschwere die Suche zusätzlich, befürchtet ein Branchenkenner gegenüber brutkasten hinter vorgehaltener Hand.

Keine staatliche Einflussnahme?

Dass es, wie versprochen, tatsächlich keine staatliche Einflussnahme auf den Dachfonds geben werde, glaubt er nämlich nicht. So soll etwa die aws laut einer nicht öffentlichen Präsentation, die dem Insider vorliegt, ins Fundraising eingebunden werden. Und das spreche, kombiniert mit dem geplanten staatlichen Ankerinvestment in Höhe von bis zu 20 Prozent bzw. bis zu 100 Millionen Euro (brutkasten berichtete), gegen völlige Unabhängigkeit.

Und auch die Zielsetzung, den Investmentfokus auf Österreich zu legen, passt nicht ganz mit der Idee zusammen, dass das Fondsmanagement völlig freie Hand haben soll. Zehetner äußerte sich auch hierzu gegenüber der APA: Österreich-Fokus ja, „es gibt aber keine genauen Vorgaben für das Fondsmanagement.“ Hinzu kommt natürlich auch, dass es in Österreich gar nicht so viele VC-Fonds gibt – und noch viel weniger im angestrebten Growth-Stage-Bereich.

Politische Überzeugungsarbeit bei potenziellen LPs

Ist das Management dann einmal aufgestellt, dürfte das Finden geeigneter Limited Partners (LPs), also Kapitalgeber für den Dachfonds, zur nächsten Herausforderung werden. Wirklich attraktiv sei die Beteiligung für die institutionellen Investoren, wie Banken und Versicherungen, die man ansprechen will, nämlich nicht, sagt ein anderer Branchenkenner – ebenfalls off the record. Auch wenn – wie angekündigt – begleitende Gesetze die Situation für die in Sachen Risiko sehr restriktiv geregelten Institutionellen verbessern, gebe es nicht automatisch gute Gründe, die für dieses Investment sprechen.

Die Folge: Es bedürfe auch von politischer Seite Überzeugungsarbeit bei den LPs. Dass man bereits jetzt, bevor das Management überhaupt ausgeschrieben ist, hinter verschlossenen Türen versucht, die großen relevanten heimischen Player zu einem Committment zu bewegen, liegt auf der Hand – schließlich soll das Projekt zum politischen Erfolg werden. Dass darunter die angestrebte Unabhängigkeit abermals leidet, ebenfalls.

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