04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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