21.10.2016

Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen”

POWERED BY SCHÖNHERR- Referenzen, Umsatz, Kapital - Wer sich schon einmal mit der Ausschreibung öffentlicher Äuftrage befasst hat, kennt auch die hohen Anforderungen, die meist damit verbunden sind. Doch Startups brauchen deshalb keineswegs davor zurückzuschrecken, sich zu bewerben.
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Startups müssen sich vor öffentlichen Aufträgen nicht verstecken. fotodo - fotolia.com

Gerade Startups und andere KMUs verschließen sich oft vor der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen. Der Grund warum viele das Handtuch werfen, bevor sie es eigentlich versucht haben, sind oftmals die hohen Anforderungen:

  • beizubringende Referenzen (dh Erfahrung bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte)
  • finanzielle Mittel
  • wirtschaftliche Mittel

Vergaberecht lässt die Kleinen “mitnaschen”

Jedoch sollte sich kein junger Unternehmer von dem Anschein trügen lassen, dass man gegen die “eingesessenen” Platzhirsche ohnehin keine Chance hätte. Das Vergaberecht bietet gerade für kleine und junge Unternehmen zahlreiche Mittel und Wege, um am “großen Kuchen” der öffentlichen Aufträge “mitzunaschen“.

Nicht vom Anschein trügen lassen, dass man gegen die “eingesessenen” Platzhirsche ohnehin keine Chance hat.

Referenzen

Öffentliche Auftragsvergaben sollen grundsätzlich den größtmöglichen Wettbewerb gewährleisten und damit insbesondere auch die Beteiligung von KMUs fördern. Bewerber und Bieter müssen nicht alle Bedingungen in den Ausschreibungen selbst erfüllen. Denn jeder Bewerber hat das Recht, sich auf die Kapazitäten und Ressourcen Dritter zu stützen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei haben  sich insbesondere Partnerschaften als vielversprechende Strategie herausgestellt. Und zwar in Form von:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Subunternehmertum
  • sonstige Kooperationen

Mit dem richtigen Partner, kann ein Startup einerseits den notwendigen Referenznachweisen gerecht werden, andererseits wertvolle Erfahrung (vorausgesetzt es bekommt den Zuschlag) sammeln. Die gesammelte Erfahrung kann bei künftigen Ausschreibungen bereits verwertet werden. Wesentlich ist hierbei, dass der “Referenzspender” seine Teilnahme an der Auftragsabwicklung verbindlich bestätigt und im Falle der Auftragserteilung unmittelbar in die Auftragsabwicklung eingebunden ist.

Umsatz

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Thomas Kulnigg (Schwerpunkt Startups) und Johannes Stalzer (Vergaberecht)

Neben Referenzen werden regelmäßig Umsatznachweise der Bewerber der vergangenen drei Geschäftsjahre gefordert. Es liegt auf der Hand, dass Startups mehrjährige Umsatznachweise nicht erbringen können. Viele übersehen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist! (Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen. Das “Umsatzproblem” lässt sich ebenfalls durch eine Kooperation mit einem umsatzstarken Partner oder einem anderen Startup lösen. Die Umsätze der beteiligten Unternehmen sind zu addieren, sodass jedes Unternehmen nur einen Teil zum geforderten Umsatz beibringen muss. Diese Möglichkeit gilt selbstverständlich auch für alle anderen Arten von finanziellen Nachweisen, wie etwa Bonitätserklärungen, Versicherungsdeckungen oder Bilanzen.

(Junge) Unternehmen, die kürzer bestehen, können einen entsprechenden Umsatznachweis auch für einen kürzeren Zeitraum beibringen.

Ausschreibungen Startup-freundlich gestalten

Natürlich liegt es in der Hand der öffentlichen Auftraggeber, Ausschreibungen Startup-freundlich und innovationstauglich zu gestalten. Jungunternehmer sollten dabei keine besonderen oder erhöhten Risiken eingehen müssen. Die Gestaltungsmöglichkeiten dafür sind unterschiedlich:

  • “richtige” Erkundung des Marktes im Vorfeld
  • Aufteilung großer Aufträge in kleinere
  • KMU freundliche Fachlose
  • innovationsfreundliche Gestaltung der Leistungsbeschreibung
  • bewusste Zulassung von Alternativangeboten
  • Verwendung innovationsfreundlicher Zuschlagskriterien

 

Das Vergaberecht möchte grundsätzlich die Beteiligung von KMUs im weitest möglichen Sinne zulassen und fördern. Bei offenkundigen KMU-feindlichen Ausschreibungsunterlagen empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. Möglicherweise liegt ein Verstoß gegen zwingende vergaberechtliche Vorschriften vor, der bei frühzeitigem Erkennen entsprechend bekämpft werden kann.

(c) schönherr
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CycloTech: Linzer Startup stellt Modell für fliegendes Auto vor

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Ein fliegendes Auto von CycloTech.
BlackBird Demonstrators (c) CycloTech GmbH

Das Linzer Startup CycloTech stellt ihren Prototypen eines Fluggerät vor, das den Bau von fliegenden Autos mit einem neuem Antriebssystem ermöglicht. Das Model „BlackBird” zeigt nach Aussage des Unternehmens das Potenzial der “CycloRotorTechnologie”.

Dabei setzt das Unternehmen auf ein drohnenähnliches Flugsystem mit insgesamt sechs Rotoren. Beim Antrieb nutzt CycloTech eine Schubvektorsteuerung, welche Lenkbewegungen in einer vollen Kreisbahn ermöglichen soll. Der erste Flug des elektrisch angetriebenen Prototypen ist für Anfang 2025 geplant. Erst im Februar dieses Jahres sicherte sich das Startup ein Investment über 20 Millionen Euro – brutkasten berichtete.

“CycloRotoren” als Innovation

„CycloTech ist weltweit das einzige Unternehmen, das derzeit an der kommerziellen Anwendung von CycloRotoren als Hauptantrieb arbeitet,“ sagt Hans-Georg Kinsky, CEO von CycloTech. „Wir positionieren uns als Lieferant von Antriebssystemen für das elektrische Fliegen. Mit unserem BlackBird zeigen wir, wie diese innovative Technologie den Markt für fliegende Autos eröffnet.“

Zeichnung des BlackBird Demonstrators
Zeichnung des BlackBird Demonstrators (c) CycloTech GmbH

Der BlackBird Demonstrator soll dabei ein maximales Abfluggewicht von 340 kg haben. Die Entwicklung soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Dabei baut CycloTech auf Erkenntnisse der bisher erfolgreichen Flüge des CycloTech-Flugdemonstrators der ersten Generation. 

Sicherheit in der Luftfahrt essentiell

Um die vorgeschriebene Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten, setz CycloTech auf den Einsatz von “mindestens sechs CycloRotoren, um bei einem Ausfall weiterhin einen kontrollierten Flug zu gewährleisten,” erklärt Kinsky.

Zudem soll die Schubvektorsteuerung Bremsen und Anhalten des Fluggeräts in der Luft und damit Kontrolle sowie Sicherheit – vor allem bei hohem Flugaufkommen – ermöglichen. Durch die im Vergleich zu ähnlichen Modellen reduzierte Baugröße des „BlackBird” soll der Einsatz im ländlichen sowie im urbanen Umfeld möglich sein.

Innovation aus Linz

Die CycloTech GmbH zählt sich als das weltweit führende Unternehmen für Antriebssysteme in der Luftfahrt, die auf dem Voith-Schneider-Prinzip basieren. Das oberösterreichische Unternehmen hat ein 360°-Schubvektor-Antriebssystem entwickelt, welches elektrisch betrieben, nachhaltig und hoch manövrierfähig den Anforderungen der Luftmobilität gerecht werden soll. Ziel des Unterhemens sei es, die individuelle Luftmobilität in den Alltag zu bringen.

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