02.04.2021

Warum das Vergaberecht der perfekte Innovationstreiber ist

Gemeinsam Neues schaffen - Rechtsanwalt Martin Schiefer erklärt im Gastkommentar die Chancen von Innovationspartnerschaften, die das Vergaberecht seit kurzem ermöglicht.
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Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht - für den brutkasten erklärt er innovationspartnerschaften
(c) Medwed People: Martin Schiefer
kooperation

Wenn die Zeiten fordernd und die Budgets knapp sind, muss das Geld gut investiert werden. Investieren heißt auch, immer den Blick Richtung Zukunft ausrichten und Innovationen ermöglichen, vorantreiben und initiieren. 

Um Österreich zu einem Land der Innovationen zu machen, ist Forschungsförderung allein zu wenig. Denn Forschung passiert oft weit weg vom Markt und den derzeitigen Bedürfnissen. Das bedeutet, dass zwar die Entwicklung einer Idee unterstützt wird, aber der Unternehmer wird dennoch alleine gelassen. Er muss die Innovation vorantreiben und gleichzeitig einen Markt dafür schaffen. Sonst hat er eine Innovation ohne Absatzmarkt. Vergaben und Ausschreibungen sind dazu eine perfekte Ergänzung, denn Vergaben zeigen einen aktuellen Bedarf.

Vergabeverfahren können Innovationen auf zwei Ebenen erfolgreich vorantreiben: Zum einen besteht die Option, die Kriterien forschungsaffin zu definieren. Das beginnt bei Forschungsquoten, erstreckt sich über Investitionen in F&E und geht bis hin zu Startup-Engagements. Es gibt viele Möglichkeiten, die zukunftsgerichtete und forschungsfreundliche Ausrichtung eines Unternehmens abzufragen.

Innovationspartnerschaften: Neuerung im Vergaberecht als Win-Win-Situation

Zum anderen gibt es im Vergaberecht seit Kurzem sogenannte Innovationspartnerschaften. Innovationspartnerschaften sind ein eigenes Vergabeverfahren, das sich doch wesentlich von klassischen Verfahren unterscheidet. Es ist ein Tool, das als perfekte Ergänzung zu klassischen Förderprogrammen den Ideenfindungsprozess unterstützt, eine Kostenteilung ermöglicht und mit dem Entwicklungsprozess gemeinsam einen Absatzmarkt bietet. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer committen sich zu einer Idee, zu einem Projekt. Gemeinsam wird etwas Neues geschaffen.

Dies deckt zum einen den Bedarf des Auftraggebers, und der Auftragnehmer kann etwas Neues entwickeln, das sofort umgesetzt wird. Der Markt für die Innovationsentwicklung ist vorhanden und das Unternehmen arbeitet gleichzeitig am ersten Referenzprojekt. Das ist Win-Win für beide, fordert allerdings Fairplay und Weitblick. Wenn man sich darauf einlässt, kann das Vergaberecht zum perfekten Innovationstreiber werden.


Zum Autor

Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Top-Speaker. Der Experte für Vergaberecht, Digitalisierung, Sozial- und Gesundheitsbereich, Infrastrukturprojekte (Smart City) und komplexe Bauprojekte ist Partner in der Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte mit Niederlassungen in Wien, Salzburg und Graz.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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