01.12.2021

Baubranche: Planung und Umsetzung müssen verschmelzen

Die Abwicklung von Bauprojekten weist hohes Entwicklungspotential auf, welches durch die Implementierung von Building Information Modeling (BIM) und anderen Tools optimiert werden kann, erklärt Rechtsexperte Martin Schiefer in seinem Gastbeitrag.
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Die Baubranche hat Entwicklungspotential dank Digitalisierung
Die Baubranche entkommt der Digitalisierung nicht |(c) Shivendu Shukla via Unsplash

Die Abwicklung von Bauprojekten hat vielfach Entwicklungspotenzial. Von Ausschreibungen und Vergaben in der IT-Branche kann die Bauwirtschaft viel lernen. Agilität, Integration und Dokumentation sind jene Schlüsselbereiche, die vielfach bei »klassischen Bauprojekten« optimiert werden können, denn Ausschreibungen für große Projekte sind oft starr und unflexibel.

Es scheinen zwei unterschiedliche Welten zu sein – Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Bau- und für IT-Projekte. Die einen trennen strikt nach Planungs- und Bauphase. Die anderen sind sehr agil und bringen die unterschiedlichen Beteiligten früh an einen Tisch. Bei beiden sprechen wir zumeist von Großprojekten mit langen Laufzeiten.

Ohne Frage sind IT-Projekte stärker digitalisiert als Bauprojekte. Das liegt in der Natur der Dinge. IT-Projekte machen sich die Digitalisierung und neue Technologien zunutze, während Bauprojekte noch viel zu oft darauf verzichten. BIM wird auf der einen Seite als Digitalisierungs-Befreiungsschlag für die Branche gefeiert, aber die Akzeptanz und Nutzung liegt noch weit hinter ihrem Potenzial. Daran erkennt man, dass der erste Schritt im Mindset passieren muss. Die Bauindustrie muss sich auf die Digitalisierung einlassen, denn ein Bauprojekt wird mehr und mehr zum IT-Projekt.

Es gibt heute sicherlich schon zukunftsweisende Leuchtturmprojekte in der Branche. Ein Beispiel ist die Ausschreibung für die Regionalstadtbahn Salzburg S-Link. Das ist ein absolut innovatives Projekt in den Bereichen Building Information Modeling und Common Data Environment. Es zeigt den Weg der Digitalisierung in Vergabe, Errichtung und Betrieb an.

Nicht alles ist vorhersehbar

Klassische Bauprojekte bauen vielfach immer noch auf einer konstruktiven Leistungsbeschreibung mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis auf. Das Bestreben der Ausschreibenden ist, alles auf Punkt und Beistrich zu definieren und vorzugeben. Dem zugrunde liegt ein Misstrauen, dass alles, was nicht aufgeschrieben ist, nicht geliefert werden kann. Die viel zitierte Handschlagqualität am Bau ist somit mehr Mythos als Realität. Die Baubranche versucht etwas beschreibbar und bewertbar zu machen, was nicht beschreibbar und bewertbar ist. Die Problematik besteht insbesondere bei Großprojekten in erster Linie darin, dass wahrlich nicht alles vorhersehbar ist.

Custom-Fit-Angebote implementieren

Es fehlt, was IT-Projekte bereits in ihrer DNA haben: Agilität. In der IT hat man sich in den vergangenen Jahren von Standardleistungen verabschiedet. Man geht viel flexibler und agiler vor. Dieses agile Vorgehen brauchen wir auch bei Bauverfahren, in Bauprojekten, in der gesamten Baubranche. Denn jedes Bauprojekt ist ein Unikat. Die Vorzeichen, die Kriterien, die Projektbeteiligten sind nie ident. So ist ein Standardverzeichnis zur Orientierung zwar hilfreich, aber es braucht immer eine individuell entwickelte Lösung. Standardleistungen müssen von Custom-Fit-Angeboten abgelöst werden. Dies bedeutet natürlich auch, dass Preise und Vergütungsmodelle neu zu diskutieren sind. Es braucht ein Preisgefüge und Kostenrahmen, die zwar auf einer entsprechenden Kalkulationsgrundlage fußen, über die gesamte Dauer eines Projekts aber mehr Flexibilität zulassen. Der Vertrag muss einen gewissen Spielraum zulassen, um auf Adaptionen eingehen zu können. Damit dies funktioniert, benötigen wir eine engmaschige Kontrolle und ein partnerschaftliches Verhältnis.

Die engmaschige Kontrolle bedingt Kostentransparenz, damit das Projekt nicht einseitig aus dem Ruder laufen kann. Hier können Allianz- und Anreizsysteme einen positiven Impact schaffen. Der »Agile Festpreisvertrag«, wie er in der IT durchwegs bereits propagiert wird, kann hier als Vorbild dienen. Zusammengefasst kann man sagen: Ja, es braucht Leistungsbeschreibungen und klare Vergütungsmodelle, aber sie müssen Agilität zulassen.

Kooperationskultur verändern

Eine besondere Herausforderung bei Bauprojekten besteht mitunter darin, dass diejenigen, die mit der Planung betraut sind, für die Umsetzung entweder nicht verantwortlich oder in den Umsetzungsprozess nicht in der ausreichenden Tiefe eingebunden sind. Dies unterscheidet Bauprojekte von IT-Projekten. Hier erfolgt die Umsetzung zumeist durch den gleichen Dienstleister. Damit hier keine Reibungsverluste entstehen, müssen alle Projektbeteiligten in einer möglichst frühen Projektphase an einen Tisch geholt werden. Die ausführenden Unternehmen müssen in den Planungsprozess integriert werden. Es braucht eine neue, eine andere Kooperationskultur, die im Idealfall bereits im Vorfeld ansetzt.

Echtzeit-Dokumentation

IT-Projektmanager sind Meister der Dokumentation. Wie in keiner anderen Branche werden die Milestones und Arbeitsschritte festgehalten, zumeist in Echtzeit. Das bedeutet, der Projektleiter oder Auftraggeber hat stets einen aktuellen Statusüberblick. Eine lückenlose, tagesaktuelle Dokumentation des Baufortschritts hat für einen Beteiligten große Vorteile. Abweichungen von der Planung werden frühzeitig erkannt und es kann rechtzeitig eine entsprechende Reaktion erfolgen.

Die Dokumentation ist damit Basis für Kontrollmechanismen, die einen raschen Projektfortschritt unterstützen.
Die Voraussetzung dafür wurde mit dem BIM geschaffen. Es muss allerdings auch genutzt werden. Das heißt, dass jedes Bauprojekt einen BIM-Manager benötigt, der die Informationen umgehend eingibt. Dieser Aufwand bzw. diese Zeit sollte unbedingt eingeplant werden.

Fazit

Die Baubranche steht heute vor einer Verfahrensrevolution, die für Bauprojekte ein enormes Produktivitätspotenzial birgt.
Mit einer Bewusstseinsbildung und dem Implementieren von den entsprechenden Prozessen kann dieses ausgeschöpft werden.


Zum Autor

Martin Schiefer hat an der Universität Graz Rechtswissenschaften studiert, ist seit über 20 Jahren im Vergaberecht tätig und ist der führende Experte für öffentliche Ausschreibungen. Seit 2018 gestaltet er mit seiner Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte erfolgreich Vergabeverfahren für Bund, Länder und Gemeinden in ganz Österreich. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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