01.12.2021

Baubranche: Planung und Umsetzung müssen verschmelzen

Die Abwicklung von Bauprojekten weist hohes Entwicklungspotential auf, welches durch die Implementierung von Building Information Modeling (BIM) und anderen Tools optimiert werden kann, erklärt Rechtsexperte Martin Schiefer in seinem Gastbeitrag.
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Die Baubranche hat Entwicklungspotential dank Digitalisierung
Die Baubranche entkommt der Digitalisierung nicht |(c) Shivendu Shukla via Unsplash

Die Abwicklung von Bauprojekten hat vielfach Entwicklungspotenzial. Von Ausschreibungen und Vergaben in der IT-Branche kann die Bauwirtschaft viel lernen. Agilität, Integration und Dokumentation sind jene Schlüsselbereiche, die vielfach bei »klassischen Bauprojekten« optimiert werden können, denn Ausschreibungen für große Projekte sind oft starr und unflexibel.

Es scheinen zwei unterschiedliche Welten zu sein – Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Bau- und für IT-Projekte. Die einen trennen strikt nach Planungs- und Bauphase. Die anderen sind sehr agil und bringen die unterschiedlichen Beteiligten früh an einen Tisch. Bei beiden sprechen wir zumeist von Großprojekten mit langen Laufzeiten.

Ohne Frage sind IT-Projekte stärker digitalisiert als Bauprojekte. Das liegt in der Natur der Dinge. IT-Projekte machen sich die Digitalisierung und neue Technologien zunutze, während Bauprojekte noch viel zu oft darauf verzichten. BIM wird auf der einen Seite als Digitalisierungs-Befreiungsschlag für die Branche gefeiert, aber die Akzeptanz und Nutzung liegt noch weit hinter ihrem Potenzial. Daran erkennt man, dass der erste Schritt im Mindset passieren muss. Die Bauindustrie muss sich auf die Digitalisierung einlassen, denn ein Bauprojekt wird mehr und mehr zum IT-Projekt.

Es gibt heute sicherlich schon zukunftsweisende Leuchtturmprojekte in der Branche. Ein Beispiel ist die Ausschreibung für die Regionalstadtbahn Salzburg S-Link. Das ist ein absolut innovatives Projekt in den Bereichen Building Information Modeling und Common Data Environment. Es zeigt den Weg der Digitalisierung in Vergabe, Errichtung und Betrieb an.

Nicht alles ist vorhersehbar

Klassische Bauprojekte bauen vielfach immer noch auf einer konstruktiven Leistungsbeschreibung mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis auf. Das Bestreben der Ausschreibenden ist, alles auf Punkt und Beistrich zu definieren und vorzugeben. Dem zugrunde liegt ein Misstrauen, dass alles, was nicht aufgeschrieben ist, nicht geliefert werden kann. Die viel zitierte Handschlagqualität am Bau ist somit mehr Mythos als Realität. Die Baubranche versucht etwas beschreibbar und bewertbar zu machen, was nicht beschreibbar und bewertbar ist. Die Problematik besteht insbesondere bei Großprojekten in erster Linie darin, dass wahrlich nicht alles vorhersehbar ist.

Custom-Fit-Angebote implementieren

Es fehlt, was IT-Projekte bereits in ihrer DNA haben: Agilität. In der IT hat man sich in den vergangenen Jahren von Standardleistungen verabschiedet. Man geht viel flexibler und agiler vor. Dieses agile Vorgehen brauchen wir auch bei Bauverfahren, in Bauprojekten, in der gesamten Baubranche. Denn jedes Bauprojekt ist ein Unikat. Die Vorzeichen, die Kriterien, die Projektbeteiligten sind nie ident. So ist ein Standardverzeichnis zur Orientierung zwar hilfreich, aber es braucht immer eine individuell entwickelte Lösung. Standardleistungen müssen von Custom-Fit-Angeboten abgelöst werden. Dies bedeutet natürlich auch, dass Preise und Vergütungsmodelle neu zu diskutieren sind. Es braucht ein Preisgefüge und Kostenrahmen, die zwar auf einer entsprechenden Kalkulationsgrundlage fußen, über die gesamte Dauer eines Projekts aber mehr Flexibilität zulassen. Der Vertrag muss einen gewissen Spielraum zulassen, um auf Adaptionen eingehen zu können. Damit dies funktioniert, benötigen wir eine engmaschige Kontrolle und ein partnerschaftliches Verhältnis.

Die engmaschige Kontrolle bedingt Kostentransparenz, damit das Projekt nicht einseitig aus dem Ruder laufen kann. Hier können Allianz- und Anreizsysteme einen positiven Impact schaffen. Der »Agile Festpreisvertrag«, wie er in der IT durchwegs bereits propagiert wird, kann hier als Vorbild dienen. Zusammengefasst kann man sagen: Ja, es braucht Leistungsbeschreibungen und klare Vergütungsmodelle, aber sie müssen Agilität zulassen.

Kooperationskultur verändern

Eine besondere Herausforderung bei Bauprojekten besteht mitunter darin, dass diejenigen, die mit der Planung betraut sind, für die Umsetzung entweder nicht verantwortlich oder in den Umsetzungsprozess nicht in der ausreichenden Tiefe eingebunden sind. Dies unterscheidet Bauprojekte von IT-Projekten. Hier erfolgt die Umsetzung zumeist durch den gleichen Dienstleister. Damit hier keine Reibungsverluste entstehen, müssen alle Projektbeteiligten in einer möglichst frühen Projektphase an einen Tisch geholt werden. Die ausführenden Unternehmen müssen in den Planungsprozess integriert werden. Es braucht eine neue, eine andere Kooperationskultur, die im Idealfall bereits im Vorfeld ansetzt.

Echtzeit-Dokumentation

IT-Projektmanager sind Meister der Dokumentation. Wie in keiner anderen Branche werden die Milestones und Arbeitsschritte festgehalten, zumeist in Echtzeit. Das bedeutet, der Projektleiter oder Auftraggeber hat stets einen aktuellen Statusüberblick. Eine lückenlose, tagesaktuelle Dokumentation des Baufortschritts hat für einen Beteiligten große Vorteile. Abweichungen von der Planung werden frühzeitig erkannt und es kann rechtzeitig eine entsprechende Reaktion erfolgen.

Die Dokumentation ist damit Basis für Kontrollmechanismen, die einen raschen Projektfortschritt unterstützen.
Die Voraussetzung dafür wurde mit dem BIM geschaffen. Es muss allerdings auch genutzt werden. Das heißt, dass jedes Bauprojekt einen BIM-Manager benötigt, der die Informationen umgehend eingibt. Dieser Aufwand bzw. diese Zeit sollte unbedingt eingeplant werden.

Fazit

Die Baubranche steht heute vor einer Verfahrensrevolution, die für Bauprojekte ein enormes Produktivitätspotenzial birgt.
Mit einer Bewusstseinsbildung und dem Implementieren von den entsprechenden Prozessen kann dieses ausgeschöpft werden.


Zum Autor

Martin Schiefer hat an der Universität Graz Rechtswissenschaften studiert, ist seit über 20 Jahren im Vergaberecht tätig und ist der führende Experte für öffentliche Ausschreibungen. Seit 2018 gestaltet er mit seiner Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte erfolgreich Vergabeverfahren für Bund, Länder und Gemeinden in ganz Österreich. 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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