15.11.2023

Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie: “Sich fürs persönliche Wachstum entscheiden”

Karriere und Kinder werden von vielen als nicht zusammengehörig gesehen. Bettina Ludwig, u.a. Gründerin von "Zukunfts.Symposium Eferding" erklärt, wie sie beide Bereiche unter einen Hut bringt. Und was persönliches Wachstum und Ermächtigung damit zu tun hat.
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Vereinbarkeit
(c) zVg - Bettina Ludwig über ihre Art der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Man muss zuerst alles wissen. Wissen, wie “es” geht. Erst dann kann ein Kind ins Leben treten. Diese Einstellung ist eine verbreitete Lebensweise, die auch unter Unternehmer:innen eine große Rolle spielt. Kinder als Karrierekiller schrecken Founder und Founderinnen zugleich ab; eine Studie von OMR in Kooperation mit Appinio bestätigt diese Ängste und zeigt vor allem für Frauen die Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben auf.

Vereinbarkeit oft schwierig

Laut der Untersuchung schrecken 44 Prozent der Frauen davor zurück, Karriere mit Kind zu machen. Bezüglich Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit gaben 37 Prozent der Befragten an, dass dieser erschwert wurde – wobei davon knapp jede zweite der über 600 Befragten (48 Prozent) in einer führenden Position ist.

In Hinblick auf das Arbeitsumfeld gaben zudem 38 Prozent an, dass sie aufgrund der Mutterschaft schon einmal Diskriminierung erfahren haben und 25 Prozent denken, dass sie in ihrem Unternehmen nicht problemlos Kinder bekommen können.

Dennoch gibt es auch Beispiele, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt, ohne alles “wissen zu müssen” bevor man den Schritt in die Elternschaft wagt.

Der fehlerhafte Gedanke

Bettina Ludwig sieht diesem “Warten” einen falschen Gedanken zugrunde liegen. Für die international tätige Keynote-Speakerin bedeutet Vereinbarkeit von Karriere und Familie schlicht, sich fürs “persönliche Wachstum” zu entscheiden.

“Man wächst ja mit Kindern mit und kann nicht davon ausgehen, dass man mit 30 fertig ist”, sagt sie. Die Mutter einer Zweijährigen möchte, dass das “was sie beruflich in die Welt tragen will, Hand und Fuß hat”.

“Meine Tochter hilft mir dabei, mir die großen Fragen zu stellen, etwa ob, das, was ich tue, ‘aligned’ mit dem ist, was ich sehe und empfinde”, erklärt sie.

“Schnell passt nicht mit Wachstum zusammen”

Was sie damit meint, ist etwas, das in der Startup-Szene oftmals als “move fast and break things” subsummiert wird. Man “drückt aufs Gas” ohne darauf zu achten, ob der eigene Körper bzw. das eigene System dies überhaupt verträgt.

“Schnell ist etwas, was nicht mit persönlichem Wachstum zusammenspielt”, erklärt Ludwig. “Da hilft meine Tochter sehr, denn das Familienleben verlangt, auf sich selbst zu schauen. Man selbst braucht Ressourcen, denn im ‘long run’ ist man so schlussendlich schneller.”

Angesprochen auf die Rolle von Männern beim Thema Vereinbarkeit spricht sich die 33-Jährige dagegen aus, den Fehler zu machen und die Geschlechter zu trennen. Gesellschaftlich hänge ein Kind schnell mal an der Mutter, doch es sind am Ende beide Personen, die es großziehen.

“Es braucht als Familie, die unternehmerisch tätig ist, viel Kommunikation in der Beziehung. Sich zu fragen, was ‘Leben’ für einen bedeutet und es so umzusetzen. Und nicht im Stress zu sein. Es ist eine regelmäßige Feedbackschleife”, sagt Ludwig.

Vereinbarkeit erfordert Selbstermächtigung

Sie selbst war lange Zeit mit der Frage beschäftigt, wann ein Kind in ihr Leben treten soll und ob es für sie als Gründerin, Keynote-Speakerin und Anthropologin überhaupt machbar ist. Ihr Partner hatte dann irgendwann gemeint, es wäre einzig ihre Entscheidung. Es gebe nur ein “Ja” oder “Nein”, dazwischen gibt es nichts. Das war der Moment, wo Ludwig realisiert hat, dass Selbstermächtigung ein starkes Vehikel sei, um ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. “Es hat geholfen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und zu klären, wie ich leben will”, erinnert sie sich.

Da sie und ihr Partner beide selbstständig sind, brauche so ein Modell unbedingt Flexibilität, damit man auf Kinder eingehen kann. “Das ist das A und O für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Das kann eine Stunde mehr oder weniger sein, oder Verständnis im Umfeld, dass man ein Stillkind daheim hat. Wo wer zum Beispiel Termine übernehmen kann”, betont Ludwig abschließend. “Es geht darum, Menschlichkeit walten zu lassen und dieses Tabuthema aufzubrechen. Man muss am Ende realisieren, dass das Leben aus mehreren Aspekten besteht. Und nicht nur aus 9to5.”

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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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