26.09.2024
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VERBUND X Ventures investiert in Münchner Energy-Tech-Startup SPiNE

Das Münchner Startup SPiNE will Energiemanagement-Systeme smart nutzbar machen. VERBUND X Ventures ist nun Teil einer Finanzierungsrunde in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
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Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing)
Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing) | Foto: © SPiNE

Die Corporate-Venture-Capital-Einheit des Energieanbieters VERBUND – VERBUND X Ventures – führt die Finanzierungsrunde des Münchner Startups SPiNE an. Insgesamt wurde in dieser Runde Kapital in Höhe von 1,5 Millionen Euro aufgestellt. Ein weiterer Co-Lead-Investor ist Bayern Kapital.

Das Startup SPiNE wurde 2024 in München gegründet und will die Infrastruktur von Smart-Metern für netzdienliche und marktdienliche Energieanwendungen nutzen. Damit soll „sichere, saubere und kostengünstige Energieversorgung für Endkunden“ ermöglicht werden, wie VERBUND in einer Aussendung schreibt. Auf ihrer Website bezeichnet sich SPiNE selbst als „App-Store für Ihre Energie-Anwendungen“.

SPiNE als Schnittstelle für Energiemanagement

Konkret ist das Kernstück von SPiNE eine Middleware-Plattform, die als zentrale Schnittstelle die Kommunikation und Steuerung von Energiemanagement-Systemen effizient ermöglicht. Die Plattform funktioniert unabhängig von der Hardware und ist daher mit den Geräten und Systemen von unterschiedlichen Herstellern kompatibel. Dadurch ist sie leicht in bestehende Infrastrukturen integrierbar und kann dort Verbrauchseinrichtungen steuern, Flexibilitätspotenziale durch dynamische Stromtarife nutzen, sowie Messdaten auslesen und verarbeiten. Mit seinem Device Control Center kann SPiNE außerdem ein Monitoring- und Managementsystem für Smart Meter Gateways bieten.

Co-Founder Ron Melz sagt dazu: „Wir stehen an der Schwelle einer umfassenden Digitalisierung der Energiewirtschaft. Unsere cybersicheren Lösungen helfen dabei, Smart Meter nicht nur als Messgerät zu nutzen sondern als zentrale Komponente für ein flexibles und zukunftssicheres Energiesystem. Wir freuen uns mit der Unterstützung unserer Investoren diesen Wandel aktiv mitgestalten zu können.“ Mit der neuen Finanzierungsrunde plant SPiNE, sein Wachstum zu beschleunigen, das Team zu vergrößern und seine Position am Markt weiter auszubauen.

Gründerteam zentral für Investment-Entscheidung

die Weboberfläche der SPiNE-Plattform

Für VERBUND-X-Ventures-Geschäftsführer Franz Zöchbauer war auch das Gründerteam um Martin Stötzel, Ron Melz und Thomas Müller entscheidend: „Ein starkes Gründerteam ist der Schlüssel für den Erfolg eines Startups, und bei SPiNE haben wir genau das gefunden. Die Gründer verfügen über langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung für Smart Grids und Energiemanagement und sind hervorragend in der Energiebranche vernetzt. Diese Expertise und ihr tiefes Verständnis der Energiewirtschaft machen SPiNE zu einem zukunftsweisenden Akteur in der digitalen Transformation der Branche. Wir freuen uns, sie auf diesem Weg zu begleiten.“

VERBUND-CEO Michael Strugl sieht das Investment als Weiterführung der Unternehmensstrategie: „Mit unserem Investment in SPiNE unterstützen wir eine zukunftsweisende Technologie, die nicht nur die Effizienz des Energieverbrauchs verbessert, sondern auch zur Netzstabilität beiträgt. SPiNE optimiert die vorhandene Smart-Meter-Infrastruktur und legt damit die Grundlage für ein effizienteres und sichereres Energiesystem.“

Stark wachsender Markt

Der Markt für Energiemanagement-Systeme wächst in Europa derzeit stark. Bis 2030 wird seine Größe auf knapp 30 Milliarden Euro geschätzt. In Deutschland wird etwa auch die Ausstattung mit Smart Metern gesetzlich vorangetrieben. VERBUND zufolge sind die Lösungen von SPiNE dabei besonders skalierbar, da sie mit bestehender Infrastruktur kompatibel sind.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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