07.07.2021

Runde Zwei für VERBUND X: Der Energie- und Infrastruktur-Accelerator sucht wieder interessierte Startups

Der VERBUND X Accelerator geht in die zweite Runde. Erneut setzen sich namhafte Corporates und Startups an einen Tisch, um gemeinsam zukunftsträchtige Lösungen für die Herausforderungen im Energie- und Infrastruktur-Sektor zu erarbeiten. Noch bis zum 30. Juli 2021 können sich interessierte Startups bewerben.
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Im Vorjahr hat VERBUND zum ersten Mal seinen VERBUND X Accelerator als Co-Creation-Plattform für die Energie- und Infrastrukturbranche in Europa vorgestellt. Jetzt geht das Programm, das Startups dazu aufruft, Lösungen für die Themenbereiche Klimawandel und kritische Infrastruktur einzureichen, in die zweite Runde. 

Hochkarätige Corporates als Partner

Nach 2020 wieder als Use Case Partner mit dabei sind neben VERBUND die Unternehmen BIG und OMV sowie neu Alperia, ANDRITZ, ASFINAG und voestalpine Steel Division. Als strategische Partner konnten AIT Austrian Institute of Technology, Google, Green Tech Cluster, Mainova, ÖBAG, Post, Raiffeisen Bank International und speedinvest gewonnen werden. Für die Durchführung des Accelerator Programms zeichnet erneut WhatAventure verantwortlich. 

Co-Creation als Erfolgsrezept

Für die Partner wie die Startups bietet der Accelerator die Möglichkeit aktiv und gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten und Antworten auf die Herausforderungen der Klimakrise zu liefern – auch zum Wohl der nachfolgenden Generationen. Im Fokus dabei steht die intensive Kooperation auf Augenhöhe sowie die gemeinsame Umsetzung konkreter Projekte. Dabei sind durchaus neue, erfrischende Perspektiven gefragt und auch erwünscht, wie die Use Case Partner unisono betonen. Zudem dürfen sich die Startups auf Einblicke in die Welt etablierter Corporates freuen, die gerne ihr Know-how, ihre Ressourcen und auch Mentoring zur Verfügung stellen. Co-Creation ist dabei das Stichwort, „denn Innovation, die unerlässlich für eine saubere Energiezukunft ist, ist immer eine Gemeinschaftsleistung“, wie VERBUND-CEO Michael Strugl unterstreicht. Den Co-Creation- und Innovations-Aspekt hebt auch OMV-Vorständin Elena Skvortsova hervor: „If you want to go fast, go alone. If you want to go far, go together. Mit den richtigen Personen an einem Tisch wollen wir beides erreichen. Wir wollen schnell weit kommen und das kann nur im Rahmen echter Partnerschaften gelingen.“

VERBUND X Accelerator: die Schwerpunkte

Das diesjährige Programm umfasst folgende zehn Forschungsfelder, in denen die Partner nach innovativen Lösungen und Pilotprojekten suchen: 

1. Wasserstoff (ANDRITZ, OMV, VERBUND)
2. Energie- und Gasportfoliomanagement (Alperia)
3. digitale Lösungen für das industrielle Energiemanagement (Alperia, VERBUND)
4. Augmented Reality & Virtuelle Realität (BIG, OMV, VERBUND)
5. Energieoptimierung für Gebäude (Alperia, BIG)
6. Datenanalyse für Gebäude (BIG)
7. thermoelektrische Erzeugung (voestalpine Steel Division)
8. Mikro-Windkraftanlagen (ASFINAG)
9. CO2 als Einsatzstoff (OMV)
10. Energiegemeinschaften (VERBUND, Alperia)

VERBUND X Accelerator: der Ablauf

Die Bewerbungsfrist läuft ab sofort bis 30. Juli 2021. Interessierte Startups können sich auf der Website verbundx.com anmelden. Über den Sommer – konkret von Mitte August bis Mitte September – werden dann die Vielversprechendsten ausgewählt und zum Innovation Camp (12.10. bis 14.10.) eingeladen. Dort identifizieren die Business Units der teilnehmenden Use-Case-Partner und Startups gemeinsam ein Pilotprojekt für ihre mögliche Zusammenarbeit. Danach wird durch das Top-Management von VERBUND und den Use-Case-Partnern entschieden, welches Startup in die Acceleration-Phase eintreten kann. Die Acceleration-Phase (ca. November 2021 bis Ende März 2022) dient der direkten Umsetzung der Pilotprojekte und damit der Validierung der Zusammenarbeit. Die Endergebnisse werden im März 2022 beim Demo Day präsentiert. 

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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